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Diese Konvention trat im September 1786 in Annapolis zusammen, die Vertreter von fünf Staaten folgten den Verhandlungen. Der Bericht der Konvention, von Hamilton verfasst und einstimmig von der Verfassung angenommen, erklärte, dass es unmöglich sei, die Handelsverhältnisse allein zu ordnen, und dem Kongress hiefür grössere Autorität zu übertragen, ohne gleichzeitig in ähnlicher Weise seine übrigen Kompetenzen zu ändern; dass das für alle Staaten errichtete Regierungssystem an vielen und bedeutenden Schwächen leide; dass diese Schwächen die Ursache seien des üblen Zustandes der öffentlichen Angelegenheiten; und endlich, dass irgend eine Abhülfe zur Notwendigkeit geworden sei. Der Weg, den der Bericht vorschlug, war die Einberufung einer neuen Konvention von Delegierten aller Staaten, um zu beraten in welcher Weise die Bundesverfassung mit den Bedürfnissen der Union in Einklang gebracht werden könnte. Die Vorschläge der Konvention sollten dann im Kongress beraten und angenommen und von den Legislaturen der einzelnen Staaten ratifiziert werden. Auf diese Weise gedachte der Bericht zugleich den Bestimmungen der Konföderationsartikel zu genügen und doch das lang erstrebte Ziel zu erreichen. Dieser Bericht der Konvention von Annapolis gelangte im folgenden Winter im Kongress zur Verhandlung, und nach langen Erwägungen wurde schliesslich am 21. Februar 1787 eine Resolution angenommen, die auf den zweiten Montag im Mai eine Konvention von Delegierten der verschiedenen Staaten nach Philadelphia berief zum Zweck der Revision der Konförderationsartikel. Über die von dieser Konvention erwogenen Abänderungen und Bestimmungen sollte dem Kongress und den gesetzgebenden Versammlungen der Staaten Bericht erstattet und sie ihnen zur Annahme und Bestätigung vorgelegt werden. Die jetzige Verfassung der Vereinigten Staaten ist

1 Neun Staaten hatten Vertreter bestellt, aber nur diejenigen von New York, New Jersey, Pennsylvania, Delaware und Virginia nahmen an der Konvention teil. Einzig die Vertreter von New Jersey besassen weitergehende Vollmacht.

2 Abgedruckt u. a. in Elliot's Debates I 116-119; Doc. Hist. I 1-5. Das Protokoll der Konvention steht in Bioren & Duane's Ausgabe der Gesetze der Vereinigten Staaten I 55-58.

3 Journals XI 17. Vgl. auch den Wortlaut der Instruktionen der Delegierten zu der Konvention in Philadelphia, Elliot I 126-137. In fünf Staaten

das Werk dieser ausserordentlich glänzenden Versammlung, an der die hervorragendsten und erleuchtetsten Staatsmänner jener Zeit teilnahmen '; geleitet von ernstem Studium und praktischem Sinn. Sie war das Ergebnis eines Ausgleichs der widerstreitenden Ansichten und Bestrebungen der Männer, die sie zu errichten berufen worden waren, und der entgegenstehenden Wünsche und Interessen wirtschaftlicher und politischer Art der verschiedenen Landesteile2. Aber um sie zu verfassen, hatten dieselben die Grenzen überschritten, die ihnen durch die Resolution des Kongresses und durch die Bestimmungen der Bundesartikel gesetzt worden waren. Die neue Bundesverfassung war ein neues, von der alten ganz verschiedenes Werk; und um ihre Annahme zu sichern, hatten die Leiter der Nation die Bestimmung in sie gefügt, dass die Ratifikation durch Konventionen in neun Staaten genügen sollte, sie (für die ratifizierenden Staaten) in Kraft zu setzen 3. So wurde denn am 4. März 1789

waren die Delegierten schon vor der Aktion des Kongresses ernannt worden; von allen Staaten blieb einzig Rhode Island den Verhandlungen fern. Die Delegierten waren in einigen Staaten durch das Volk, in andern durch die Legislatur ernannt worden.

Cf. McMaster, With the Fathers 107-150 (auch im Century XXXIV 746-759.

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2 Bryce, Am. Comm. I 25-27, 423. Daher auch schweigt die Verfassung über einzelne Punkte von grossem Interesse absichtlich, Bryce 1. c. I 322, 324. Die Konvention basierte ihre Verhandlungen auf 15 Resolutionen Randolph's (Elliot V 126-128; Doc. Hist. III 17-20; Meigs Appx. 325—327), die von den sieben Abgeordneten von Virginia gemeinsam ausgearbeitet worden und dazu bestimmt waren, die Konföderation durch eine völlig neue Regierungsform zu ersetzen (den sog. Virginia-Plan). Die Resolutionen Patterson's (Elliot V 191-193; Doc Hist. III 125-128; Meig's Appx. 330), die die Anschauungen der Delegierten von Connecticut, New York, New Jersey, Delaware und Luther Martin's von Maryland wiedergaben (der sog. New Jersey Plan), gingen auf eine blosse Abänderung der alten Regierungsform. Die Verfassung der Vereinigten Staaten, wie sie schliesslich aus den Verhandlungen hervorging, entspricht aber weder dem einen noch dem andern dieser zwei Pläne vollständig. Hamilton, Madison, King, Wilson und Gouverneur Morris waren die Führer der Zentralisten in der Konvention; Lansing, Yates, Patterson, Luther Martin und Bedford diejenigen der Dezentralisten; diesen schlossen sich später auch Gerry, Mason und Randolph an. Franklin, Johnson, Sherman, Ellsworth und die zwei Pinckney nahmen eine vermittelnde Stellung ein. Vgl. die interessante Darstellung Luther Martin's in Elliot's Debates I 349, 350.- Jefferson, Patrick Henry, Monroe, George Clinton, John Adams u. a. nahmen an der Konvention nicht teil.

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3 Die juristische Tragweite dieser Vorgänge ist neuerdings von Burgess

die neue Verfassung feierlich inauguriert, nachdem der Kongress der Konföderation den Entwurf der Verfassungskonvention den Staatslegislaturen übermittelt, und 11 Konventionen, jede für ihren Staat, ihn ratifiziert hatten. Unmittelbar nachher (1791) wurden ihr in der vorgeschriebenen Weise eine Reihe von Amendementen beigefügt, die die Individual-Rechte der Bürger

im Political Science Quarterly I 616-620 mit grossem Scharfsinn untersucht worden und die Darstellung in v. Holst's Staatsrecht p. 14 ist danach zu berichtigen. Oberstes Gesetz waren zur Zeit der Konvention von Philadelphia immer noch die Konföderationsartikel von 1777, und diese enthielten genaue Bestimmungen über Zulässigkeit und Bedingungen einer Abänderung der Bundesakte (Art. XIII). Jede Abänderung, die diese Bestimmungen verletzte, musste so notwendig ungesetzlich und verfassungswidrig sein. Wurde also die neu ausgearbeitete Verfassung nicht von allen Staaten ratifiziert, so war sie verworfen und die Konföderationsartikel blieben oberstes Gesetz; suchten dessenungeachtet die Staaten, die die neue Verfassung ratifiziert hatten, sie für ihr Gebiet in Kraft zu setzen, so secedierten sie von den übrigen Staaten. Die Konvention von Philadelphia ihrerseits war rechtlich bloss eine für den Kongress der Konföderation vorberatende Versammlung von Abgeordneten von zwölf der verbündeten Staaten und nicht befugt, irgend eine Bestimmung der Konföderationsartikel eigenmächtig abzuändern. Wollte sie die Revisions-Klausel dieser Artikel ändern, so musste sie diesen Vorschlag, getrennt von den übrigen Vorschlägen, durch den Kongress und die Legislaturen aller Staaten annehmen lassen; dann erst war es auch möglich, die neue Revisions-Klausel auf ihre übrigen Vorschläge anzuwenden. Statt dessen berief sich die Konvention auf volkstümliche Konventionen, die die Konföderationsartikel als souveräne Organe nie anerkannt hatten, und erachtete eine Majorität dieser Konventionen für genügend, um die neue Verfassung in Kraft zu setzen. S. auch Madison im "Federalist" ed. Lodge, Nos. 40, 43, p. 239-248, 275-277, und seine Rede in der Konvention vom 19. Juni 1787, Elliot V 206 ss.; Doc. Hist, III 152-154; King's King I 601. Über die praktischen Beweggründe siehe Madison im "Federalist" No. 44, p. 283, 284, und am 23. Juli 1787 in der Konvention, Elliot V 355, 356; Doc. Hist. III 410, 411; Mad. Papers 1183, 1184.

'Doc. Hist. II 1-320. Über das rechtliche Verhältnis zwischen Rhode Island und Nord Carolina, den zwei Staaten, die die neue Verfassung nicht angenommen hatten, zu den Vereinigten Staaten vom 4. März 1789 bis zum Zeitpunkt ihrer Ratifikation ist aus der vorhergehenden Anmerkung das Nötige zu entnehmen. Vgl. auch Cooley Lim. 9 und die Anmerkung a) zu Story § 279. Über die positive Evidenz, dass Rhode Island und Nord Carolina während dieser Zeit als nicht zur Union gehörig betrachtet wurden, s. Ch. Harris in den Southern Hist. Soc. Papers IX, 1881, p. 433-454; es handelt sich um das territoriale Geltungsgebiet der Kongressgesetze vom 31. Juli 1789, sect. 38 § 2; 39, 40; vom 16. September 1789, sect. 2, 3, und vom 6. Februar 1790, sect. 7. Vgl. auch Bates' Rhode Island and the Const. 185 ss.

vor willkürlichen Handlungen der neuen Regierung schützen sollten und durch zwei weitere kleinere Schäden beseitigt, die erst jetzt kund geworden waren (1798-1804).

Kapitel 5.

Analyse der Verfassung der Vereinigten Staaten3.

Die Eigenschaft der neuen Verfassung, die nach dem Urteil fast aller amerikanischen Schriftsteller sie am augenfälligsten

1 Amendments Art. I-X; Doc. Hist. II 321-390.

2 Amendments Art. XI, XII; Doc. Hist. II 391-451. Die letzten drei Amendments (XIII—XV) sind hier und im nachfolgenden Kapitel absichtlich unberücksichtigt gelassen, vgl. Bryce Am. Comm. I 366, 367.

Es ist hier nicht beabsichtigt, die Verfassung der Vereinigten Staaten in allen ihren Einzelheiten darzulegen oder sie von mehreren möglichen Gesichtspunkten aus zu betrachten; die Analyse ist hier vielmehr nur so weit getrieben, als es der Zweck der vorliegenden Arbeit erfordert. Dass in einer historischen Arbeit die zeitgenössischen Ansichten und Absichten, vor allem der Männer, die an den verschiedenen in den Jahren 1787-1789 gehaltenen Konventionen teilnahmen, berücksichtigt werden müssen, ist wohl selbstverständlich. Die Verhandlungen der Konvention von Philadelphia, die die Verfassung ausarbeitete, sind lange Zeit geheim gehalten worden (vgl. L. Martin in Elliot's Debates I 345); das knapp gehaltene Protokoll derselben wurde erst im Jahre 1819 von J. Q. Adams herausgegeben; die ausführlicheren Aufzeichnungen von Yates, einem der Delegierten New York's in der Konvention, wurden 1821 veröffentlicht, umfassen aber nur die Zeit bis zum 5. Juli 1787. Die Aufzeichnungen Madisons, die im Jahre 1840 veröffentlicht wurden (The Papers of James Madison, purchased by order of Congress, published by Henry D. Gilpin. Washington 1840. Vols. I, II; in genauerer Wiedergabe in der Documentary History of the Constitution. Washington 1900. Vol. III), enthalten die einzige ausführliche und vollständige Wiedergabe der Verhandlungen, die sich uns erhalten hat; sie sind unparteiisch genug, um uns einen klaren Einblick in die Stimmung und Arbeit der Konvention tun zu lassen. Das in neuester Zeit zu Tage geförderte Material (d. h. die Notizen William Pierce's, eines der Delegierten von Georgia, in der Am. Hist. Review III 1898, 310-334, und diejenigen Rufus King's in King's Life and Correspondence of King I, Appx. I 587 bis 621) enthält keine neuen Tatsachen. Die Verhandlungen der Konventionen der Einzelstaaten sind gedruckt in Elliot's Debates. Die erste, 1827-1830 erschienene Auflage dieses Werkes enthält nur die Verhandlungen in Massachusetts, New York, Virginia, North Carolina und Pennsylvania,

von dem alten Bundesvertrag zu unterscheiden schien, war die unmittelbare Einwirkung der durch sie errichteten Regierung auf das einzelne Individuum. Gerade die Beseitigung des Systems der Konföderation, grundsätzlich Gesetze nur für Staaten und Regierungen zu erlassen, hatte ja jedem Patrioten als dringendste und unumgängliche Vorbedingung für jede Besserung in den politischen Verhältnissen der Union vorgeschwebt'. Aber freilich waren die beiden entgegenstehenden Grundsätze weder in den Konföderations-Artikeln noch in der neuen Verfassung strikt durchgeführt: nicht nur war schon die Regierung der Konföderation in gewissen engen Schranken mit den einzelnen Staatsangehörigen in Berührung gekommen 2; auch unter der neu errichteten Autorität, wenn schon nicht so ausschliesslich wie unter der früheren, unterlagen die Staaten der rechtlichen Bestimmung durch die gemeinsame Regierung, gleich wie sie andererseits in der mannigfaltigsten Weise bestimmend auf sie einwirkten. Andere Schriftsteller haben die Eingangsworte der Verfassung angeführt um zu beweisen, dass sie, ebenfalls im Gegensatz zu den Konföderations-Artikeln, vom Volk der Vereinigten Staaten als einer einzigen und unteilbaren Nation angenommen worden und allein auf ihm beruht 4.

und das Journal der Konvention von 1787. In spätern Auflagen sind die Aufzeichnungen Yates', der Bericht Luther Martin's und die Verhandlungen in Connecticut, New Hampshire und South Carolina, und 1845 in einem 5. Bande Madison's Tagebuch hinzugefügt worden. Die Verhandlungen in Massachusetts sind vollständiger herausgegeben worden von Pierce & Hale, Boston 1856; diejenigen in Pennsylvania von McMaster & Stone u. d. T.: Pennsylvania and the Constitution, Philadelphia 1888. Von Nutzen für das Studium dieser Konventionen sind ferner Grigsby's History of the Virginia Federal Convention of 1788, Richmond 1890, 2 vols.; Walker's History of the New Hampshire Convention, Boston 1888, und ähnliche Werke. IZ. B. Hamilton im "Federalist" ed. Lodge No. 15, p. 86.

2 s. Seite 20, Anm. 6.

3 Bryce I 326 ss.; Boutmy, Etudes 249-251, sagt geradezu: «Les droits politiques positifs, la constitution fédérale n'admet pas à les exercer que les antiques corporations souveraines qu'on nomme les Etats. Les vrais et les seuls citoyens actifs, selon le statut national, ce sont les Etats. Les individus n'ont point entrée dans cette sphère supérieure. » Die Beteiligung des Einzelstaates am Mechanismus der Zentralgewalt erfolgt auch im amerikanischen System zum Teil direkt, zum Teil indirekt (d. h. als Creationsorgan oder durch unmittelbare Willensäusserung).

4 John Quincy Adams' Madison 26; Webster's Works III 346, 464, 476; Story, Comm. §§ 363, 365, 463, u. a. wiederholen hier nur die Ansicht, mit

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