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1828 punkte der Ratifikationen nicht beigetreten sind, soll, auch nach geschehener Auswechselung derselben, der Beitritt zu jeder Zeit freistehn.

ART. XIV. Gegenwärtiger Vertrag soll spätestens binnen sechs Wochen ratificirt werden, und nach förmlicher Auswechselung der Urkunden als ein Staatsvertrag von beiden Seiten unter allen Verhältnissen, während der nächsten fünf und zwanzig Jahre, vom Tage der Auswechselung an gerechnet, unwiderrufliche Gültigkeit erhalten, ohne jedoch früheren Verträgen des einen oder andern Staates mit einem dritten Staate Abbruch zu thun. Nach Ablauf des festgesetzten Termins kann dieser Vertrag mit gegenseitigem Einverständnisse erneuert werden. Zur Bestätigung desselben haben die beiderseitigen Bevollmächtigten ihn doppelt ausgefertigt, unterschrieben und ihre Siegel beigedruckt.

Geschehen Zürich, den 14ten Jul. 1828.

Auf Auftrag des hohen Vororts haben die Unterzeichneten zugleich für den abwesenden zweiten Bevollmächtigten, Herrn Bürgermeister von Meyenburg, mit unterschrieben.

BINDER.

VINZENZ RUTTIMANN.
A. v. STEIGER.

8.

Traité entre l'amiral Codrington et Mehemed Ali Pascha d'Egypte concernant l'évacuation de la Morée, signé à Alexandrie le 6 Août 1828. (Preussische Staatszeitung vom 13ten October 1828. Neueste Staatsakten Bd. 13. p. 52).

Durch

urch die verschiedenen von Seiten Ibrahim Pascha's, des Oberbefehlshabers der in Morea befindlichen ägyptischen Armee, nach einander eingelaufenen Berichte, ist Sr. Hoheit Mehemed Ali Pascha, Vessir von Ae

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gypten, von der absoluten Ummöglichkeit überzeugt 1828 worden, in welcher sich sein Sohn berfand, sich länger in der schrecklichen Lage behaupten zu können, in die dessen Truppen durch Mangel an Lebensmitteln gerathen waren, und die ihn zu gleicher Zeit in die schmerzliche Nothwendigkeit versetzt, Ibrahim Pascha zu autorisiren, mit Ihren Excellenzen den kominandirenden Admiralen der Kriegsflotten der verbündeten Mächte in den Gewässeren der Levante in Unterhandlungen zu treten, um für sich, für seine Armee und das Interesse der hohen Pforte, die er in Morea zu unterstützen und zu vertheidigen beauftragt ist, eine ehrenvolle Kapitulation abzuschliefsen.

In Folge dieser Autorisation hatte S. Hoheit Ibrahim Pascha, am 6ten Juli d. J. eine Konferenz mit Ihren Excellenzen den Admiralen de Rigny und von Heyden und dem Herrn Commodore Campbell. In dieser Unterredung gab Ibrahim Pascha die förmliche Erklärung ab: dafs er zur Räumung bereit sei, seine Truppen aber nur in türkischen Schiffen absenden würde. Er machte sich verbindlich, keinen griechischen Sklaven mit seiner Armee wegzuführen. Er widersetzte sich der ihm gemachten Forderung, diejenigen Sklaven auszuliefern, die nach der Schlacht von Navarin nach Aegypten waren gesandt worden, init der Aeufserung dafs diese Bedingung nicht von ihm abhänge, und die Gränzen seiner Vollmacht überschreite.

Der von den ägyptischen Truppen besetzten Festungen geschah gar keine Erwähnung; die Entscheidung ihres Schicksals behielt man sich vor, bis Admiral Codrington sich in Corfu mit seinen Kollegen vereint haben würde. Ihre Excellenzen traten hierüber in Berathschlagung, in deren Folge bestiment ward, dafs Admiral Codrington sich nach Alexandrien begeben würde, um mit Sr. Hoheit Mehemed Ali Pascha über diejenigen Bedingungen definitiv zu unterhandeln, die von Sr. Hoheit selbst vorgeschlagen, und in der Konferenz vom 6ten Julius nicht abgeschlossen worden waren, und um sich zu gleicher Zeit über die besten Maafsregeln zur Bewerkstelligung der Räumung zu vereinigen.

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Heute am 6ten Aug. 1828 hatte in Folge dieses Beschlusses der Admiral Codrington eine Privataudienz

1828 bei Sr. Hoheit Mehemed Ali Pascha; in des Admirals Begleitung befanden sich nur die Herren Drovetti, Generalkonsul Seiner allerchristlichen Majestät, Crocker, Grossbritannischer Konsul, der Commodore Campbell, der Kapitän Richards, der Kapitän Curzon und der Kapitän W. Codrington.

Nach langer Diskussion über die Hauptartikel der Räumung, die von ägyptischen Truppen in Morea besetzten Festungen, und die Freilassung der nach der Schlacht von Navarin aus dem Peloponnese nach Aegypten geführten griechischen Sklaven, in welcher Diskussion der Vessier sich besonders angelegen sein liefs, die Unverschämntheit zu schildern, mit welcher französische und englische Zeitung schreiber die Anzahl dieser Sklaven übertrieben, und von der schlechten Behandlung gesprochen hätten, der sie in Aegypten ausgesetzt seien, kam man in Hinsicht der Räumung Morea's von Seiten der ägyptischen Truppen unter folgenden Bedingungen überein:

ART. I. Se. Hoheit Mehemed Ali Pascha macht sich verbindlich, die nach der Schlacht von Navarin aus Morea nach Aegypten geführten Sklaven wieder auszuliefern. Er wird damit den Anfang machen, alle diejenigen Sklaven, über welche er für den Augenblick disponiren kann, zur Verfügung des Adinirals Codrington zu stellen.

Was diejenigen unter ihnen betrifft, welche das Eigenthum von Privatpersonen geworden, so verspricht Se. Hoheit seine guten Dienste wirksam eintreten zu lassen, damit die Konsuln der fremden Mächte, jene Sklaven so viel wie möglich und zu den möglichst guten Bedingungen loskaufen können. Der Admiral Codrington macht sich dagegen seinerseits verbindlich, sämmtliche ägyptische Soldaten und Unterthanen, welche in griechischer Kriegsgefangenschaft sind, so wie auch die Offiziere und Mannschaft der von dem Hussar in den Gewässern von Modon aufgebrachten ägyptischen Korvetten in Freiheit setzen zu lassen.

ART. II. Se. Hoheit Mehemed Ali Pascha verspricht in möglichst kurzer Zeit, alle disponibelen Kriegs- und Transportschiffe abzusenden, welche nach Navarin segeln und dort die ägyptischen Trup

pen an Bord nehmen sollen. Diese Truppen sollen, 1828 sobald wie möglich, Morea gänzlich räumen.

ART. III. Die Kriegs- und Transportschiffe sollen durch englische und französische Fahrzeuge eskortirt werden, welche sie begleiten und mit ihnen in den Hafen von Navarin oder einen andern Hafen von Morea zu dem obenerwähnten Zwecke einsegeln werden.

ART. IV. Dieselben Schiffe sollen bei ihrer Abfarth von Navarin gleichfalls bis zum Angesicht des Hafens von Alexandria eskortirt werden.

ART. V. Weder Se. Hoheit Ibrahim Pascha noch irgend ein Offizier seiner Armee, und überhaupt keine von den in die Räumung inbegriffenen Personen, darf einen Griechen weder männlichen noch weiblichen Geschlechts, mitnehmen, wenn letzterer es nicht selbst wünscht.

ART. VI. Se. Hoheit Ibrahim Pascha kann in den festen Plätzen Patras, Castel-Tornese, Modon, Koron und Navarin eine zu deren Vertheidigung hinreichende Besatzung zurücklassen.

Abgeschlossen zu Alexandria in Aegypten am obgedachten Tage, Monate und Jahre.

Siegel Sr. Hoheit des Pascha.

Zusatzartikel.

Se. Hoheit Mehemed Ali Pascha verpflichtet sich an Ibrahim Pascha den Befehl ergehen zu lassen, die Garnisonen von Patras, Castel- Tornese, Modon, Koron und Navarin so einzutheilen, dafs in keinen Falle und unter keinem Vorwande mehr als 1200 ägyptische Soldaten für die Besatzung dieser Festungen zurückbleiben dürfen.

Siegel Sr. Hoheit des Pascha.

9.

1828 Traité entre les Etats-Unis de l'Amérique septentrionale et le tribu des Winnebagos et les tribus unis des Potawatamies, des Chippewas et des Ottawas, conclu le 25 Août 1828 à Green Bay et ratifié par le président des Etats-Unis le 7 Janvier 1829. (Acts passed at the second session of the twentieth congrefs of the United States. Appendix p. 74).

The Government of the United States having ap

pointed Commissioners to treat with the Sac, Fox, Winnebago, Potawatamie, Ottawa, and Chippewa, tribes of Indians, for the purpose of extinguishing their title to land within the State of Illinois, and the Territory of Michigan, situated between the Illinois river and the Lead Mines on Fever River, and in the vicinity of said Lead Mines, and for other purposes; and it having been found impracticable, in consequence of the lateness of the period when the instructions were issued, the extent of the country occupied by the Indians, and their dispersed situation, to convene them in sufficient numbers to justify a cession of land on their part; and the Chiefs of the Winnebago tribe, and of the united tribes of the Potawatamies, Chippewas, and Ottawas, assembled at Green Bay, having declined at this time to make the desired cession, the following teinporary arrangement, subject to the ratification of the President and Senate of the United States, has this day been made, between Lewis Cass and Pierre Menard, Commissioners of the United States, and the said Winnebago tribe, and the United tribes of Potawatamie, Chippewa, and Ottawa, Indians, in order to remove the difficulties which have arisen in consequence of the оссираtion, by white persons, of that part of the mining

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