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recht in kirchlichen Angelegenheiten ausgeht, die Beteiligung des Volkes bedeutend überschätzt, indem sich dafür sichere Nachweise für das 17. und 18. Jahrhundert nur im Rechte, die Ehegaumer zu wählen, finden.

Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche, das an sich für die wissenschaftliche Behandlung weit grösseres Interesse bietet, wird im zweiten Teil dargelegt werden, wofür diese Abhandlung die notwendige Grundlage bildet.

Grundsätzlich bleiben die kultischen Einrichtungen, die Spezialverhältnisse der Städte Zürich und Winterthur, der französischen Kirchgemeinschaft von Zürich und der kantonalen öffentlichen Anstalten von der Darstellung ausgeschlossen.

Die Entwicklung der zur zürcherischen Synode im 16. und 17. Jahrhundert gehörenden ausserkantonalen Landesteile in kirchlicher Hinsicht wird im zweiten Teile Erwähnung finden.

Den Herren Prof. Dr. theol. E. Egli und Prof. Dr. jur. M. Huber, die mir während meiner Arbeit in bereitwilligster Weise zur Seite standen, spreche ich auch an dieser Stelle meinen verbindlichsten Dank aus.

Zürich, im November 1904.

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II. Kapitel. Die Gemeindekirchenpflege (der Stillstand).

§ 2. Geschichtliche Entwicklung

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selben als Stillstand für die Stadt und Schaffung besonderer
Stillstände für die städtischen Kirchgemeinden - Die
Ehegaumer der Landgemeinden

Seite

III

ΧΙ

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Anordnung der Still

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$ 5. Die Funktionen .

Funktion der Ehegaumer (Sittenaufsicht) Funktionen
der ganzen Behörde (Armenpflege, Sittenaufsicht, Kom-
petenz in Ehesachen) Gegenseitiges Verhältnis dieser
Funktionen Strafkompetenz als eigene Funktion und
als solche aus obrigkeitlichem Auftrag Mitwirkung
bei den kirchlichen Handlungen - Verwaltungsfunktionen.

III. Kapitel. Die Bezirkskirchenpflege.

§ 6. Organisation

Bestand Präsidium

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§ 7. Die Funktionen .

Visitation (Geschichtliches) - Beilegung von Beschwerden
rein kirchlicher Natur sowie von Anständen zwischen
den Geistlichen und ihren Gemeinden Erstinstanzliche
Erledigung von Gesuchen um frühere Konfirmation -
Möglichkeit der Erweiterung ihrer Kompetenz All-
gemeine Aufgabe, die Religiosität und Gottesverehrung
in ihrem Bezirke zu heben Funktionen in früherer
Zeit (Mitwirkung bei Ehesachen; Sorge für die Vollziehung
der kirchlichen Gesetze und Verordnungen Begut-
achtung von Zuschriften der Gemeindekirchenpflegen etc.
an den Kirchenrat) - Bedeutung der Behörde.

IV. Kapitel. Die Synode.

§ 8. Organisation

Zu

Die Geistlichkeitssynode: Gründung und Zweck
sammensetzung (Geistlichkeit und obrigkeitliche Beisitzer;
Laien) Vertretung der Regierung (Zahl, Wahl)
Einführung der gemischten Synode Vorsitz Ver-
sammlungszeit.

§ 9. Die Funktionen .

Zensur Synodalproposition und Gravamina

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Allge

meine Einfrage am Schlusse der Verhandlungen Stellung
der obrigkeitlichen Vertretung Entwicklung der Synode
durch das Jahr 1831 Neue Funktionen kraft eignen
Rechts, die vorher die Regierung ausgeübt hatte
Wahlfunktionen - (Synodalpredigt) — Verkehr zwischen
den schweizerischen und ausländischen reformierten Sy-
noden Die Synode bis 1540 Gerichtsstelle für Streitig-
keiten zwischen Pfarrer und einzelnen Gemeindegliedern.

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§ 11. Die Funktionen des Examinatorenkonvents
Prüfung der Theologiestudierenden Bildung der Vor-
schläge für erledigte Pfarrpfründen zu Handen des Rates
und fremder Kollatoren, sowie betreffend Versetzung von
stationierten Geistlichen Begutachtende Tätigkeit zu
Handen der Obrigkeit Funktionen kraft eignen Rechts.
§ 12. Die Funktionen des Kirchenrats

Die Kompetenzen in der Zeit zwischen 1798 und 1803
Die weitere Entwicklung Begutachtende Tätigkeit
gegenüber dem Regierungsrat, der Synode und andern
Behörden Aufsicht über die kirchlichen Behörden und

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Seite

die Geistlichkeit Selbständige Verwaltungstätigkeit
Vollziehung kirchlicher Gesetze und Verordnungen
Prüfung und Ordination der Studierenden der Theologie
Prüfung und Aufnahme von Konvertiten (in Nachfolge
der Proselytenkammer) Beilegung kirchlicher Streitig-
keiten Vorschläge und Wahlen.
Anhang:

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§ 13. Der Antistes

VI. Kapitel. Die Geistlichen.

A. Die stationierte Geistlichkeit.

§ 14. Anstellung

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Wahl (Allmähliche Erwerbung sämtlicher Kollaturrechte
durch den Staat) Wahlmodus Einführung ins Amt
(Wechsel der mitwirkenden Personen) - Pfrundbewerbung
(Nachwerben und dessen Strafen) - Vorschlag auf schlecht
besoldete Pfründen Survivance Amtsdauer.

§ 15. Ökonomische Stellung

-

Lage der Geistlichen im 16. Jahrhundert. Aufbesserung
des Pfründeneinkommens durch Zentralisation des Pfrund-
gutes Ausgleichung der Einkommen - Zuschlag des
bisherigen Stipendiums zur Pfrundkompetenz -- Pfründen-
kasse Synodalstipendium (Art der Bewerbung und
Verleihung) Aufbesserungen des Einkommens, die nur
dem betreffenden Geistlichen persönlich zukommen: Aus-
schliessliche Zuweisung von 20 Stellen an die in der
Fremde dienenden Glieder des zürcherischen Ministeriums
- Reisegelder Aufzugsgelder - Personaladditamente
-Prädikanten- oder Witwenfonds - Anderweitige Unter-
stützungen Besoldung der Geistlichen - Amtswohnung.

$ 16. Nachgenuss

Ruhegehalt Nachgenuss im Falle der Nichtwiederwahl
(Klasse der vor 1869 definitiv angestellten Geistlichen)

Nachgenuss der Hinterbliebenen von Geistlichen (Nach-
dienst) „Abchurherren", Fortbezug des Personaladdita-
ments des verstorbenen Geistlichen durch die Hinter-
bliebenen.

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Gemeinde zu haben

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Verfahren gegen
Absetzung Be-

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Verpflichtung den Wohnsitz in der

Tätigkeit im Armen- und Schulwesen Abgabe von Gutachten bei Sittlichkeits- und

Malefizverbrechen „Vorträge und Bedenken". Dienst

der Stadtgeistlichkeit bei der religiösen Besorgung der
Gefangenen Mitwirkung in Ehe- und Zivilstandssachen
Anderweitige Tätigkeit im Interesse der staatlichen

Ordnung.

Anhang:

§ 19. Helfer, Diakone, Hülfsprediger, Filialisten, Kate

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Verschiedener Begriff des Vikariats (Trennung des Vika-
riats infolge von Übervölkerung von dem zeitlich be-
schränkten Vikariat) Wahl der. Vikare
Lernvikariat.

Das sog.

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§ 21. Die Klasse der Exspektanten, a) Organisation.
Gründung der Klasse Aufsicht der Examinatoren
Vorstand der Klasse Wahl desselben Funktionen.

§ 22. b) Rechte und Pflichten

-

Aushülfspflicht Pflicht zur Weiterbildung (Zensur,
Disputation, Übungspredigten) Entwicklung der Klasse
zum Kapitel Vorschlagsordnung Ausschluss aller,
die nicht Stadtbürger sind Stipendien (Fünfzehnergeld,
Pitotfonds).

-

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Anschluss an die katholische Organisation Einteilung
des Kantons in Kapitel Innere Organisation - Prä-
sidium Wahl und Erfordernisse des Vorstandes.

§ 25. Die Funktionen .

Anlagen:

Prosynode des Kapitels Funktionen derselben (Zensur
und Considerationes) - Gewöhnliche Kapitelversammlung
(Hauptsächlich wissenschaftliche Tätigkeit, daneben Wahl-
funktionen) Prosynode der Dekane und ihre Obliegen-
heiten Der Vorstand des Kapitels
des Kapitels.

Nr. 1. Stillstandsordnung von 1656

Heutige Stellung

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