Gambar halaman
PDF
ePub

gemeinen Welthistorie Th. XLVI. B. 3. S. 514 J. n. E.G.-520. Die Actenstücke, aus denen die Nach1649 richten über die Verwirrung des kirchlichen Zustan bis des der Griechen und über die Bedrückungen der1806. selben gezogen sind, befinden sich in eben dieses Ge= lehrten Magazine zum Gebrauche der Staatenund Kirchengeschichte Th. I. S. 161 - 259. Th, II. S. 565 -602. Th. III. S. 453-516. Th. VI. S. 300 301. Ehe Le Bret diese Actenstücke bekannt machte, schrieb er mit Benuhung derselben Dissertatio historica de statu praesenti ecclesiae Graecae in Dalmatia, quae ritum Slavoservicum sequitur. Stuttgard 1763. 4. Auch können die Nova Acta Hist. Eccles. B. V. S. 69-150 verglichen werden.)

[ocr errors]

Lange Zeit trug die Regierung Bedenken, die Wahl eines Griechischen Erzbischofes zu veranlaß-, sen, theils weil sie voraussah, daß die Einsegung eines. katholischen Erzbischofes die Griechen nicht befriedigen würde und sie doch die Wahl eines Undersgesinnten nicht gestatten wollte, theils weil fie besorgte, die Illyrischen Griechen möchten sich an den Erzbischof zu Venedig nicht anschließen und fortfahren einen eigenen Bischof zu verlangen, welchen ihnen zu bewilligen bedenklich sen, weil das geistliche Oberhaupt eines abergläubischen, aber muthvollen und kräftigen Volkes seinen Einfluß auf die Gemüther so leicht zum Nachtheile des Staates mißbrauchen könne. Um indeß die kirchliche Ungelegenheit der Griechen nicht ohne alle Leitung zu lassen, beschloß man, die Nation zu veranlassen, einen Vicarius des bischöflichen Sizes zu wählen, welcher aber nicht nur selbst katholisch seyn, sondern auch dafür stehen müsse, daß der Gottesdienst durch katholische Capelane versehen werde. Wirklich ward im Jahr 1751 der Abt Muazzo zu

diesem Umte gewählt, welchem im Jahr 1760 .. J. n. Milia folgte. Da aber dieser zuleht genannte .. T. Vicarius in Mißhelligkeiten mit den Caplanen 1649 gerieth und der Proveditor in Dalmatien Grimani bis die Anstellung eines Bischofes für unumgänglich 1806. nothwendig erklärte, so befahl die Regierung im Jahr 1762 dem Capitel der heil. Georgskirche, eis nen Griechen, welcher jedoch ein gebohrner Unterthan seyn, und seine Orthodoxie durch Beschwörung des Apostolischen Symbolum und der Florentini= schen Glaubensbestimmung bewähren müsse, zum Erzbischofe zu wählen. Das Capitel erwählte einen Griechischen Priester, Georg Facéa, und der Rath der Zehen genehmigte diese Wahl; ohne daß aber dadurch die Ruhe und Ordnung in den Griechischen Gemeinden hergestellt werden konnte. Die meisten Griechen erklärten, sie hätten diese Wahl nicht gewünscht, das Dekret des Senates seße voraus, daß die vorigen Bischöfe zu St. Georg dem Römischen Stuhle gehorcht und das Florentinische Concilium angenommen hätten, dieß aber sey irrig, eben deswegen habe ihre Nation nach dem Tode des Tipaldi keinen andern Bischof zu wählen begehrt, weil dieser dem Römischen Stuhle ́ergeben gewesen sey, die Einsehung eines katholischen Bischofes, welchem die Curie zu Constantinopel nie die Einsetzungsbulle ausfertigen werde, könne ihre Wünsche und Bedürfnisse nicht befriedigen. Deme. ungeachtet ordnete der Senat die Einweihung des Sacéa an und Facéa ließ sich zu Corfu weihen, indem er hoffte, daß er die Einseßungsbulle von Constantinopel, um welche er, die Wünsche seiner Nation, zu befriedigen, nachgesucht hatte, erhalten werde. Allein der Patriarch von Constantinopel, Joannichius, weigerte sich, seine Wahl zu bestätigen, weil Facéa ein, dem Orientalischen Glauben gemäßes Bekenntniß, dessen Unterschrift der IX. Theil.

D

1806.

J. n. Patriarch verlangte, nicht unterschrieb, und vielC. G. leicht aus Rücksicht auf sein Verhältniß zu den ka1649 teinern nicht unterschreiben konnte. Hierüber entbis rüstet, fandte Joannichius eine Bulle nach Venedig, in welcher er den Facéa für einen Apostaten erklärte, ihn aus dem Clerus ausstieß und den Griechischen Christen unter Androhung der geistli chen Strafen verbot, an der Messe Theil zu neh men, welche Facéa halten würde. Auf der andern Seite mißfiel es dem Papste, daß Facéa zu Constantinopel um die Bestätigung seiner Wahl nach. gesucht hatte, und daher ließ Clemens XIII. im Jahr 1763 ebenfalls eine Bulle ergehen, in welcher Facea für einen Schismatiker und folglich für unfähig erklärt ward, die bischöfliche Gerichtsbarkeit über die Griechen auszuüben. Indeß brachte der Senat einen Vergleich zwischen ihm und dem Papste zu Stande und Facéa blieb Bischof, da er bereit war, das Apostolische Symbolum und die Flo. rentinische Glaubensformel zu beschwören. Allein nur der kleine Theil seiner Landsleute, welcher katholisch gesinnt war, erkannte ihn als Bischof an, die größere Zahl der Griechen, welche dem våter. lichen Glauben ergeben blieb, betrachtete ihn als einen Abtrünnigen und mied seine Gemeinschaft. So ward die Absicht der Regierung vereitelt und die Griechische Kirche im Venetianischen Gebiete erhielt kein Oberhaupt, welches die Angelegenheiten derselben, mit Zustimmung der Nation, leiten und ordnen konnte. (Acta ecclesiae graecae annorum MDCCLXII. et LXIII. sive de schismate recentissimo in ecclesia graeca subnato Commentatio auctore M. Joanne Friederico Le Bret. Stuttgard 1764. 8.)

[ocr errors]

Nach dem bald erfolgten Tode des Facéa ward kein neuer Erzbischof gewählt und die Angelegen

heiten der Griechischen Kirche im Venetianischen F. n. Gebiete blieben in einem ungewissen und schwanken- C. G. den Zustande. In Albanien hatte man die Mehr- 1649 zahl der Griechen zur Union gebracht, in Venedig bis aber behielten die Nichtunirten fortwährend das 1806. Uebergewicht. Zwar sollte nach den frühern Dekreten der Regierung und nach den Bullen der Påpske leo X und Clemens VII nur den unirten Griechen die Ausübung ihrer Religion gestattet seyn; allein stets war der Senát auch zu der Duldung der Nichtunirten bereit, weil er die Griechische Nation von jeher geliebt hatte und den tapfern Illyriern, welche bereitwillig jihr Blut für die Repu= blik vergossen, Dankbarkeit schuldig war. Daher ward, zwar nicht gefeßlich, aber doch durch Connivenz, auch den nichtunirten Griechen die Ausübung ihrer Religion zugestanden, und, in den neuern Zeiten, noch während der republikanischen Regierung, hörten die Bedrückungen allmählig auf, welche die Griechen des Venetianischen Gebietes von den Römischen Priestern geduldet hatten. (Le Bret Staatengeschichte B. XXIII. Cap. 9. §. 1428. 1432.) Auch während der wenigen Jahre, daß Venedig einen Theil des Desterreichischen Staatskörpers ausmachte, ist nichts von Be-` drückungen dieser Art gehört worden, und die gegenwärtige Regierung läßt es sich angelegen seyn, den Gemeinden in Dalmatien eine feste Verfassung zu geben. Oeffentlichen Nachrichten zu Folge befahl der Kaiser der Franzosen im Jahr 1808, daß die Griechische Kirche in Dalmatien einen Bischof, ein Capitel und ein Priesterseminarium haben und eine Synode halten solle, um über die Mittel zu berathschlagen, wie man den Zustand der Gemeinden in dieser Provinz verbessern könne. Wirklich soll sich gegenwärtig eine Synode in dieser Absicht verfammelt haben. Ja in einem Theile der Lånder,

J. n.

welche bis zum Jahr 1797 zu der Venetianischen .. Republik gehörten, auf den Inseln Corfu, Paro, 1649 S. Maura, Theaki, Cefalonien, Zante und Cerigo, bis welche bis zum Jahr 1807 unter dem Nahmen der 1806. Siebeninselrepublik einen eigenen Staat bildeten, ist fogar die Griechische Religion, deren Bekenner von jeher die Mehrzahl dieser Insulaner ausmachten, zu der herrschenden erhoben worden. (Staudlin Kirchliche Geographie und Staatistik Th, II. S. 583-584.)

So wie im Venetianischen, so hatten ausgewanderte Griechen auch in andern Italianischen Staaten, namentlich in dem Königreiche Neapel, wo sie besonders den Strich an den Küsten des Adriatischen Meeres, welcher Calabria citra genannt wird, bewohnen, in Sicilien, wo sie beson ders zu Messina und in einigen Dörfern des Thales Mazzara leben, im Kirchenstaate, in Toscana und in Genua zu verschiedenen Zeiten und bey verschiedenen Veranlassungen ihren Wohnsitz aufgeschlagen. Da sie in allen diesen Låndern zerstreut und in kleine Gemeinden getheilt, welche kein ge meinschaftliches Band zu einer Gesellschaft vereis nigte, unter Regierungen lebten, von denen der Genuß der bürgerlichen Rechte an das Bekenntniß der katholischen Religion geknüpft ward; so kann es nicht befremden, daß sie sich an allen Orten mit der Römischen Kirche unirten. Um willigsten nahmen die Albaneser die Union an; die Levantiner hingegen waren ihr größtentheils abgeneigt, mußten sich aber fügen, wenn sie nicht den bürgerlichen Rechten entsagen und der Wohlthat eines öffentlichen Cultus entbehren wollten. Um ihnen indes Den Uebertritt zu der katholischen Kirche zu erleichtern, schonte man das Eigenthümliche ihrer Gebräuche und Gewohnheiten, begnügte sich die An

« SebelumnyaLanjutkan »