Nouveau recueil général de traités, conventions et autres transactions remarquables: servant à la connaissance des-relations étrangères des puissances et états dans leurs rapports mutuels, Volume 32Georg Friedrich Martens, Frédéric Murhard, Karl Murhard, J. Pinhas, Karl Friedrich Lucian Samwer, Julius Hopf Dieterich, 1845 |
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Halaman 42
... Zoll - Ordnung , das Recht , unverzollte Waaren in die Niederlage aufnehmen zu lassen . Andere Personen im Orte , so wie Auswärtige , wel- che sich der Niederlage bedienen wollen , müssen einen dortigen Kaufmann , Spediteur oder ...
... Zoll - Ordnung , das Recht , unverzollte Waaren in die Niederlage aufnehmen zu lassen . Andere Personen im Orte , so wie Auswärtige , wel- che sich der Niederlage bedienen wollen , müssen einen dortigen Kaufmann , Spediteur oder ...
Halaman 45
... Zoll - Direktion ausgesetzt , wenn jenes Anerkennt- niss versagt wird und die obwaltenden Bedenken nicht alsbald durch Einwirkung des Amtes gehoben werden können . Die Waaren werden in solchen Fällen einst- weilen unter Verschluss ...
... Zoll - Direktion ausgesetzt , wenn jenes Anerkennt- niss versagt wird und die obwaltenden Bedenken nicht alsbald durch Einwirkung des Amtes gehoben werden können . Die Waaren werden in solchen Fällen einst- weilen unter Verschluss ...
Halaman 46
... Zoll - Ordnung weiter werde verfahren werden . Bulars § . 22. Der Niederleger hat auch seinerseits über die lagernden Waaren Aufsicht zu führen , weshalb ihm überlassen bleibt , die Kolli mit seinem Privatsie- gel zu verschliessen , in ...
... Zoll - Ordnung weiter werde verfahren werden . Bulars § . 22. Der Niederleger hat auch seinerseits über die lagernden Waaren Aufsicht zu führen , weshalb ihm überlassen bleibt , die Kolli mit seinem Privatsie- gel zu verschliessen , in ...
Halaman 49
... Zoll ( Steuer- ) Verwaltung ist befugt , Denje- nigen , welcher ihr den Niederlageschein vorlegt , ( in Folge der in demselben enthaltenen Bemerkungen ) , als zur Disposition über die niedergelegten Waaren le- gitimirt , anzuerkennen ...
... Zoll ( Steuer- ) Verwaltung ist befugt , Denje- nigen , welcher ihr den Niederlageschein vorlegt , ( in Folge der in demselben enthaltenen Bemerkungen ) , als zur Disposition über die niedergelegten Waaren le- gitimirt , anzuerkennen ...
Halaman 50
... Zoll- Ordnung , ohne besondere Er- mächtigung nicht über 2 Jahre lagern . Es tritt daher nach Ablauf der in jedem Niederlageschein besonders ausgedrückten Lagerfrist , bei deren Festsetzung auch die in andern Niederlagen zugebrachte ...
... Zoll- Ordnung , ohne besondere Er- mächtigung nicht über 2 Jahre lagern . Es tritt daher nach Ablauf der in jedem Niederlageschein besonders ausgedrückten Lagerfrist , bei deren Festsetzung auch die in andern Niederlagen zugebrachte ...
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Istilah dan frasa umum
26 juin agens andere Arbitrator articles auch auront Auslande bâtimens belge Belgique Besitzungen Board britannique Britischen British Bundesversammlung bureaux capitaine certificat charge Chine chinois commerce commissaires commission conclu conformément consul convention déclaration dem Tarife deren dispositions douane Etats fils für den Werth gouvernement belge Grande-Bretagne Hanovre hautes parties contractantes Idem 100 kil idem idem jede juillet junte kilog Königlich Königreichs l'art l'article l'Escaut l'office lesdits livres Majestät Majesté marchandises Martelange ment Mixed nation navigation navires néerlandais négocians nègres neuen Tarif Niederlage oder offices paiement pays Pays-Bas plénipotentiaire port pourront présent traité Preussen Prusse Quiévrain ratifications Recueil gén Regierung règlemens règlement relative respectifs ront royaume royaume des Deux-Siciles S. M. britannique sera seront Signé sind soll sollen Staaten station stipulations sujets Tarif von 1842 taxe Terneuzen Theile tion tissus tonneau transit Treaty Unterthanen Vessel Waaren Werth Wyandott Zoll Zölle nach ARTIKEL Zollvereins