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Bemerkungen auf einer Reise durch die südlichen-
J. n.
Statthalterschaften des Russischen Reiches B. I. C. G.
S. 365. 407-408. 417–418.)

1649

bis

So wie ben mehrern Kaukasischen Völkern, 1806. eben so hat der Muhammedanismus auch in einem Theile von Georgien, namentlich in den, der Türkischen Oberherrschaft unterworfenen Provinzen den christlichen Glauben verdrängt. In dem größten Theile dieses Landes aber, in den, bis zu ihrer Unterwerfung unter das Russische Scepter, unabhängigen Staaten ist die christliche Religion, eben so wie in Mingrelien, Religión des Landes geblieben. Ob sich gleich die Georgier nie von der orthodoxen Kirche getrennt haben, und daher den Schismatischen Partheyen nicht beygezählt werden. können, so scheint doch zwischen ihnen und dem Pa'triarchen von Constantinopel keine enge Verbindung Statt gefunden zu haben. Indeß erkannten sie ihn doch als das Oberhaupt ihrer Kirche an, und der Patriarch sendete auch zuweilen Geistliche in das Land, um die Verbindung mit demselben zu `unterhalten, und dem Einfluße der Römischen Glaubensboten, welche auch hier Eingang zu finden suchten, entgegen zu wirken. Unmittelbar aber leitete die Angelegenheiten der Georgianischen Kirche ein eigener Katholikos, welcher jedoch nebst den, ihm untergeordneten Geistlichen, in einer drückenden Abhängigkeit von den Fürsten des Landes stand, und nicht verhindern konnte, daß die Geistlichen zu Kriegsdiensten gezwungen und von der Willkühr der rohen Beherrscher wie Knechte behandelt wur den. Rohheit und Kriegslust ist der Charakter des Volkes, welcher sich auch der Religion desselben mitgetheilt hat. Denn die Georgier verehren vorzüglich Heilige von einem wilden Charakter, als den St. Giobas, welcher jeden, der sich ihm nähert,

I. n. tödtet, und den kampflustigen Ritter Georg, den C. G. Schußpatron des Landes, von welchem es auch nach 1649 Reineggs wahrscheinlicher Vermuthung (f. Palbis las Neue Nordische Beiträge B. III. S. 323.fl.) 1806. seinen Nahmen erhalten hat. Unwissenheit, Aberglaube und Rohheit der Sitten herrscht bey den Geistlichen, wie bey dem Volke, nirgends' ist eine Spur von wissenschaftlicher Bildung vorhanden, und die Toleranz der Georgier, vermöge welcher sie nicht nur allé chriftliche Secten, sondern auch Juden und Muhammedaner neben sich wohnen lassen, kann nur als die Folge entweder der Gleichgültig. keit gegen ihren Glauben, oder einer eigennützigen Politik betrachtet werden. In den neuesten Zeiten, in den Jahren 1783 und 1785 ist bekanntlich ein großer Theil von Georgien unter dem Nahmen Grusien mit dem Russischen Reiche vereinigt wor den, und von dieser Vereinigung kann man sich, wenn auch nicht in der nähern, doch in der entferntern Zukunft einen wohlthätigen Einfluß auf den kirchlichen Zustand dieses Landes versprechen. (Recueil des Voyages au Nord Tom. VII. Amster, dam 1725. 8. p. 165. Joseph Maria Zampi Relation de la Colchide et de la Mingrellie Chap. XXII. Joh. Chardin Voyages en Perse et autres lieux de l'Orient Amsterdam 1735. 4. p. 110. Richard Simon 1. 1. p. 71-78 Borheck 1. 1. Th. II. S. 157-159. 172176. Rommel die Völker des Kaukasus in dem angeführten Archive für Ethnographie und Linguistik B. I. St. I. S. 54 — 55+)

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Die Erwartung einer künftigen Verbesserung des kirchlichen Zustandes von Georgien gründet sich darauf, daß die Russische Kirche, welche, seitdem die Verbindung derselben mit dem Patriarchen von Constantinopel aufgehört hat, als eine für sich be

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stehende Gefellschaft betrachtet werden muß, unver Jn. kennbar zu dem Bessern fortgeschritten ist, so daß G. man hoffen darf, das Licht, welches Rußlande seit 1649 den Zeiten Peters des Großen aufging, werde sich bis allmählig weiter verbreiten und dereinst auch die 1896. entferntesten Provinzen erleuchten. Rußland war in dem Laufe der ganzen gegenwärtigen Periode nicht nur unabhängig, sondern auch siegreich, vervollkommte seine Gefeßgebung wie seine Staatsverwaltung, trat in nåhere Verbindung mit den cultivirten Völkern Europa's, und begünstigte die Kunst und die Wissenschaft. Unmöglich konnte bey dem Fortschreiten des Volkes die Kirche deffelben gänzlich stillstehen, und wirklich ist sie, obwohl nur langsam und mehr gezwungen, als freywillig, dem veränderten Geiste der Zeiten gefolgt. Rußland genoß, obgleich in dem Innern dieses Reiches eine Sclaveren vorhanden ist, welche, den gehor chenden Theil der Nation entehrt und niederbeugt, doch der äußern Freyheit und der Unabhängigkeit, und daher konnte die Regierung dieses Landes, so wie auf das Volk, so auch auf die Kirche ungehindert wirken, und jede ihre Zwecke fördernde Maaßregel ergreifen. Ja, Rußland ward durch seine Macht und durch sein Ansehen in den Stand gefeßt, sich der Bekenner der Griechischen Religion in andern Ländern anzunehmen und sie ben ihren Rechten zu schüßen.

Eines solchen Schußes bedurften die Griechi schen Christen in Pohlen. In mehrern Provinzen dieses Reiches, in Rothreussen, Volhynien, Podolien, Braclaw, war eine große Zahl der Einwohner dem Orientalischen Glauben zugethan, und diese Griechischen Christen wurden bald, eben so wie die Protestanten, ein Gegenstand jest des Bekehrungseifers, jegt der Verfolgungssucht der IX. Theil.

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herrschenden Kirche. Im sechszehnten JahrhunJ. n. CG.derte schon bemühten' sich die Katholiken eifrigst, sie 1649 zu gewinnen, besonders weil man befürchtete, fie bis möchten sich mit den Proteffanten vereinigen, mit 1806. Denen sie auch wirklich im Jahr 1599 eine Confó

deration zu Wilda schlossen, und die Ausführung der Plane hindern, welche man långst zu der Unterdrückung der Evangelischen entworfen hatte. Auch waren diese Bemühungen nicht fruchtlos, und es gelang den Jesuiten, unter denen sich besonders der bekannte Possevin durch seine Gewandtheit auszeichnete, einen großen Theil der Griechischen Christen, und selbst den Metropoliten von Kiew zu Der Vereinigung zu bringen, indem man ihnen wichtige Rechte und Privilegien bewilligte, ohne daß jedoch alle ihnen gemachte Versprechungen in ihrem ganzen Umfange wåren gehalten worden. (Franz Jos. Jekel Pohlens Staatsveranderungen und lehte Verfassung Th. II. Wien 1803. S. 114-120. Jura et privilegia genti Ruthenae catholicae a maximis Pontificibus Poloniaeque regibus concessa Lemberg 1787.) Viele Griechen aber verwarfen standhaft die ihnen angebotene Vereinigung, und diese Nichtunirten, welche zugleich mit den Evangelischen unter dem Nahmen der Diffidenten begriffen werden, mußten fortwährend Beschränkungen ihrer Rechte, ZurückseHungen und Verfolgungen dulden. Besonders nachtheilig ward ihnen der vierte Artikel des Warschauer Tractates vom Jahr 1716, welchen der damalige Bischof von Cujavien, Constantinus Felicianus Sianiawslic, der als bevollmächtigter Minister bey der Abschließung desselben zugegen war, aus Haß gegen die Dissidenten einschaltete. Denn dieser Artikel, welcher, obgleich der Reichstag, auf dem er` publicirt ward, der erforderlichen Solennitåten ermangelt hatte, doch Gefeßes Kraft erhielt,

feste fest, daß die Dissidenten keine neuen Kirchen errichten, und daß die bereits neuerdings errich. E. &.. I. n. teten demolirt werden sollten, beschränkte felbst ih- 1649 ren häuslichen Gottesdienst und bot, indem er bis auf die Abstellung der während des Schwedi-1806. schen Krieges eingeriffenen Mißbräuche drang, den Vorwand zu mannigfaltigen Bedrückungen dar. Selbst viele Katholiken waren mit diesem Artikel unzufrieden und machten Gegenvorstellungen, und auf dem Pacificationsreichstage im Jahr 1718 verlangten die Stånde, daß er casfirt werden sollte. Allein der erwähnte Bischof von Cujavien und die übrigen bevollmächtigten Minister erklärten, dieser Artikel habe bloß die Ab. ficht, die während des leßten Krieges eingeschli chenen Mißbräuche aufzuheben; der Artikel be hielt gefeßliche Kraft, und die Dissidenten, wel che eine Gegenvorstellung einreichten, mußten sich mit der Erklärung des Königes August II. begnügen, daß fie ben ihren Privilegien geschüßt werden sollten. Indessen führ man fort, die Dif sidenten unter dem Vorwande dieses Gesetzes auf mannigfaltige Weise zu bedrücken, und wie groß. um diese Zeit der Haß gegen dieselben gewesen sen, läßt sich daraus schließen, daß auf dem Reichstage im Jahr 1717 ein Unbekannter ein Projekt zu der gänzlichen Vertilgung nicht nur der disunirten, sondern auch der unirten Grie chen übergab. Man entriß ihnen Kirchen, schmålerte die Einkünfte ihrer Geistlichen, entschied. ihre Rechtshandel in den meisten Fällen zu ih rem Nachtheile, und im Jahr 1718 wurden fie aus der Landbotenstube verdrångt. Als diese Beeinträchtigungen zu der Kenntniß des Kaisers von Rußland, Peters des Großen, gelangten, (und die Griechischen Christen selbst sorgten da. für, daß sie ihm nicht verborgen blieben), schrieb

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