Nouveau recueil général de traités, conventions et autres transactions remarquables: servant à la connaissance des relations étrangères des puissances et états dans leurs rapports mutuels, Volume 16Georg Friedrich Martens, Frédéric Murhard, Karl Murhard, J. Pinhas, Julius Hopf Libr. de Dieterich, 1858 |
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Halaman 223
... Waaren innerhalb jener An- stalt unbehindert bleibt , und dass eine Verabgabung nur nach Massgabe der aus der Niederlage nach dem In- lande oder zum Durchgange abgefertigten Mengen ein- tritt . Man wird sich über ein übereinstimmendes ...
... Waaren innerhalb jener An- stalt unbehindert bleibt , und dass eine Verabgabung nur nach Massgabe der aus der Niederlage nach dem In- lande oder zum Durchgange abgefertigten Mengen ein- tritt . Man wird sich über ein übereinstimmendes ...
Halaman 225
... Waaren nicht erhoben werden . Art . 14. Die Dauer dieses Vertrages erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 1854 bis zum 31. De- zember 1865. Kommt jedoch schon vor dem letztge- dachten Zeitpunkte eine Zolleinigung aller deutschen ...
... Waaren nicht erhoben werden . Art . 14. Die Dauer dieses Vertrages erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 1854 bis zum 31. De- zember 1865. Kommt jedoch schon vor dem letztge- dachten Zeitpunkte eine Zolleinigung aller deutschen ...
Halaman 263
... Waaren , welche mit Attesten des Fürstlichen Hofmarschall - Amtes für die Hofhaltung Sr. Durchlaucht des Fürsten zur Lippe eingehen und bei dem gemeinschaftlichen Hauptamte oder bei einem Kō- niglich Preussischen Hauptamte zur ...
... Waaren , welche mit Attesten des Fürstlichen Hofmarschall - Amtes für die Hofhaltung Sr. Durchlaucht des Fürsten zur Lippe eingehen und bei dem gemeinschaftlichen Hauptamte oder bei einem Kō- niglich Preussischen Hauptamte zur ...
Halaman 279
... Waaren und Schiffsgefässe überall gleich behandelt werden . Art . 16. Von dem Tage an , wo die gemeinschaft- liche Zollordnung des Vereins in Vollzug gesetzt wird , sollen im Königreich Hannover und im Herzogthum Ol- denburg , wie ...
... Waaren und Schiffsgefässe überall gleich behandelt werden . Art . 16. Von dem Tage an , wo die gemeinschaft- liche Zollordnung des Vereins in Vollzug gesetzt wird , sollen im Königreich Hannover und im Herzogthum Ol- denburg , wie ...
Halaman 280
... Waaren erhoben werden . Findet der Gebrauch einer Waage - Einrichtung nur zum Behufe der Zoll - Ermittelung oder überhaupt einer zollamtlichen Kontrole Statt , so tritt eine Gebühren - Er- hebung nicht ein . Art . 18. Die kontrahirenden ...
... Waaren erhoben werden . Findet der Gebrauch einer Waage - Einrichtung nur zum Behufe der Zoll - Ermittelung oder überhaupt einer zollamtlichen Kontrole Statt , so tritt eine Gebühren - Er- hebung nicht ein . Art . 18. Die kontrahirenden ...
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Istilah dan frasa umum
00 au lieu Abgaben agents Anséatiques articles Artikel aucun aura autre bâtiments belge Belgique Bevollmächtigten Bretagne Britannic citizens citoyens consuls convention country d'une deux États deux pays douane droits échangées effet Etats été être exemptions fait faveur favorisée français France freien Stadt Frankfurt Gouvernement Grossherzoglich Handelsvereine Hannover hautes parties contractantes high contracting parties Honduras importées jouiront Königlich Preussischen Königreich Hannover kontrahirenden Staaten kontrahirenden Theile l'autre l'échange l'importation l'un des deux lois Majesté le Roi marchandises nation nationaux navigation navires Neusilber objets Oesterreich offenen Vertrages Oldenburg Pays-Bas Plénipotentiaires ports pourra pourront présent Traité Preussen priviléges produits prohibition qu'ils quelconque ratifications Regierung Republic respectifs Reuss älterer Linie Reuss jüngerer Linie Royaume Rübenzuckers same Sardes Separat-Artikel sera seront shall ships signé soll Steuervereins subjects sujets territories Thlr Thüringischen Thüringischen Zoll tion tout Traité de commerce treaty Uebereinkunft United States Verabredungen Vereins Vereinsstaaten vessels Waaren Zentner Zoll Zollvereins Zwischenzoll-Satz pr