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1. Schenkungsvertrag über unbewegliches Eigenthum (Grundeigenthum.)

Dieser Vertrag, abgeschlossen den 3. April 1850 zwischen J. Badger, einerseits, und S. Badger, Sohn des W. Badger, Bruders von J. Badger, anderseits, bezeugt: Daß der besagte J. Badger sowohl aus und in Betracht der natürlichen Liebe und Zuneigung, die er, der besagte J. Badger für den besagten S. Badger hat und empfintet, als auch zum bessern Unterhalte, Verpflegung und Fortkommen des besagten S. Badger, diesem ebengenannten S. Badger, seinen Erben und Cessionaren das Land (hier die Beschreibung desselben) geschenkt, überlassen und bestätigt hat, und durch Gegenwärtiges schenkt, überläßt und bestätigt; nebst allen und jeden dazu gehörigen oder irgend damit zusammenhängenden Erbstücken und Zubehörden, und dem Rückfall und den Rückfällen, dem Rest und den Resten, Miethen, Ertrag und Gewinn davon, und all dem Besiß, Recht, Titel, Interesse, Eigenthum, Anspruch und Forderung irgend einer Art, die er, der besagte J. Badger, an, in und von dem besagten Grundeigenthum, und an, in und von irgend einem Theil und Stück derselben oder der Zubehörden zu machen hat: Auf daß der besagte S. Badger, seine Erben und Cessionare, alle und jede der hierdurch überlassenen und bestätigten Grundstücke und Zubehörden zu seinem, seiner Erben und Cessionare, alleinigem, eigenen Nußen und Gebrauch für immer besige und behalte. Und der besagte J. Badger verspricht und verpflichtet sich, für sich, seine Erben, Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter gegen den besagten S. Badger, seine Testamentsvollstrecker, Verwögensverwalter und Cesfionare, die Schenkung des besagten Eigenthums, die er hierdurch dem besagten S. Badger, seinen Testamentsvollstreckern, Vermögensverwaltern und Cessionaren gemacht hat, gegen alle und jede Person oder Personen, wer sie sein mögen, zu verbürgen und zu vertheidigen.

Zur Urkunde dessen hat der Contrahent vom einen Theile hiernach seine Unterschrift gesezt und sein Siegel beigedrückt am Eingangs geschriebenen Tage und Jahre.

Gesiegelt, unterzeichnet und ausgefolgt in Gegenwart von B. C.

J. Badger. (L. S.)

2. Schenkungsvertrag über bewegliches

Eigenthum.

Kund und zu wissen sei Jedermann durch Gegenwärtiges: Das ich, J. Badger von in Betracht der natürlichen Liebe und Zuneigung, welche ich für S. Badger, Sohn meines Bruders W. Badger habe und besize, so wie auch aus verschiedenen anderen, mich,

hereunto moving, have given, granted and confirmed, and by these presents do give, grant and confirm, unto the said S. Badger, all and singular my goods, chattels and personal estate, of every name and nature, in whose hands, custody, or posses sion, soever, they be: (or, the following goods and chattels, viz., &c.; describing them :) To have and to hold all and singular the said goods, chattels, and personal estate aforesaid, (or, goods and chattels,) unto the said S. Badger, his executors, administrators and assigns, to the only proper use and behoof of the said S. Badger, his executors, administrators and assigns, forever. And I, the said J. Badger, all and singular the said goods, chattels, and personal estate aforesaid, (or, goods and chattels,) to the said S. Badger, his executors, administrators and assigns, against me, the said J. Badger, my executors and administrators, and all and every other person or persons whatsoever, shall and will warrant, and forever defend.

In witness whereof, I have hereunto set my hand and seal, this 3d day of April, A. D. 1850.

J. Badger. [L. 8.]

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ASSIGNMENTS AND TRANSFER OF PROPERTY.

If a person cedes to another the interest which he has in a property, an annuity, or in a revenue, this is called an assignment or transfer. He who transfers in the language of the law, is called the ASSIGNER, and he, to whom the transfer is made is called the ASSIGNEE. The assignment must transfer to the assignee, in plain words, all the rights, claims and interests of the assigner, and warrant to him the unlimited possession and enjoyment thereof. No assignment, as a matter of course, can be valid, whereby the creditors of the assigner are injured and defrauded.

1. General Form of an Assignment of Property.

Know all men by these presents: That I, Gustavus Schuler, of for value received, have sold, and by these presents do grant, assign, and convey, unto Robert Hartmann, of

den besagten J. Badger, hierzu bewegenden Ursachen und Rücksich. ten, an besagten S. Badger alle und jede meine fahrende Habe, Hausgeräthe und anderes bewegliches Eigenthum jeder Art und Namens, in wessen Händen, Verwährung und Besiß sie sich immer befinden mögen, (oder, die folgenden beweglichen Güter und Geräthe, nämlich . hier beschrieben) geschenkt, überlassen und bestätigt hake und durch Gegenwärtiges schenke, überlasse und bestätige: Auf daß er, der besagte S. Badger, seine Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter und Cessionare Alles und Jedes der besagten fahrenden Habe, Hausgeräthe und beweglichen Eigenthums (oder, der beweglichen Güter und Geräthe), wie vorbesagt, zu seinem, des vorbesagten S. Badger, oder seiner Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter und Cessionare einzigem und eigenem Nußen und Gebrauch für immer besigen und behalten. Und ich, der besagte J. Badger, will und werde alle und jede vorbesagte fahrende Habe, Hausgeräthe und bewegliches Eigenthum (oder, beweglichen Güter und Geräthe) dem besagten S. Badger, seinen Testamentsvollstreckern, Vermögensverwaltern und Cessionaren, gegen mich, den besagten J. Badger, meine Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, und gegen alle und jede andere Personen, wer sie sein mögen, garantiren und für immer schüßen.

Zur Urkunde dessen habe ich hiernach meine Unterschrift gesezt und mein Siegel beigedrückt den 3. April 1850.

Gesiegelt, unterzeichnet und ausgefolgt in Gegenwart

von B. C.

J. Badger. (L. 8.)

II. Cessionen und Vermögensabtretungen.

Wenn Jemand das Interesse, das er an einem Eigenthume, einer Leibrente oder an einem Einkommen hat, einem Anderen (schriftlich) abtritt, so heißt dies eine Abtretung oder Cession. Der Abtretende wird in der Sprache der Rechtsgelehrten Cedent, und der, an welchen die Abtretung geschieht, Cessionarius genannt. Die Cession muß in deutlichen Worten alle Rechte, Ansprüche und Interessen des Cedenten an den Cessionar übertragen und diesem den unbeschränkten Besiß und Genuß derselben zusichern. Natürlich darf keine Cession gemacht werden, durch welche der Gläubiger des Cedenten benachtheiligt und betrogen wird.

1. Allgemeine Form einer Vermögens

Abtretung.

Kund und zu wissen sei Jedermann durch Gegenwärtiges: Daß ich, Gustav Schüler von —, für den empfangenen Werth an Ro

all the notes, acounts, dues, debts and demands, specified In the schedule here into annexed, marked "Schedule A," to have and to hold the same unto the said Robert Hartmann, and his executors, administrators and assigns, forever, to and for the use of the said Robert Hartmann, hereby constituting and appoint ing the said Robert Hartmann, my true and lawful attorney, irrevocable in my name, place, and stead, for the purpose, afore said, to ask, demand, sue for, attach, levy, recover and receive, all such sum and sums of money which now are, or may here after become due, owing and payable, for, or on account of, all or any of the notes, accounts, dues, debts and demands, above assigned; giving and granting unto my said attorney, full power and authority, to do and perform all and every act and thing, whatsoever, requisite and necessary, as fully, to all intents and purposes, as I might or could do, if personally present, with full power of substitution and revocation; hereby ratifying and con firming all that the said attorney, or his substitute, shall lawfully do, or cause to be done, by virtue thereof.

In witness whereof, I have hereunto set my hand and seal, the 6th day of April, one thousand eight hundred and forty-two Gustavus Schuler. [L. 8.]

Signed, sealed and delivered in the presence of A. B.

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2. Another Form (to be Endorsed on Instrument in which the interests to be conveyed, are described.

In consideration of the sum of dollars, to me in hand paid, by Robert Hartmann, of the receipt whereof is hereby acknowledged, I do hereby transfer, assign and set over, to the said Robert Hartmann, his heirs and assigns, all my right, title and interest, in and to the within instrument: and I do hereby constitute the said Robert Hartmann, my attorney, in my name, or otherwise, but at his own cost and charge, to take all legal measures which may be proper or necessary, complete recovery and enjoyment of the assigned premises. Witness my hand and seal, this

day of

for the

18-.

Gustavus Schuler. [L. 8.]

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bert Hartmann von durch Gegenwärtiges alle die Wechsel, Rechnungen, Guthaben, Forderungen und Ausstände, welche in dem beigeschlossenen Schedul, bezeichnet „Schedul A.“ verzeichnet sind, überlassen, cedirt und übergeben habe, auf daß der besagte Robert Hartmann und seine Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter und Cessionare dieselben für immer zu ihrem eigenen Nußen behalten und besizen; und ich ernenne hiermit den besagten Robert Hartmann zu dem besagten Zwecke unwiderruflich zu meinem wahren und geseßlichen Vertreter, daß er in meinem Namen, Plaze und an meiner Stelle alle diejenigen Geldsummen, welche jest auf und durch alle und jede der vorhin cedirten Wechsel, Rechnungen, Guthaben, For derungen und Ausstände zu erheben sind, fordere, verlange, gerichtlich verfolge, in Beschlag nehme, erhebe, einziehe und einnehme, und ich gebe und ertheile meinem besagten Vertreter volle Macht und Gewalt, alle und jede Handlungen und Sachen, wie sie immer erforderlich und nöthig sind, eben so vollständig und zu allen Zwecken und Absichten auszuführen und zu verrichten, wie ich selbst gethan haben möchte oder könnte, wenn ich persönlich anwesend gewesen wäre, zugleich mit voller Gewalt, Anwälte zu bestellen, zu substituiren und zu widerru fen; schließlich genehmige und bestätige ich anmit Alles, was der besagte Vertreter oder seine Bevollmächtigten kraft dieses Instruments thun oder thun lassen.

Zur Urkunde dessen habe ich hiernach meine Unterschrift gesezt und mein Siegel beigedrückt am 6. April des Jahres eintausend achthundert und zweiundvierzig.

Unterzeichnet, gesiegelt und ausgefolgt in Gegenwart

von A. B.

Gustav Schüler. (L. S.)

2. Andere Form (auf die Rückseite der Urkunde zu schreiben, in welcher die abzutretenden Interessen aufgeführt sind.)

bezahl

In Erwägung der mir von Robert Hartmann von ten Summe von Dollars, deren Empfang ich hiermit bescheine, übertrage, cedire und überschreibe ich an den besagten Robert Hartmann, seine Erben und Cessionare alle meine Rechte, Titel und Interessen an und auf das innen stehende Instrument; und ich bestelle hierdurch den besagten Robert Hartmann zu meinem Vertreter, um in meinem Namen oder sonst, jedoch auf seine eigenen Kosten und Lasten, alle gefeßlichen Schritte zu thun, die zur vollständigen Erlangung und zum Genusse der cedirten Gegenstände nothwendig und angemessen sein mögen.

Bekräftigt durch meine Unterschrift und Siegel in Gegenwart Gustav Schüler. (L. S.)

von A. B.

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