Gambar halaman
PDF
ePub

und Aschten, als der besagte Kontrahent vom einen Theile Ma .. und Gewalt hat, dieselben vermöge des besagten Pfandscheines und des für einen solchen Fall gegebenen und bestehenden Statuts, oder sonst, zu verkaufen und abzutreten: Auf daß der besagte Kontrahent vom andern Theile, seine Erben und Cessionare, die besagten Grundstücke nebst allen und jeden ihrer Zubehörden zu seinem und ihrem einzigen Nußen, Gebrauch und Vortheil für immer besigen und behalten.

Zur Urkunde dessen 2. (wie in No. 1.)

7. Bertrag über den Verkauf eines Schuld- und Pfandscheines.

(Der Pfandnehmer kann den Pfandschein jederzeit an einen Drit ten verkaufen, natürlich so, daß die im Pfandschein festgestellten Be. dingungen für den Pfandbesteller dieselben bleiben.)

Nachdem Christian Frei von- und Sophie, seine Ehefrau, qm ersten April eintausend achthundert und fünfzig dem Karl Becker von

einen gewissen Pfandschein und eine Schuldverschreibung vom selben Datum ausgestellt haben, welcher besagte Pfandschein und die ihn begleitende Schuldverschreibung zu dem Zwecke ausgestellt wurden, um die Bezahlung der Summe von Dollars vom 10. des besagten Monats April an gerechnet, nebst den jährlichen, von eben diesem Tage an fälligen Interessen zu sichern, und nachdem das besagte Unterpfand in der Office des Clerk der vorbesagten Stadt im Unterpfandbuche No. 12, p. 300, am zweiten April 1850 um 11 Uhr Mittags eingetragen worden: Deshalb nun bezeugt dieser, zwischen dem vorbesagten Karl Becker einerseits und Joseph Haug von antererseits abgeschlossene Vertrag: Daß der Kontrahent vom einen Theile für die hiernach erwähnten Gegenleistungen des Kontrahenten vom andern Theile verspricht und sich verpflichtet, an den besagten Kontrahenten vom andern Theile den oben beschriebenen Pfandschein und die denselben begleitende Schuldverschreibung zu verkaufen, zu übertragen, zu cediren und zu überschreiben, sobald die hiernach angeführten Bezahlungen von dem besagten Kontrahenten vom andern Theile an den besagten Kontrahenten vom einen Theile vollständig gemacht und geleistet sind: Auf daß der besagte Kontrahent vom an dern Theile den besagten Schuld- und Pfandschein und alle daraus verfallenden Gelder nebst den durch denselben bedungenen Interessen und den Ansprüchen auf die dadurch verpfändeten Grundstücke für immer behalte und bestze, sobald dieser Verkauf, Uebertragung und Cession durch gesehene Zahlung rechtsgültig ist. Und der besagte Kontrahent vom einen Theile gelobt und versichert dem Kontrahenten vom andern Theile ferner, daß er ein gutes Necht hat, den vor

that the sum of dollars of principal, and of interest, is due upon the same at the day of the date hereof.

And the said party of the second part, in consideration of the premises, doth covenant and agree, to and with the party of the first part, that he will pay or cause to be paid unto the said party of the first part, the sum of dollars, in manner following, dollars on the ensealing and delivery of these presents, and the remaining sum of dollars, in two equal annual payments, from the day of the date hereof, with annual interest.

viz:

And it is further agreed by and between the aforesaid parties, that if the party of the second part, shall, at any time, elect to pay the whole sum agreed to be paid, as aforesaid, to the party of the first part, with the lawful interest due thereupon, he shall have the right so to do, and the said party of the first part shall, immediately upon such payment, transfer, assign and set over, unto the said party of the second part, the bond and mortgage above mentioned; and also, that the covenants and agreements aforesaid, are to apply to, and to bind the representatives of the respective parties to these presents. In witness whereof, the aforesaid parties have hereunto set their hands and seals, the day and year above written.

Signed, sealed and delivered

in presence of B. D.

Charles Baker. [L. S.]
Joseph Haug. [L. 8.]

PART NINETEENTH.

RECEIPTS, RELEASES, ACCOUNTS.

Receipts are certificates that certain claims have been paid. Releases have a similar object; by them the person who executes them, also foregoes his claim, and discharges the person against whom he had a claim.

$200 50.

1.-RECEIPTS.

1. General form of a Receipt.

Philadelphia, February 1st, 1854.

Received from John Mayer, two hundred dollars and fifty cents, in full of all demands against him.

Jacob Rale.

besagten Schuld- und Pfandschein an den Kontrahenten vom andern Theile zu übertragen und zu cediren, und daß auf denselben am heutigen Tage Dollars Kapital und Dollars Interessen fällig find.

Und der Kontrahent vom anderen Theile verspricht und verpflichtet sich gegen den Kontrahenten vom einen Theile als Gegenleistung für das vorhin Gesagte, an diesen Kontrahenten vom einen Theile die Summe von - Dollars auf folgende Weise zu bezahlen oder bezahlen zu lassen, nämlich: Dollars bei der Siegelung und Aushändigung dieses Vertrages, und die übrigen —— Dollars in zwei gleichen Jahresraten vom heutigen Tage an, nebst den jährlichen Interessen.

[ocr errors]

Und die vorbesagten Kontrahenten kommen ferner überein, daß wenn der Kontrahent vom andern Theil zu irgend einer Zeit wünschen sollte, die ganze zu bezahlen bedungene Summe, nebst den daraus fälligen gefeßlichen Interessen an den Kontrahenten vom einen Theil ganz zu bezahlen, er das Recht dazu haben, und der Kontrahent vom einen Theil unmittelbar, nachdem diese Zahlung geleistet, dem Kontrahenten vom andern Theil den oben erwähnten Schuld- und Pfandschein förmlich übertragen, überschreiben und cediren soll.

Zur Urkunde dessen haben die vorbesagten Kontrahenten hiernach ihre Unterschriften gesezt und ihre Siegel beigedrückt an dem Eingangs erwähnten Tage und Jahre.

Unterzeichnet, gestegelt und ausgefolgt in Gegenwart

von B. D.

Karl Beder. (L. 8.)
Joseph Haug. (L. S.)

Neunzehnte Abtheilung.
Quittungen, Verzichte, Rechnungen.

Quittungen sind Bescheinigungen über Forderungen, welche bezahlt worden sind und werden daher auch Empfangsbescheinigungen genannt. Einen ähnlichen Zweck haben die Verzichte, auch in ihnen verzichtet der Verfasser auf seine Forderungen, entlastet also denjenigen, an welchen er etwas zu fordern hatte.

I. Quittungen.

1. Allgemeine Form einer Bescheinigung. - $200 50.

Philadelphia, den 1. Februar 1854.

Empfangen von John Mayer zweihundert Dollars und fünfzig

$150.

2. Receipt for Money paid by a third person.

Baltimore the

Received from Adolphus Adams, by the hand of Frederic Walker, one hundred and fifty dollars, to the credit of the said Adolphus Adams.

$250.

3. Receipt for Interest paid.

Henry Shell.

Cincinnati, April 1st, 1853. Received from Theodore Fisher, two hundred and fifty dollar being the annual interest due on his bond executed in my favor, dated the 15th of March, 1852, and conditioned for the payment of the sum of dollars, in five years from date with annual

interest.

4. Similar Forms of Receipts.

Receipt in full

William Gaul

Received, Philadelphia, August 1st, 1849, from John Sommer, Esq., five hundred dollars, as payment in full.

$500.

Receipt on Account.

Henry Miller.

Received, Philada., August 12th, 1849, from Henry May, Esq., twenty dollars on account.

$20.

Receipt for Rent,

Jacob Mayer.

Received, Philadelphia, July 1st, 1849, from P. Lange, Esq., sixty-five dollars, being one quarter's rent of the house No. 25 Summer Street, from April 1st, 1840, to July 1st, 1849. $65. Charles Stark.

Receipt for a Note of Hana.

Received, Philadelphia, July 3d, 1849, from A. Winter, Esq., his note, payable 30 days after date, for seventy-five dollars, which when paid, will be in full of all demands.

$75,

Johr Herbert

Cents in vollständiger Bezahlung aller Forderungen, die ich an ihn zu machen habe. Jakob Rall.

2. Quittung für Geld, was durch einen Dritten bezahlt wurde.

- $150.

Baltimore, den

Empfangen von Adolphus Adams durch die Hand von Frederic Walker einhundert und fünfzig Dollars, auf Rechnung des Adolphus Adams zu nehmen. Henry Shell. 8. Quittung für bezahlte Zinsen. Cincinnati, den 1. April 1858.

– $250. ·

Empfangen von Theodor Fischer zweihundert und fünfzig Dollars, als die fälligen Jahreszinsen aus seiner, vom 15. März 1852 datirten und mir ausgestellten Schuldverschreibung, welche die Bedingung enthält, daß er die Summe von Dollars in fünf Jahren von dem Datum heimzubezahlen und die jährlichen Inter essen zu entrichten hat. Wilhelm Gaul.

4. Aehnliche Formen von Quittungen.

Quittung in voll.

Empfangen, Philadelphia, den 1. August, 1849, von Herrn Johann Sommer Fünfhundert Dollars als Bezahlung in voll. Heinrich Müller.

$500 00

Quittung über eine Abschlagszahlung.

Empfangen, Philadelphia, den 12. August, 1849, von Herrn Heinrich May Zwanzig Dollars als Abschlagszahlung.

$20 00

Duittung über Hausmiethe.

Jakob Meyer.

Empfangen, Philadelphia, den 1. Juli, 1849, von Herrn P. Lange Fünfundsechzig Dollars vierteljährige Miethe für die Wohnung 25 Summer Straße, vom 1. April 1849 bis zum 1. Juli 1849.

$65 00

[ocr errors]

Carl Start,

Quittung über einen Handwechsel. "

Empfangen, Philadelphia, den 3. Juli, 1849, von Herrn A. Winter, feine Note, zahlbar 30 Tage nach Dato, für Fünfundsiebenzig Dollars, welche, wenn bezahlt, Zahlung in voll sein wird. $75 00

Johann Herbst.

[ocr errors]
« SebelumnyaLanjutkan »