Gambar halaman
PDF
ePub
[ocr errors]

Grande grille" die Schmerzen in solchen Affectionen steigert. In den schmerzlosen Affectionen genannter Art tritt die Heilkraft der „Grande grille" ins helle Licht. Gerade wie hier die schmerzhaften Leberaffectionen durch „Grande grille", werden schmerzhafte Affectionen der uropoetischen Organe gesteigert durch das Trinken der Célestinsquelle. Auch wird Hämaturie durch dieselbe provocirt. In solchen irritablen Fällen ist im Gegensatze zur ärztlichen Routine „Grande grille" oder "l'Hôpital" angezeigt. Bei Curen fern von Vichy, bei versandten Brunnen, brauche man sich aber um diese Unterschiede nicht zu bekümmern. Nur an Ort und Stelle sei das Vorgetragene zu beachten. Für den Versand eignen sich am Besten und behalten am längsten ihre Eigenthümlichkeiten die kühlen Quellen Célestins und Haute-rive. Les eaux transportées ne sont plus que les cadavres des eaux minérales. (Chaptal.)

[ocr errors]

Nicolas (74) giebt eine Casuistik theils aus der Praxis von Richelot, theils aus eigener, um seine Ansicht, dass Mont-Dore das passende Bad für schwangere Frauen, im 4. bis 7. Monate der Schwangerschaft, ist, zu begründen. Er lässt während der Cur Brunnen je nach der Krankheit trinken und behandelt mit Erfolg : Vomitus gravidarum (kalte Douchen auf das Epigastrium), hartnäckige Stuhlverstopfung, Chloro-Anämie und eine Anzahl constitutioneller Krankheiten, letztere namentlich mit Rücksicht auf Heilerfolge für das zu erwartende Kind, namentlich also bei Scrophulose, Tuberculose, Syphilis.

Brabazon (81) und der folgende Autor Spender (83), beide Aerzte in Bath, rühmen die Heilkraft der dortigen Heilquellen, der erstgenannte gegen Malariafieber, der letztgenannte gegen Ischias.

Lehmann (83) machte Mittheilung über 81 in den letzten 5 Jahren behandelte, meist sehr hartnäckige Ischias fälle, welche allen sonst dagegen angewandten Curen widerstanden hatten. Oeynhausen heilte 42 Fälle; von 39 fehlte ein Bericht. Die meisten Fälle heilten erst in der sogenannten Nachwirkung.

Mayer (84) hatte anfangs selbst nicht an die Wirksamkeit der Aachener Thermen gegen Gicht geglaubt. Doch ist sein Unglaube in dieser Beziehung durch einschlägige Erfahrungen in den letzten 10 bis 12 Jahren geschwunden; es bleibe für die Douche und das Trinken des Thermalwassers fest bestehen, was die Alten lehrten, dass nach einer Aachener Cur im folgenden Frühling und Winter die gewohnten Anfälle entweder ganz ausbleiben oder doch erheblich seltener und milder auftreten. Der Procentsatz der Gichtbehandelten in der M.'schen Praxis hebt sich in den letzten Jahren von 4 pCt. auf 5, 6, 7, ja 8 pCt. im Jahre 1883. M. veranlasste exacte Stoffwechseluntersuchungen beim Gebrauche der Thermaldouchen, welche Beissel ausführte. Dieselben ergaben: Vermehrung der Harnsäure, Verminderung der 24 stündigen Urinquantitäten.

Da die meisten Karlsbader Quellen zu heiss sind, um vom Patienten sofort ohne Abkühlung ge

trunken werden zu können, und dennoch auf Verordnung der Wässer mit bestimmter Temperatur Werth zu legen, so beobachtete Jaworski (88) im Juli (Morgenstunden zwischen 5 und 7 Uhr), mit welcher Dauer die dortigen Brunnen die zum Trinken geeignete Temperatur erreichen. Die Temperatur der umgebenden Luft variirte zwischen 10 und 22°. Folgende 7 Quellen (Schloss-, Kaiser-, Mühlbrunn, Elisabeth-, Markt-, Park- und Karl-Quelle) hatten eine trinkbare Bechertemperatur von 51,5-43,5o. Folgende 4 (Bernhardsquelle, Neu-Theresienbrunnen, Felsenquelle) hatten nach 5 Minuten Abwarten des Wassers im Becher von 54,5-49o. - Sprudelund Curhausquelle mussten 10 Minuten im Becher warten ehe 54 beziehentlich 51° erreicht waren. Der Sprudel, anfänglich 70°, kühlte sich von je 5 zu 5 Minuten auf 59, 54, 50, 46,5, 44, 41,5, 39, 37. 35° ab, bei 18° Aussentemperatur in der Sprudelkolonade.

Die Artikel von Roden (89) über Droitwich und von Wilmot (90) über Leamington sind nur für englische Leser eingerichtet und enthalten nichts Unbekanntes.

Sterk (91) empfiehlt den Gebrauch des salinischen Brunnens nach dem Frühstück, wenn die Wirkungslosigkeit desselben bei nüchternem Zustande constatirt wird.

Klein (92) giebt eine Uebersicht und Kritik der bekannteren Stahlquellen ohne neue Thatsachen.

c. Cur mit künstlichen Bädern und Brunnen, Hauscuren (Molke, Kumys, Moorbäder etc.).

93) Baelz, E., Ueber permanente Thermalbäder. Berlin. klin. Wochenschr. No. 48.94) Jaworski, W., Die bereits No. 86 dieses Referates genannte Abhandlung in der Wien. medic. Wochenschrift. — 95) Trautwein, J., Zur Kenntniss der Stromvertheilung im menschlichen Körper bei Anwendung des galvanischen Bades. Berlin, klin. Wochenschrift. No. 37.96) Derselbe, Einiges über die electrische Douche und im Anschluss daran über einen Fall von multipler Neuritis. Zeitschr. f. klin. Medicin. Bd. VIII. H. 3.

Baelz (93) will die Bademethode, wie sie in unseren Akratothermen üblich ist, dass daselbst nämlich 10, 15, 20 Minuten gebadet wird, gründlich geändert und europäische Thermen zu Dauerbädern benutzt wissen. Zur Begründung dieses Vorschlages benutzt er die Jahrhunderte alte als probat erwiesene und erst in den letzten Jahrzehnten veränderte Ansicht über die Zweckmässigkeit der Badedauer, vor allem aber seine selbständige Erfahrung in Japan.

„Der Japaner badet in indifferenten oder leicht salzigen Thermen von 42-48° C. bis zu 10 oder 15 mal täglich (meist 4-5 mal). Schädliche Wirkungen davon beobachtet man fast nur bei Leuten mit Neigung zu Gefässzerreissung ., sowie bei man

[merged small][ocr errors][merged small][merged small]

im Bade, das sie nur gelegentlich verlassen, um ihre Nothdurft zu verrichten. oder auch, um sich ein wenig zu bewegen. Der Körper befindet sich in halb liegender, halb sitzender oder sonst bequemer Stellung, der Hinterkopf und Nacken lehnen sich an den Rand des hölzernen, allen Patienten gemeinsamen Badebeckens (es ist etwa 2:5 m gross). Damit im Schlafe der Körper nicht an die Oberfläche kömmt, legen sich die Badenden einen mehr oder weniger grossen Stein auf den Schooss. Der Besitzer des Bades ein 70 jähriger Greis, bringt fast den ganzen Winter im Wasser zu und fühlt sich so ohne Kleider und ohne Ofen behaglich und warm, während draussen der Schnee 4 oder 5 Monate nicht schmilzt. Die Haut, namentlich an Händen und Füssen, wird runzlich und trüb, mattweisslich oder gelblich, wie man es an Händen von Wäscherinnen sieht, doch nicht in so hohem Grade, als man erwarten sollte. Appetit und alle Functionen des Körpers leiden in keiner Weise. Die Blutwärme ist normal, der Puls nach längerem Aufenthalt im Wasser ebenso wie gewöhnlich. Genauere Untersuchungen über den Stoffwechsel im Dauerbade musste ich wegen baldiger Abreise nach Europa auf 1 oder 2 Jahren Jahre verschieben." Das aber geht schon aus dem bisher Gesagten hervor, dass von einer mächtig reizenden polykratischen Wirkung lange dauernder Bäder keine Rede sein kann". Der Verf. selbst badete 2 Stunden ununterbrochen in Wasser von Kawanaka.

[ocr errors]

Das Karlsbader Wasser bei Hauscuren darf nach Jaworski (14) über 55° nicht erwärmt werden, so dass, weil der Sprudel in Natur 73° warm sei, diese natürliche Temperatur zu erreichen für Hauscuren ungeeignet erscheine. Eine Erwärmung sowohl des Sprudels, als auch des Schloss- nnd Mühlbrunnens über oder unter ihre Quellentemperatur habe nichts Unstatthaftes an sich. 50° und 52° seien auch für Hauscuren die zu erstrebende Temperatur der genannten Brunnen, das Flaschen wasser solle nicht unmittelbar über der Flamme erwärmt werden, wie in dem patentirten, Lehmann'schen Wasserwärmer, sondern in einem Gefässe mit kochendem Wasser unter Controle eines Thermometers. Dadurch werde Ueberhitzung und Verlust an Kohlensäure vermieden.

Zwar wird an einer besonderen Stelle dieses Werkes über Electrotherapie, wahrscheinlich demzufolge auch über die beiden Arbeiten von Trautwein (95 und 96) referirt werden; jedoch gereicht dem Bericht über Balneotherapie eine kurze Hinweisung auf dieselben zur unentbehrlichen Vervollständigung. Verf. hat für die Anwendung des hydroelectrischen Bades zwei, wie mir scheint, nicht bedeutungslose Aenderungen eingeführt. Während bisher der Badende die eine Polleitung durch einen ausserhalb des Badewassers befindlichen Körpertheil (ein mit feuchtem Leiter umhüllter Metallstab wird ausserhalb des Bades angebracht und vom Badenden mit den Händen umfasst) empfing, so wird hier das früher schon benutzte sogenannte dipolare Bad wieder eingeführt. Eulenburg konnte aus seinem monopolaren keine merkbaren Strom

quantitäten aus dem badenden Körper ableiten. Verf. kam nach verschiedenen Versuchen nun zu folgender angeblich erfolgreichen Methode:

Mundhöhle und Rectum dienen als Ansatzstellen für die ableitenden Bogen. Beide Höhlen werden mit gut leitender Soole angefüllt. Freie Metallknöpfe isolirter, mit dem Ableitungsbogen verbundener Sonden werden bineingebracht. Am Fussende des Soolbades taucht eine grosse Kupferelectrode. Eine Kissenelectrode wird an dem Kopfende der Wanne so angebracht, dass der Badende sich bequem und fest daran lehnen kann. Diese Kissenelectrode ist eine gummibedeckte, kreisrunde, hölzerne Scheibe, von ca. 20 cm Durchmesser. Ein dieselbe central durchbohrender, isolirter Leitungsdraht berührte mit seinem freien Ende eine auf der Gummilage ruhende Kupferplatte, welche von dem inneren Ring eines gewöhnlichen kreisrunden Gummiluftkissens umschlossen wird. Durch diese

Vorrichtung wurde eine Stromstärke von 20 Elementen ertragen. Alsdann fing das feste Andrücken an das Kissen eben an, unbequem zu werden. Ein in den ableitenden Bogen eingeschaltetes Hirschmann'sches Galvanometer zeigte dabei eine Nadelablenkung bis über 1 M. A. Setzte Verf. das Kissen auf den Leib, so war kein Ausweichen der Nadel bemerkbar. Das Leitungshinderniss durch die Gase des Darmes, Magen, der Lungen sei bei dieser Anordnung zu gross. Die den Körper durchkreisenden Ströme hatten die Richtung des Hauptstromes. Auch Gehirn und Rückenmark würden von nicht unerheblichen Stromantheilen getroffen.

Zweitens hat Verf. die von Anderen (Stein, Eulenburg) bereits erwähnte electrische Douche bei Kranken in Anwendung gebracht und berichtet ausführlich über günstigen Erfolg davon gegen einen schweren Fall von multipler Neuritis. Verf. bediente sich der warmen Soolwasserdouche. Der eine Pol stand mit dem metallnen Ansatz des Schlauches in Verbindung der andere mit einem Fussbade des Patienten. Der Durchmesser der Douche 1/2 mm, die Länge der Wassersäule zwischen 5 und 10 cm, die Temperatur die der Umgebung. Beobachtungen über 5, 10 und 15 Elemente werden tabellarisch mitgetheilt. Die Wasserdouche giebt einen Nadelausschlag von 0,5, die Sooldouche von 4, die Kochsalzdouche 51⁄2 M. A. Der Patient durfte mit einem leichten Bademantel bekleidet sein. Etwa 5-10 Minuten lang wurden sämmtliche Körpertheile unter den Einfluss der Douche gebracht. Die Wirkung war ausserordentlich wohlthuend und erfrischend. Verf. nimmt an, dass für Habitus phthisicus durch eine längere Zeit fortgesetzte Behandlung mit dieser Douche der Ernährungszustand der schlaffen Musculatur verbessert werden könne, und dieselbe von prophylactischem Werthe sich erweisen könne. Für das nähere Detail sei hier auf beide Arbeiten verwiesen.

[merged small][ocr errors][merged small]

Mineralwässer. Diese Molken enthalten 6 g unorganischer Salze auf 1000 Wasser, wovon 2,5 g phosphorsaurer Kalk und 3,5 g Chlorkalium. Er wendet sie nicht bei Krankheiten in den Gedärmen, sondern nur bei Respirationskrankheiten an. Buntzen.]

[ocr errors]

E. Curorte.

97) Schuchardt, Die Bade- und Curorte Thüringens im Sommer 1884. Sep.-Abdr. aus No. 5 d. Correspondenzbl. des allg. ärztl. Ver. f. Th. - 98) Nordseebad Cuxhaven. Circular. 99) Hôtel und Curhaus in Gravenstein. Circular. 100) Wasserheilanstalt Bad Elgersburg im Thüringer Wald. Dauer der Saison vom 1. April bis 1. November. Dr. Pelizaeus. 101) Bad Laubbach am Rhein im Laubbachthale bei Coblenz. Dr. H. Averbeck. 102) Davos, Curort für Lungenkranke. Circular. 103) Arco, climatischer Herbstund Wintercurort. Circular. 104) Reiboldsgrün im Voigtlande. Circular. 105) Harzburg am Harz. Circular. 106) Kaatzer, P., Balneologisches über Bad Rehburg. Berl. klin. Wochenschr. No. 29. (cf. No. 84 dieses Ref.) 107) Speck, Ueber pneumatische Behandlung mit Lufteur und Dillenburg als Lufteurort. Dillenburg. 108) Das königliche Bad Teinach im württembergischen Schwarzwalde. Circular. 109) Prospect des Königl. bayr. Stahl- und Moorbades Steben. Circular. 110) Bad Driburg. Prospect als Circular. -111) Lenzberg, Die Bäder zu Salzuflen im Fürstenthum Lippe. Salzuflen. 112) Soden am Taunus,

[ocr errors]

[ocr errors]

117)

Reg.-Bez. Wiesbaden. Circular. 113) Bad Assmannshausen am Rhein am Fusse des Niederwaldes. Circular. 114) Schimbergbad. Circular. 115) Wildbad „Wildstein“ bei Trarbach a. d. Mosel (Rheinpreussen). Circular. 116) Amérie, C., Aix-la-Chapelle et ses environs. Manuel à l'usage des étrangers contenant la déscription et l'histoire de cette ville et de ses environs. Sme éd. revue et augm. Guide médical aux eaux thermales d'Aix-la-Chapelle et de Borcette par Reumont. 4me éd. entièr. refondue. Avec un plan de la ville et une carte des environs. Aix la Chapelle. 118) On the natural mineral waters of Leamington. (cf. No. 90 dieses Referates.) — 119) On the saline waters of Droitwich (cf. No. 89 dieses Referates.) 120) Andesdorf in Mähren. (cf. No. 36 dieses Referates.) 121) König Ottobad bei Wiesau in der Pfalz. (cf. No. 35 dieses Referates.) (512 m Meereshöhe, am Südabhange einer Hügelkette, welche sich westlich gegen den Steinwald hinzieht. Wiesau liegt an den Eisenbahnlinien Regensburg-Hof und Wiesau-Eger, und hat eine Vicinalbahn nach Tirschenreuth. Verkehr mit Eger, Franzensbad, Carlsbad etc.)

122) Brussa. (cf. No. 23 dieses Referates.) (Am Fusse des Bithynischen Olympes, in einem reizenden vom Ulfer durchflossenen Gebirgsthale. 80000 Ein

wohner. Seidenraupenzucht und Seidenweberei. Constantinopel in 1/2 Tag zu erreichen. Klima sehr mild. [Frühjahr, Herbst.] Dass Malariafieber daselbst grassire, wird von griechischen Aerzten in Abrede gestellt.) 123) Döring, Alb., Die Thermen von Ems. 3. Aufi. Ems. 124) Kern, H., Les bains jodurés de Lipik et sa s. chaude. Wien. 125) Diruf, Ose., Bad Kissingen und seine Heilquellen. 5. Aufl. Würzburg. 126) Flechsig, R., Bad Elster. 3. Aufl. Leipzig. 127) Klawacek, Ed., Carlsbad in geschichtlicher, medicinischer und topographischer Beziehung. 14. Auf. Carlsbad.

-

[Klee, Beskrivelse af og Beretning om Silkeborg Vandcuranstalt i 1883. Hospitals-Tidende. R. 3. Bd. 2. S. 249.

Diese im Juli 1883 eröffnete dänische Wasserheilanstalt ist in dem Westwalde Silkeborg's, in der reizenden, wald- und seereichen Gegend am Himmelberge, ca. 1/4 Meile von der Eisenbahnstation zu Silkeborg belegen. Das Wasser, das man aus reichhaltigen Quellen bekommt, hat eine Temperatur von 5-6o R., ist crystallhell und etwas eisenhaltig (in 10000 Theilen finden sich in der einen Quelle 0,306 kohlensaures Eisenoxydul, in der anderen 0,129). Das Curhaus. welches vorläufig mit 26 Zimmern, wovon 6 mit 2 Betten, eröffnet wurde, enthält alle verschiedenen Badeapparate der neueren Hydrotherapie nebst Apparaten zu schwedischer Gymnastik. Es wurde 1883 von 50 Curgästen besucht, von denen nur 36 (grossentheils mit nervösen Leiden und chronischem Magendarmcatarrh) eine vollständige Cur durch machten; 29 wurden als geheilt oder doch gebessert entlassen, 7 blieben unverändert. Joh. Möller (Kopenhagen).]

[1) Bjorhslin, J. J., Utlalende angaendi Hanzó Badanstalt. Finska laekaresaelsk handlinger. Bd. 25.

[blocks in formation]

Gerichtsarzneikunde

bearbeitet von

Prof. Dr. E. HOFMANN in Wien.

[ocr errors]

I. Das Gesammtgebiet der gerichtlichen Medicin umfassende Werke.

1) Hofmann, E., Lehrbuch der gerichtlichen Medicin. 3. Aufl. Mit 108 Holzschnitten. 2. Hälfte. gr. 8. 2) Kornfeld, H., Handbuch der gerichtlichen Medicin in Beziehung zu der Gesetzgebung Deutschlands und des Auslandes. Mit 50 Holzschnitten. 8. 3) Lesser, A., Atlas der gerichtlichen Medicin. 3. Lief. Mit 6 col. Taf. gr. 4. 4) Dambre, H., Traité de médecine légale et de jurisprudence de la médecine. 3. Ed. 8. 5) Pènard, L., Rapport sur les travaux de la Société de médecine légale de New-York. Ann. d'hyg. publ. No. 1. p. 70. (Besprechung des Berichtes der Gesellschaft für gerichtliche Medicin vom Jahre 1882, s. diesen Bericht II. S. 469.) 6) Masson, Ch., Essai sur l'histoire et le développement de la médecine légale. Lyon. 8. 7) Martin, E., Exposé des principaux passages contenus dans le Si-Yuen-Lu. Paris. 8.

Einen Abriss der Geschichte und Entwicklung der gerichtlichen Medicin bringt Masson (6) in einer grösseren Arbeit aus dem forensischmedicinischen Institut in Lyon. Er unterscheidet drei Perioden: 1) die Période fictive, welche die ersten Spuren gerichtsärztlicher Thätigkeit und die Zeiten des Jus talionis umfasst, 2) die Période abstrait ou métaphysique unter der Herrschaft des römischen Rechts und des Katholicismus und unter dem Einflusse der Capitularien Karl des Grossen, der Carolina und der „Ordonnance" Ludwig XIV. vom Jahre 1670, und 3) die Période positive oder die Periode der wissenschaftlichen Bearbeitung der gerichtlichen Medicin. Bei Behandlung der ersten Periode bespricht M. an der Hand des Werkes von Martin (7) die Entwicklung der gerichtlichen Medicin in China, insbesondere den Inhalt des aus dem Jahre 1248 stammenden chinesischen Werkes Si-Yuen-Lu, einer Art von Compendium der gerichtlichen Medicin. Dasselbe besteht aus 5 Büchern, von denen das erste Allgemeines über gerichtsärztliche Untersuchungen, insbesondere von Verletzungen enthält und gleichzeitig die Simulation von Verletzungen, die Identitätsfrage und den Abortus behandelt, das zweite die Verletzungen bezüglich des Werkzeuges und der Art wie

sie zugefügt wurden und die Unterscheidung von vital und post mortem entstandenen Verletzungen, das dritte den Tod durch Strangulation und durch Ertränken und die zwei übrigen die Gifte und Vergiftungen.

II. Monographien und Journalaufsätze.
A. Untersuchungen an Lebenden.
1. Allgemeines.

1) v. Kerschensteiner, Paul Zacchias 1584 bis 1659. Friedreich's Bl. f. gerichtl. Med. S. 401. wiekach 2) Blumenstok, L., Medycyna sadowa w średnich. Przeglad Lekarski. 3) Brouardel, De l'organisation et de la pratique de la médecine légale en France. Ann. d'hygién. publ. No. 2. p. 157. No. 4. p. 344 et No. 5. p. 442. 4) Tamassia, A., Aspirazioni della medicina legale moderna. Gazetta med. italiana provincie Venete. No. 49. (Antritts vorlesung über die Ziele der modernen gerichtlichen Medicin.) 5) Lacassagne, A., Le médecin devant les cours d'assises. Revue scientifique. No. 26. 1883. 6) Dieterich, G., Zu § 81 der Strafprocessordnung. Vierteljahrsschr. f. ger. Med. XL. S. 242.—7) Wellenstein, Die für den Gerichtsarzt und Medicinalbeamten interessanten Erkenntnisse des Reichsgerichtes in Strafsachen und des Ober-Verwaltungsgerichtes. Ebendas. XL. S. 148. 8) Frölich, H., Reichsgerichtliche Entscheidungen als Beiträge zur gerichtlichen Medicin. Ebendaselbst. XL. S. 161 und XLI. S. 142.

Aus Anlass des 300 jährigen Wiegenfestes des „Begründers der gerichtlichen Medicin" Paulus Zacchias bringt Kerschensteiner (1) eine gedrängte Beschreibung des Lebens und Wirkens dieses berühmten Gerichtsarztes zugleich mit einem Verzeichniss einestheils der Werke desselben, andererseits der über ihn erschienenen Schriften und mit seinem der Sammlung von Vigneron entnommenen Bilde.

Aus der Skizze Blumenstok's (2) über die gerichtliche Medicin im Mittelalter entnehmen wir, dass nach Angabe von Abraham Cieswiecki (Hechell: Badamie poczatku i wzrostu medycyny sadovéj [Untersuchungen über die Anfänge und die Entwicklung der gerichtlichen Medicin]. Krakau 1839) in Polen bereits im 16. Jahrhundert eine Obduction

behufs Constatirung der Todesursache gemacht worden ist.

Aus Anlass der projectirten Errichtungen einer neuen Morgue in Paris und aus Anlass der eben stattfindenden Berathungen über eine neue Strafprozessordnung acceptirte die Gesellschaft für gerichtliche Medicin in Paris eine von Brouardel (3) ausgearbeitete Eingabe an die Kammer, welche eine Organisation des Unterrichts in gerichtlicher Medicin und der gerichtsärztlichen Praxis verlangt. Diese Eingabe beantragt einen Spezialunterricht der künftigen Gerichtsärzte in gerichtlich-medicinischen Untersuchungen, theils in der Morgue theils in Irrenanstalten durch 1 Jahr, Ablegung einer besonderen Prüfung zur Erlangung des Diploms als Gerichtsarzt resp. als Gerichtschemiker. Erhöhung des Honorars für gerichtsärztliche Verrichtungen und Creirung einer superarbitrirenden Stelle analog der wissenschaftlichen Deputation in Berlin. Ausserdem wird verlangt, dass fortan stets zwei Gerichtsärzte zu den betreffenden Untersuchungen genommen werden sollen. Dem Berichte ist eine Zusammenstellung der von B. in den Jahren 1878-83 gemachten gerichtsärztlichen Untersuchungen und eine Uebersetzung des deutschen Regulativs für das Verfahren der Gerichtsärzte bei den gerichtlichen Untersuchungen menschlicher Leichen angeschlossen.

In seiner Antritts vorlesung bespricht Lacassagne (5) die Aufgaben des Arztes vor dem Schwurgerichte und giebt einige praktische Winke über das dabei zu beobachtende Verhalten.

Dieterich (6) beklagt sich über den Zustand des Gefängnisses in Oels, der nicht einmal eine ordentliche Behandlung gewöhnlicher Kranken, noch weniger aber eine Beobachtung angeblich Geisteskranker gestattet und beschwert sich, dass trotz dieser Verhältnisse dennoch die Ueberführung einer offenbar geistesgestörten Brandlegerin in eine Irrenanstalt behufs weiterer Beobachtung von der Strafkammer nicht gestattet resp. vom § 81 St.-P.-O. nicht Gebrauch gemacht wurde.

Wellenstein (7) setzt die Mittheilung von für den Gerichtsarzt und Medicinalbeamten interessanten Erkenntnissen des Reichsgerichtes und des Ober-Verwaltungsgerichtes fort. Aus diesen heben wir folgende hervor:

Bei einem Polizeidiener war nach einem Biss eine Steifigkeit des Mittelfingers der rechten Hand und eine Erschwerung der Beugungsfähigkeit des 2. und 4. Fingers zurückgeblieben. Das Reichsgericht entschied, dass ein Verfall in Lähmung" vorliege und führte aus, dass unter letzterem jedenfalls nicht die Beschränkung oder völlige Aufhebung der Gebrauchsfähigkeit irgend eines einzelnen Gliedes des menschlichen Körpers, sondern nur eine derartige Affection zu verstehen sei, welche den Organismus des Menschen in einer umfassenden Weise angreift, welche mit umfassender Wirkung Organe des Körpers der freien Aeusserung ihrer naturgemässen Thätigkeit beraubt. - Ein Dienstherr hatte seinem Dienstmädchen vorsätzlich Vitriol in's

Gesicht gegossen. Der Strafsenat erklärte, dass eine ätzende Substanz (Vitriol) als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223 a St.-G. B. nicht anzusehen sei!

--

[ocr errors]

Die gegenseitige Onanie unter Männern fällt nicht unter den § 175 St.-G.-B. Der Verlust zweier Glieder des Zeigefingers der rechten Hand ist nicht als „Verlust eines wichtigen Gliedes des Körpers" anzusehen. der Entscheidung wurde ausgeführt, dass für den Begriff der Wichtigkeit nicht der relative Werth in Betracht komme, welchen der Besitz oder Verlust eines Körpergliedes für den Verletzten nach seinem individuellen Lebenslaufe, insbesondere seinem Nahrungsund Erwerbszweige besitzt.

Auch Frölich (8) bringt weitere reichsgegerichtliche Entscheidungen:

In einem Falle hatte ein Mann mit einem von ihm nicht erkannten Gegenstande eine nicht erhebliche Verletzung über dem r. Handgelenk erhalten, welche auch Jaquet und Hemd durchschnitt. Das R.-G. erklärte, dass zu erkennen sei, dass vom Angeklagten der Schlag mit einem Gegenstande, welcher mit einer Schneide versehen und, wenn nicht ein Messer, jedenfalls von der Art eines solchen war und unter Benutzung der Schneide ausgeführt worden ist. Unter einem solchen Gegenstande war ohne Rechtsirrthum ein Werkzeug zu verstehen, und zwar ein solches, welches als Mittel zur Körperverletzung benutzt, nach seiner objectiven Beschaffenheit und bei Verwendung der Schneide, zugleich auch nach Art der Benutzung geeignet ist, erheblichere Verletzungen herbeizuführen. Damit rechtfertigt sich die Annahme, dass die in Rede stehende Verletzung mittelst eines gefährlichen Werkzeuges begangen wurde. In einem anderen Falle wurde ein umgekehrtes Billardqueue, welches zum Schlagen benutzt wurde, als ein gefährliches Werkzeug erklärt und hinzugefügt, dass unter einem gefahrlichen Werkzeug ein solches zu verstehen sei, welches, wenn es als Mittel zu einer Körperverletzung benutzt wird, nach seiner objectiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung geeignet ist, erheblichere Körperverletzungen zuzufügen.

1

Von den weiteren Entscheidungen ist nur die gerichtsärztlich bemerkenswerth, welche sich auf den Verlust der beiden ersten Glieder des r. Zeigefingers durch Abbeissen bezieht. Das R.-G. verneinte, dass der Verlust eines wichtigen Gliedes im Sinne des § 224 Str.-G.-B. vorliege. Für den Begriff der Wichtigkeit kommt nicht der relative Werth in Betracht, welchen der Besitz oder Verlust eines Körpergliedes für den Verletzten besitzt und dasselbe Glied kann nicht für den Einen werthvoll, für den Anderen werthlos sein. Diese Rücksichten kommen ausschliesslich bei der Strafzumessung in Betracht. Im Sinne des § 224 müsse auch für das einzelne Körperglied das Werthverhältniss entscheiden, in welchem dasselbe seiner Wichtigkeit nach noch zu dem Gesammtorganismus des Menschen steht und insbesondere das grössere oder geringere Maass von Unterbrechung oder Beeinträchtigung erwogen werden, welche die regelmässigen Functionen aller Einzelorgane durch den Mangel eines oder einzelner derselben durchschnittlich erleiden. In vorliegendem Fall sei eine Verminderung der Functionsfähigkeit des gesammten Körpers überhaupt nicht oder in geringem Maasse entstanden.

[Zawadski, Notatki sądowo lekarskie. (Gerichtlich medicinische Notizen.) Medycyna No. 37 u. 38.

In 3 Abschnitten bespricht der Verf. 1) Die Stellung der Aerzte als Sachverständige in der gerichtlich medicinischen Praxis; 2) die Schändung: 3 die falschen gerichtlich medicinischen Gutachten und die unumgängliche Reorganisation des gerichtlich medicinischen Dienstes. Die Besprechung geschieht mit Berücksichtigung der Verhältnisse im Königreich Polen. Zum Schluss befürwortet der Verf. den Plan, der 1876 auftauchte aber fallen gelassen wurde, bei jedem Kreis

« SebelumnyaLanjutkan »