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Der Kläger fordert von dem Beklagten fünfzig Dollars, die der Beklagte dem Kläger für Lohn als von ihm gemietheten Arbeiter schuldig ist, welche Arbeit von dem Kläger auf Verlangen des Betlagten in des leßtern Werkstatt vom 1. Mai bis 15. Juli 1853 verrichtet wurde.

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Der Kläger fordert von dem Beklagten hundert und fünfundflebenzig Dollars für eine Partie Bausteine, die er an den Beklagten am ersten August 1852 auf dessen Verlangen verkauft und verabfolgt hat.

Zwanzigste Abtheilung.
Beglaubigungen (Certifikate.)

Bei vielen Arten von Verträgen ist, wie wir im betreffenden Falle stets angedeutet haben, die Beglaubigung eines Beamten nöthig. Das Beglaubigungsrecht der einzelnen Beamten ist in den einzelnen Staaten verschieden und wir bemerken hier nur so viel, daß sich dasselbe stets auf den Jurisdiktionsbezirk des Gerichts der Stadt und des County, in dem die betreffenden Beamten wohnen und für die ste bestellt sind, beschränkt.

1. Certifikat, wodurch der Beamte beglaubigt, daß die Vertragsurkunde durch eine ihm bekannte Person bestätige wurde.

Staat

County

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Am fünfzehnten Juli ein tausend achthundert und zweiundfünf

eight hundred and fifty-two, before me personally came Samuel Bigler, to me known to be the individual described in, and who executed the within (or, above, or, annexed) conveyance, (or bond; or, letter of attorney; or, instrument in writing,) and acknowledged that he executed the same, for the purpose herein mentioned.

William Fox, Judge of said County.

2. Certificate establishing the identity of an individual by a third person.

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On this first day of November, before me personally came, John Buren, proven to me satisfactorily to be the same person described in, and who executed the within conveyance, by the oath of James Murphy, subscribing witness thereto, (in case of so being to add :) who being by me duly sworn, did depose and say, that he resided in the city of, in the county of that he was acquainted with the said John Buren, and that he knew him to be the same person described in, and who executed the within conveyance: and thereupon the said John Buren, acknowledged that he executed the same.

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William Fitzpatrick,

Justice of the Peace in and for said County.

3. Certificate by an Attorney.

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On this 15th day of August, 1852, before me personally came Hugh Fisher, known to me to be the same person described in, and who executed the within conveyance, and acknowledged that he executed the same as the act and deed of Theodore Mayer, therein described, by virtue of a power of attorney duly executed by the said Theodore Mayer, bearing date the 30th day of July, in the year 1852, and recorded in the office of the Clerk of the county of, in book B., page 100, on the 3d day of August, N. N., Justice of the Peace

1852.

fig lam Sam Bigler, der mir als das in dem innen (oder, oben tehenden; oder, beigeschlossenen) Kaufbriefe (oder, Verschreibung; der, schriftlichen Urkunde, ic.) beschriebene Indivikaum bekannt ist und der denselben ausgestellt hat, persönlich zu mir und bestätigte daß er denselben zu dem darin angegebenen Zwecke ausgestellt habe. William For, Counthrichter des besagten County.

2. Certifikat, wo die Identität der Person durch einen Dritten nachgewiesen worden.

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An diesem ersten Tage des November kam John Buren, dessen Identität mit der in dem innenstehenden Kaufbriefe beschriebenen Person, welche denselben ausstellte, mir durch den Eid des (wenn es der Fall ist, muß hier beigeseßt werden: in demselben unterzeichneten Zeugen) James Murphy genügend nachgewiesen worden ist, indem derselbe, nachdem er von mir vorschriftsmäßig beeidigt wor den, angab und sagte, daß er in der Stadt, im Countywohne, daß er den besagten John Buren kenne und wisse, daß er dieselbe Person sei, welche in dem innen stehenden Kaufbrief beschrieben ist, und welche denselben ausstellte, persönlich zu mir und bestätigte mir, daß er, der besagte John Buren, denselben ausgestellt habe. William Fitzpatrick,

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Friedensrichter in und für das besagte County.

8. Certifikat der Bestätigung durch einen Bevoll

Staat
County

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Am 15. August 1852 kam Hugo Fischer, mir als dieselbe Person bekannt, welche in dem innen stehenden Kaufbrief beschrieben ist und denselben ausgestellt hat, persönlich zu mir und bestätigte, daß er denselben als den Akt und das Dokument des darin benannten Theodor Mayer kraft einer von dem besagten Theodor Mayer gehörig ausge stellten, vom 30. Juli 1852 datirten und in der Office des Clerk des County im Vollmachtbuche B. Seite 100 am 3. August 1852 registrirten Vollmacht ausgefertigt habe.

N. N., Friedensrichter 2.

4. Certifikat der Bestätigung durch Mann und Frau.

Staat
County

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88.

An diesem fünfzehnten Laae des Auaust erschienen John Weller

State of
County of

4. Certificate by Husband and Wife.

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On this fifteenth day of August, before me personally came John Weller, and Mary, his wife, to me known to be the individuals described in, and who executed the within conveyance, and acknowledged that they executed the same; and the said Mary acknowledged, on a private examination by me made, apart from her husband, that she executed the said conveyance freely, and without any fear or compulsion of him.

T. W., Commissioner of Deeds in and for said county.

b. Certificate of an Officer, showing that a Conveyance had been proved by a Witness known to him.

State of
County of

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SS.

On this twentieth day of May, before me personally came Frederic Keller, subscribing witness to the within conveyance, to me known, who, being by me duly sworn, did depose and say, that he resided in the town of in said county; that he knew Albert Shump, the individual, described in, and who executed the said conveyance; that he was present and saw the said Albert Shump sign, seal and deliver the same as for his act and deed; and that the said Albert Shump then acknowledged the execution thereof: whereupon the said Frederic Keller became the subscribing witness thereto.

N. M., Justice of the Peace.

6. Certificate that an Individual, known to the Officer, has proved to him the execution of a deed of conveyance, the witnesses to which are all dead.

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On this fifth day of May, before me personally came Augustus Bauer, to me known, who being by me duly sworn, and the within conveyance being shown to him, did depose and say, that he knew the parties therein described; that he was well acquainted with Ernest Geier, the grantor; that he had frequently seen hiu write, and knew his handwriting; and that the name of the said grantor subscribed to the said conveyance was in the proper handwriting of the said Ernest Geier.

und seine Ehefrau Mary, die mir als die Personen bekannt ftab, welche in dem innen stehenden Kaufbriefe beschrieben sind und den felben ausgestellt haben; und die besagte Mary bestätigte mir, nachbem ich sie allein und in Abwesenheit ihres Ehemannes vernommen, daß sie den besagten Kaufbrief freiwillig und ohne Furcht vor oder Zwang durch ihn ausgestellt habe.

T. W., Commissioner of Deeds in und für das besagte County. 5. Certifikat, modurch der Beamte beglaubigt, daß ein Kaufbrief durch einen ihm bekannten Zeugen bestätigt sel

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An diesem zwanzigsten Lage des Mai kam Friedrich Keller, in dem innen stehenden Kaufbricfe unterzeichneter und mir bekannter Zeuge, persönlich zu mir und gab, nachdem er von mir vorschriftsmäßig beeidigt worden, an und sagte aus, daß er in der Stadtim besagten County wohne; daß er Albert Schumpp, das Individuum, welches in dem besagten Kaufbrief beschrieben ist und denselben ausstellte, kenne; daß er zugegen gewesen sei und gesehen habe, wie der besagte Albert Schumpp denselben als seinen Akt und Instrument unterzeichnete, siegelte und aushändigte; und daß der besagte Albert Schumpp damals die Aushändigung desselben anerkannt habe: worauf der besagte Friedrich Keller unterzeichnender Zeuge desselben geworden sei. N. N., Friedensrichter.

6. Certifikat, wodurch der Beamte beglaubigt, daß ihm die Vollziehung eines Kaufinstruments, dessen Zeugen alle tødt sind, durch einen ihm bekannten Mann bestätigt worden sei.

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An diesem fünften Tage des Mai 1850 kam der mir bekannte August Bauer persönlich zu mir und gab, nachdem er von mir vorschriftsmäßig beeidigt und ihm der innen stehende Kaufbrief vorgezeigt wor ten, an und sagte aus, daß er die darin bezeichneten Partieen gekannt habe; daß er mit dem Verkäufer Ernst Geier gut bekannt gewesen sei; daß er ihn öfters hätte schreiben sehen und seine Handschrift kenne, und daß der in dem besagten Kaufbrief unterzeichnete Name wirklich die eigene Unterschrift des besagten Ernst Geier sei.

Und derselbe August Bauer erklärte ferner eidlich, daß er auch mit Leopold Frei, einem der in dem Kaufbriefe unterzeichneten Zeugen,

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