Dass vorstehendes Manifest in jeder Beziehung richtig und übereinstimmend mit der Ladung ist, wird hiermit beurkundet. den ten welche von den befrachteten Schiffen von 600 Centnern Ladungsfähigkeit und darüber bei der Schifffahrt auf dem Neckar ohne Rücksicht auf Gattung und Grösse der Ladung für die ganze Stromstrecke nur einmal, und zwar bei jener Zollstätte erhoben wird, bei welcher das Fahrzeug abfährt, oder welche dasselbe zuerst berührt: von 600 und unter 1000 Centnern Ladungsfähigkeit —fl. 51 kr. 1000 1500 1-24 1500 2000 2-6 2000 2500 2-48 2500 3000 3-30 3000 3500 12 3500 4000 4000 4500 4-54 5000 7 4500 5000 Centner und darüber (gez.) REGENAUER. v. KETTNER. VAYHINGER. 4. -- VERDIER de la BLAQUIÈRE. Beilage B. Tarif für den Neckarzoll. Für die Stromstrecke 1. der BadischHessischen Gränze oberhalb Heinsheim Von allen Gegenständen, welche auf dem Neckar verschifft werden und die nicht ausnahmsweise geringer belegt sind, wird für den Centner (gleich 50 Kilogrammen) an Neckarzoll erhoben: bis Neckarelz 2. Neckarelz 3. Heidelberg Mannheim Ausnahmen. zu 1842 aufwärts an der Zollstätte Neckarelz fl. kr. 222 A. Ein Viertel von obigen Tarifsätzen wird entrichtet von: 1. Asche (unausgelaugter); 2. Bruchsteinen (behauenen), Backofensteinen, Mühlsteinen, steinernen Platten, Lithographiesteinen, Schleifsteinen, Marmorplatten; 3. Bierhefe, Weinhefe, Drusen; 4. Bomben (eisernen), Granaten, Kugeln, Kanonen, wenn sie als altes Eisen zu betrachten sind; 5. Eichenrinde, Lohrinde; 6. Eisen (altem); 7. Eselsspiegel (weissen Sandstein), von Mannheim kommend; Recueil gén. Tome IV. Tt 1842 8. Galmeierz; 9. Gelbwurzel; 10. Getreide aller Art; 11. Grätze von Gold- und Silberarbeit; 12. Gusseisen in Gänsen, Masseln, Roheisen; 13. Hornstücken, Hornschuhen; 14. Hülsenfrüchten (getrockneten) aller Art und dür ren Gemüsen; 15. Knochen; 16. Lauge (concentrirter), Seifensieder- oder alkali scher Lauge; 17. Mehl, Griess und Grütze aller Art; 18. Malz; 19. Marienglas; 20. Mineralkitt; 21. Pech; 22. Pottasche; 23. Rothstein, Röthel; 24. Sämereien aller Art; 25. Salz (Koch- und Viehsalz); 26. Schmergel, Amarilsteinen; 27. Senfsaamen; 28. Stahlkuchen ohne weitere Fabrication; 29. Theer und Mineraltheer; 30. Wau oder Waid. B. Ein Zwanzigstel des Tarifsatzes wird entrichtet von: 1. Alaunerde und Alaunsteinen; 2. Artillerie-Requisiten, Munition zum Militärgebrauch; 3. Erzen (rohen) allen nicht benannten; 4. Gebrannten Steinen aller Art, wozu auch Dach ziegel gehören ; 5. Gyps (gebrannten); 7. Kalk; 8. Leimleder (nassem); 9. Lohkäsen, Lohkuchen; 10. Mörtel von Ziegeln und Backsteinen; 11. Muschelschalen (gemahlenen); 12. Ochsenblut; 13. Rohr für Tüncher; 14. Sägmehl; |