recht in kirchlichen Angelegenheiten ausgeht, die Beteiligung des Volkes bedeutend überschätzt, indem sich dafür sichere Nachweise für das 17. und 18. Jahrhundert nur im Rechte, die Ehegaumer zu wählen, finden. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche, das an sich für die wissenschaftliche Behandlung weit grösseres Interesse bietet, wird im zweiten Teil dargelegt werden, wofür diese Abhandlung die notwendige Grundlage bildet. Grundsätzlich bleiben die kultischen Einrichtungen, die Spezialverhältnisse der Städte Zürich und Winterthur, der französischen Kirchgemeinschaft von Zürich und der kantonalen öffentlichen Anstalten von der Darstellung ausgeschlossen. Die Entwicklung der zur zürcherischen Synode im 16. und 17. Jahrhundert gehörenden ausserkantonalen Landesteile in kirchlicher Hinsicht wird im zweiten Teile Erwähnung finden. Den Herren Prof. Dr. theol. E. Egli und Prof. Dr. jur. M. Huber, die mir während meiner Arbeit in bereitwilligster Weise zur Seite standen, spreche ich auch an dieser Stelle meinen verbindlichsten Dank aus. Zürich, im November 1904. II. Kapitel. Die Gemeindekirchenpflege (der Stillstand). § 2. Geschichtliche Entwicklung selben als Stillstand für die Stadt und Schaffung besonderer Seite III ΧΙ 17 20 Anordnung der Still $ 5. Die Funktionen . Funktion der Ehegaumer (Sittenaufsicht) Funktionen III. Kapitel. Die Bezirkskirchenpflege. § 6. Organisation Bestand Präsidium 36 43 § 7. Die Funktionen . Visitation (Geschichtliches) - Beilegung von Beschwerden IV. Kapitel. Die Synode. § 8. Organisation Zu Die Geistlichkeitssynode: Gründung und Zweck § 9. Die Funktionen . Zensur Synodalproposition und Gravamina Seite 44 51 58 Allge meine Einfrage am Schlusse der Verhandlungen Stellung § 11. Die Funktionen des Examinatorenkonvents Die Kompetenzen in der Zeit zwischen 1798 und 1803 67 72 79 Seite die Geistlichkeit Selbständige Verwaltungstätigkeit § 13. Der Antistes VI. Kapitel. Die Geistlichen. A. Die stationierte Geistlichkeit. § 14. Anstellung Wahl (Allmähliche Erwerbung sämtlicher Kollaturrechte § 15. Ökonomische Stellung - Lage der Geistlichen im 16. Jahrhundert. Aufbesserung $ 16. Nachgenuss Ruhegehalt Nachgenuss im Falle der Nichtwiederwahl Nachgenuss der Hinterbliebenen von Geistlichen (Nach- Gemeinde zu haben 87 88 93 66 104 Verfahren gegen 108 Verpflichtung den Wohnsitz in der Tätigkeit im Armen- und Schulwesen Abgabe von Gutachten bei Sittlichkeits- und Malefizverbrechen „Vorträge und Bedenken". Dienst der Stadtgeistlichkeit bei der religiösen Besorgung der Ordnung. Anhang: § 19. Helfer, Diakone, Hülfsprediger, Filialisten, Kate Verschiedener Begriff des Vikariats (Trennung des Vika- Das sog. § 21. Die Klasse der Exspektanten, a) Organisation. § 22. b) Rechte und Pflichten - Aushülfspflicht Pflicht zur Weiterbildung (Zensur, - Seite 110 112 114 115 Anschluss an die katholische Organisation Einteilung § 25. Die Funktionen . Anlagen: Prosynode des Kapitels Funktionen derselben (Zensur Nr. 1. Stillstandsordnung von 1656 Heutige Stellung 123 126 133 |