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Dinge, daß die Verbindung unter den Gliedern J. n. des clerikalischen Körpers loser ward, daß sich . G. hie und da manches in den Verhältnißen der 1649 Bischöfe zu den Pfarrern ånderte, und daß man vis oft genug die Gränzen übersprang, welche, nach 1806. der Verfassung der Kirche, die Geschäfte des hd. hern Clerus von den Functionen der niedern Geistlichkeit scheiden.

Eben die Umstände, welche hie und da in das innere Verhältniß des Clerus Unordnungen brachten, störten an mehrern Orten auch die Verbindung desselben mit den Gemeinden und verursachten es, besonders in den Asiatischen Provinzen, daß manche Kirchen ihre Priester verloren und daß nicht selten die alten Gesetze und Observanzen übertreten wurden. Indeß ereignete sich weder eine solche Begebenheit, noch eine solche Veränderung in der Denkart der Griechischen Christen, welche der gan zen Stellung der Priester zu den Laien eine andere Richtung gegeben håtte. In den Griechischen Geistlichen, besonders in denen der höhern Ordnungen, blieb fortwährend die Person des Richters, des Priesters und des Lehrers vereiniget. Zugleich mit den Primaten, d. h. mit einigen angesehenen Einwohnern jedes Ortes, denen dieses Geschäft wechselnd übertragen wird, sprechen die Bischöfe nicht bloß in kirchlichen, sondern auch in bürgerlichen Angelegenheiten Recht, und ob es gleich den Partheyen vergönnt war, von der Entscheidung des Bischofes an das Türkische Tribunal zu appelliren, so ist dieß doch immer nur selten geschehen, theils weil es der fromme Grieche für sündlich hält, feine Angelegenheiten vor das Türkische Gericht zu bringen, theils weil man die Bestechlichkeit und die Habsucht der Türkischen Richter kennt, theils weil man den Kirchenbann und die Rache des Cle

J. n. Frus fürchtet, welcher durch seine Machinationen .. manchen, der sich seiner Gerichtsbarkeit entzogen 1649 hatte, auf die Galeeren zu bringen mußte. (Ricaut bis 1. 1. p. 15. Thomas Smith De ecclesiae graecae 1806. hodierno statu Epistola p. 49. Basinello 1. 1. in

Le Brets Magazine B. I. S. 137.) Um wenigsten hat man es gewagt, von den Entscheidungen des Patriarchen an ein höheres Tribunal zu appelliren, weil er einen groffen Einfluß bey der Regierung hat und jeden Griechen, den er streng bestra, fen will, zu Geldbußen, zu der Verbannung, zu lebenslänglichem Gefängniße, ja selbst zum Tode verdammen kann. (Dallaway Constantinople ancient and modern p. 101.) So wie in der Türken, eben so hat der Griechische Clerus auch in der Moldau und in der Wallachen sein richterliches Ansehen behauptet. In beiden Fürstenthümern war der Erzbischof Präsident des Divans oder des Staatsrathes, und man hat nicht erfahren, daß durch die neuesten Ereignisse entweder hierin. oder in andern Verhältnißen des Clerus diefer Låns der irgend etwas geändert worden sey. (Thornton das Türkische Reich in allen seinen Beziehungen S. 558.) Nur in den Oesterreichischen Staaten und in dem ehemaligen Venetianischen Gebiete ist die richterliche Gewalt des Griechischen Clerus, in mehr als in einer Rücksicht von der Regierung beschränkt worden. Doch hat er fortwährend auch hier in kirchlichen Angelegenheiten die Jurisdiction über die Mitglieder seiner Kirche ausgeübt und das Recht behauptet, seinen Entscheidun= gen durch den Kirchenbann Kraft zu geben. Dieses von der frühesten Kirche ererbte Recht, den Kirchenbann auszusprechen, war in der ganzen Grie chischen Kirche nicht nur das wirksamste Mittel, den Entscheidungen des Clerus Auctorität zu verschaffen, sondern auch eine Stüße ihrer Verfassung

und ihrer Fortdauer. Die furchtbaren Worte, wel- J. n.
che nach Ablesung des ein hundert und neunten ..
Psalms ausgesprochen wurden: N. N. fen getrennt 1649
von der Gemeinschaft der heiligen Dreyeinigkeit bis
und aller Heiligen, sein Theil sen mit dem Teufel 1806.
und dem Verräther Judas, sein Leib werde im Tode
nicht zu Asche, sondern bleibe unverweslich wie
Eisen und Stein, schreckten das Gemüth des Glâu-
bigen, und da den Excommunicirten alle seine Glau-
bensgenossen flohen und ihm die Pflichten der Men-
schenliebe nicht mehr erwiesen, so mußte sich die
Furcht vor dem Kirchenbanne, ob er gleich oft ge-
mißbraucht ward, erhalten. Doch scheinen sich auch die
Klagen über den Mißbrauch dieser kirchlichen Stra-
fe mehr auf den unbestimmten Kirchenbann, durch
welchen der unbekannte Urheber eines Verbrechens
verflucht wird, als auf den bestimmten, bey wel-
chem die Person, welche excommunicirt werden soll,
namentlich genannt wird, zu beziehen. In der
Türkey wird, in der Regel wenigstens, der be-
stimmte Kirchenbann mit Vorsicht gebraucht, weil
er leicht Apostasie verursachen kann. Allein den
unbestimmten Kirchenbann verkaufen die Priester
für eine leichte Summe, und da, wo man nicht
fürchten darf, daß der Excommunicirte zu den Mu-
hammedanismus übergehen werde, wendet man
auch den bestimmten oft genug ohne Vorsicht und
Schonung an. Die Venetianische Regierung be-
diente sich nicht selten des Kirchenbannes, ihre
Zwecke zu erreichen, indem sie den Priestern gebot,
das eine oder das andere Dorf, welches sich in ihrem
Willen nicht fügen wollte, mit dieser Strafe zu be-
legen. (Ricaut 1. 1. p. 272-291. Pouque-
ville's Reise durch Morea und Albanien nach Con-
stantinopel in den Jahren 1798-1801. Leipzig
1805. B. I. S. 225. Reisebemerkungen vom
Religionszustande auf der Insel Corfu in Sen
IX. Theil.

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S225

te's Religionsannalen St. VIII. S, 225J. n. C. 6.227.)

1649

Die richterliche Gewalt des Griechischen Klebis rus ward fortwährend durch das priesterliche Unse-` 1806.hen desselben unterstüßt. Vermöge des Glaubens

der Orientalischen Kirche an eine reelle Verbindung des Sinnlichen mit dem Ueberfinnlichen und an eine unmittelbare Wirksamkeit der göttlichen Kraft, ward der Geistliche als die Person betrachtet, welche diese Verbindung vermittle, und die göttliche Kraft, durch welche nicht nur das Gemüth erquickt,” sondern auch das Fleisch gestärkt und der leiblichen Noth ge wehret wird, vom Himmel rufe. Er verwandelt, nach dem Glauben des Orientalischen Christen, das Brod und den Wein in den Leib und in das Blut des Erlösers und das gemeine Del in heiliges Del, welches Leben und Gesundheit bringt, die Kraft seines Gebetes stärkt die Gebährende und sein Seegen erquickt in der Stunde des Todes. Ben dieser Anficht von dem Umte des Geistlichen mußte man in ihm den Erklärer des göttlichen Willens und den Führer des Gewissens, auf deffen Leitung er vorzüglich durch die Ohrenbeichte Einfluß hatte, finden und sich unbedenklich seiner Leitung überlassen. (Ricaut 1. 1. p. 130-131.) Eben so natürlich war es, daß man Personen, welche gleichsam in einer nåhern Verbindung mit der Gottheit stehen, auf eine ausgezeichnete Weise ehrte, und die Titel, welche man den Clerikern beilegte, die Grußformel, deren sich der Laie gegen den Geistlichen bediente: Herr, gewähre mir Vergebung der Sünden (μɛTavolav desToTα), die Sitte, ben gewissen Feierlichkeiten die Hand des Geistlichen zu küssen und andere dergleichen, die Gebräuche des Orients nachahmende, Ehrenbezeugungen sind Beweise der hohen Vorstellungen, welche der Grieche von der Würde des priesterlichen Amtes hegte. (Helladius

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J. n.

1. 1. p. 26.) Da nun ausserdem nicht wenige Geistliche der höhern Ordnungen Männer von Kennt- . . niß und von feinern Sitten waren und durch die 1649 Verhältniße ihres Umtes mannigfaltige Gelegenheit bis erhielten, sich bald als Vermittler zwischen ihrer 1806.Nation und den Türken, bald als Friedensstifter und Rathgeber um ihre Glaubensgenossen verdient zu machen, so kann man schließen, daß sie der ausgezeichnetesten Achtung genoßen. Allein die große Zahl der niedern Geistlichen konnte keine Unsprüche auf Achtung machen; denn diese waren meist rohe, unwissende und sittenlose Menschen und betrieben ihr Geschäft als ein gemeines Gewerbe. Die Verworfenheit dieser Menschen war oft so groß, daß sie, wenn sich eine vortheilhaftere Gelegenheit, ihr Brod zu finden, zeigte, ihr. Amt verlieffen, und als Tanzer und Bediente in Dienste traten, ja man hat Beispiele, daß Griechische Geistliche mit Seeräubern ausgelaufen sind, um für die Ertheilung der Absolution die Hälfte der Beute zu empfangen. Natürlich war es daher, daß oft der als Mensch verachtet ward, den man als Priester verehrte. (Stephan Schulz Reise in Paulus Sammlung Th. VI. S. 19. Pouqueville 1. 1. B. I. S. 215-218.) Die Hauptursache dieses traurigen Zustandes der Griechischen Geistlichen liegt unstreitig darin, daß sie, da ihnen der fremde Beherrscher långst alle fire Einkünfte entzogen hat, genöthigt sind, von der Freigebigkeit der Gemeinden zu leben, und durch ihre lage gereizt werden, einen ärgerlichen Handel mit dem Heili gen zu treiben. Und da die Simonie, welche von dem Patriarchen selbst ausgeht, allgemein in der Griechischen Kirche herrscht, so mußte die Versu. chung, jedes Erwerbsmittel zu ergreifen, um so drin gender seyn.(Ausfer den bisher angeführten Schriften, welche von einzelnen Theilen der Gesellschaftsver

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