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belgeseßten Zustimmung seines Vaters Adam Hahn (eder, seiner Mutter, da sein Vater gestorben, oder, da sein Vater seine Familie verlassen und verabsäumt hat, für ste zu sorgen, oder, da er gefeßlich unfähig dazu ist) freiwillig und aus seinem eigenen freien Antrieb und Willen bei Moris Hartmann von Trenton, Staat New Jersey, als Lehrling eingetreten ist, und sich dafür verbunden hat, um die Kunst, das Gewerbe und Geheimniß eines Polsterers zu lernen als Lehrling für, während und bis zum völligen Ende der Zeit von vier Jahren, die jest kommen (oder, bis der besagte Joseph Hahn das Alter von einundzwanzig Jahren erreicht hat, was am 16. August 1858 der Fall sein wird); während welcher ganzen Zeit der besagte Lehrling seinem Meister treu, redlich und fleißig zu dienen, seine Geheimnisse zu bewahren, und geseßlich erlaubten Befehlen überall bereitwillig zu gehorchen hat, zu jeder Zeit die Waaren und das Eigenthum seines besagten Meisters beschüßen und hüten und nicht zulassen oder dulden will, daß dieselben beschädigt oder verdorben werden. Er soll ferner mit seiner eigenen oder Anderer Habe keinen Kauf, Verkauf oder Handel treiben, und seines besagten Meisters Haus weder bei Tag noch bei Nacht ohne Erlaubniß verlassen, sondern in allen Dingen sich während der besagten Zeit so betragen, wie es ein treuer Lehrjunge thun muß. Und der besagte Meister hat den besagten Lehrling zu kleiden, in gesunden und kranken Tagen zu pflegen und mit der erforderlichen Nahrung und Kleidung zu versorgen; und soll sein ganzes Trachten sein lassen, den besagten Lehrling zu unterrichten oder unterrichten zu lassen und ihn die Kunst, das Gewerbe und Geheimniß eines Polsterers zu lehren und lernen zu lassen, zugleich auch dem besagten Lehrling in der gedachten Zeit im Lesen, Schreiben und Rechnen Unterricht ertheilen zu lassen, und ihm, dem besagten Lehrling, beim Ablauf seiner Lehrzeit eine neue Bibel zu schenken. (Hier, je nach dem Vertrage, noch beizusezen: Und der besagte Morit Hartmann verpflichtet sich weiter, dem besagten Joseph Hahn folgende Geldsumme zu bezahlen, näm lich für das erste Jahr seines Dienstes 30 Dollars; und für jedes folgende Jahr bis zum Ablaufe seiner Lehrzeit 50 Collars; welche besagte Zahlungen am ersten Tage des Juli jeden Jahres zu machen sind.)

Und für die richtige Erfüllung aller und jeder der vorgemeldeten Bedingungen und Uebereinkünfte verpflichten sich die besagten Kontrahenten durch Gegenwärtiges fest gegen einander.

Zur Urkunde dessen haben die vorbesagten Kontrahenten hiernach ihre Unterschriften gesezt, und ihre Siegel beigedrückt den 1. März 1853. Unterzeichnet, gestegelt und ausgefolgt) Adam Hahn. (L.S.) in Gegenwart von X. 3.

R. T.

Joseph Hahn. (L. S.)
Merit Hartmann. (L. S)

WRITTEN COMPLAINTS OF MASTERS AND OF APPREN-
TICES, FOR BREACH OF AGREEMENT.

When the apprentice behaves badly, the master may bring him before a justice of the peace, the mayor, the recorder, or an alderman; if they find the apprentice guilty, they may condemn him to one month of hard labor, or may annul the lease. But also the apprentice has a right to sue the master before the said officers. These may release the apprentice from his duties to his master, when it can be proved that the former has been illtreated, not properly fed or clothed, or that in other respects, the agreement has not been fulfilled.

A. COMPLAINT OF THE MASTER.

1. Complaint of the bad Conduct of an Apprentice. To W. U., Justice of the Peace in Montgomery County.

I, Bernard Lips, of the town of — in the said county, shoemaker, hereby makes complaint to you, that George Werner, an apprentice, lawfully bound to serve me, the said Bernard Lips, whose term of service is still unexpired, (and with whom I have not received, nor am I entitled to receive, any sum of money as a compensation for his instruction), has been guilty of a misdemeanor and ill-behaviour towards me, the said Bernhard Lips, namely:

The same has embezzled a sum of five dollars entrusted to him, has visited public houses and taverns, and there played at unlawful games.

County of Montgomery, ss.

Bernard Lips, the person named in the foregoing complaint, being duly sworn, deposes and says, that the facts and circumstances stated, and set forth in the said complaint, are true. Bernard Lips.

Sworn to before me, this 13th day

of May, 1853,

W. U.,

Justice of the Peace.

2. Similar Complaint.

in the said county,

To Y. Z., Justice of the Peace of the County of Clermont: I, John Bock, of the town of tailor, hereby make complaint to you, that Julius Haller, an

III. Klagschriften der Meister und Lehrlinge wegen

Vertragsbruches.

Wenn sich der Lehrling schlecht beträgt, so kann ihn der Meister bei den Friedensrichtern, dem Mayor, Recorder oder Alderman verElagen; finden diese den Lehrling schuldig, so können sie bis zu einem Monat Einzelhaft bei harter Arbeit über ihn verhängen oder den Lehrvertrag aufheben. Aber auch dem Lehrling steht das Klagerecht gegen den Meister, und zwar ebenfalls bei den genannten Beamten zu. Leztere können den Lehrling seiner Verpflichtungen gegen den Meister entbinden, wenn erwiesen wird, daß der erstere mißhan delt, ihm nicht die gehörige Nahrung und Kleidung verabfolgt oder sonst der Vertrag gebrochen wurde.

A. Klagen des Meisters.

1. Klage über schlechtes Betragen des

Lehrlings.

An W. U., Friedensrichter des County Montgomery. Ich, Bernhard Lips, von der Stadt im besagten County Schuster, bringe hiermit die Klage bei Ihnen vor, daß Georg Werner, ein mir, dem besagten Bernhard Lips, geseßlich zum Dienste verbundener Lehrjunge, dessen Dienstzeit noch nicht abgelaufen ist, (und von dem ich keine Geldsumme als Entschädigung für seine Lehre empfangen habe, noch zu empfangen berechtigt bin) sich eines Vergehens und schlechten Betragens gegen mich, den besagten Bernhard Lips, schuldig gemacht hat, nämlich wie folgt:

Derselbe veruntreute eine ihm anvertraute Summe von 5 Dollars, besuchte Wirthshäuser und Schenken und spielte daselbst verbotene Spiele.

County Montgomery, ss.

Bernhard Lips, die in vorstehender Klage benannte Person, giebt, nach vorangegangener Beeidigung, an und sagt aus, daß die in der besagten Klage enthaltenen und vorgebrachten Thatsachen und Umstände wahr sind.

Veeidigt vor mir, den 13. Mai 1853.

W. U., Friedensrichter.

2. Ähnliche Klage.

An Y. 3., Friedensrichter des County Clermont.

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Bernhard Lips.

Ich, John Bock von der Stadt im besagten County, Schnel der, bringe hiermit die Klage bei Ihnen vor, daß Julius Haller, ein

apprentice, lawfully bound to serve me, the said John Bock, whose term of service is still unexpired, (and with whom I have not received nor am I entitled to receive any sum of money as compensation for his instruction,) refuses to serve me as by law and the terms of his indenture of apprenticeship he is required. Dated the 3d day of March, 1850.

County Clermont, 88.

John Bock, the person named in the foregoing complaint, (as in No. 1.)

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B. COMPLAINTS ON THE PART OF THE APPRENTICE.

1. Complaint on Account of ill-treatment.

To A. O., Justice of the Peace of County Calhoun :

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I, Charles Beischiag, apprentice to Frederic Russ, of the town in said county, blacksmith, hereby make complaint to you, that the said Frederic Russ, to whom I am lawfully bound by indentures of apprenticeship, the term of service in which has not yet expired, and who hath received the sum of eighty dollars, (or, who is entitled to receive the sum of eighty dollars, on the day of 1855,) as a compensation for my instruction, has cruelly beat, bruised and wounded me, the said Charles Beischlag, being his apprentice as aforesaid.

County Calhoun, ss.

Charles Beischlag, the person named in the foregoing complaint, being duly sworn, &c., (as in form 1.)

Dated in the aforesaid county, the 1st of February, 1854. Charles Beischlag.

2. Complaint of insufficiency of Food, etc.

To Messrs. A. O. and P. A., two Justices of the Peace of the County of Calhoun :

I, Charles Beischlag, apprentice to Frederic Russ, of the town of in said county, blacksmith, hereby make complaint to you, that the said Frederic Russ, to whom I am lawfully bound by indentures of apprenticeship, the term of service in which hath not yet expired, and who hath not received, nor is entitled to receive, any sum of money as a compensation for my instruction, has cruelly beat, bruised, and wounded me, the said

mir, dem besagten John Bock, geseßlich zum Dienst verbundener Lehrtunge, dessen Dienstzeit noch nicht abgelaufen ist, (und von dem ich keine Geldsumme als Entschädigung für seine Lehre empfangen habe, noch zu empfangen berechtigt bin) sich weigert, mir zu dienen, wie er durch das Gesetz und die Bedingungen seines Lehrcontractes verpflichtet ist.

Geschrieben den 3. März 1850.

County Clermont, ss.

John Bod, die in vorstehender Klage benannte Person (das Folgende wie in Nr. 1

B. Klagen des Lehrlings.

1. Klage wegen Mißhandlung.

An A. O., Friedensrichter des County Calhoun.

Ich, Carl Beischlag, Lehrling des Friedrich Ruß von der Stadt im besagten County, Schlossers, bringe hiermit Klage bei Ihnen vor, daß der besagte Friedr. Ruß, dem ich durch einen Lehrbrief zu dienen gesetzlich verpflichtet bin, welche Lehrzeit noch nicht abgelaufen ist (und der die Summe von achtzig Dollars als Entschädigung für meine Lehre empfangen hat, oder, der berechtigt ist, die Summe von achtzig Dollars am 1855 zu empfangen), mich, den besagten Carl Beischlag, der ich, wie vorbesagt, sein Lehrling bin, grausam geschlagen, gequetscht und verwundet hat.

Geschehen in dem vorbesagten Calhoun County am 1. Febr. 1854. Carl Beischlag.

County Calhoun, ss.

Carl Beischlag, die in vorstehender Klage benannte Person (das Folgende wie in A. Nr. 1).

2. Klage wegen ungenügender Nahrung x. An die Herren A. O. und P. A., zwei Friedensrichter des County

Calhoun.

Ich, Carl Beischlag, Lehrling des Friedrich Ruß von der Stadtan besagten County, Schlossers, bringe hiermit Klage bei Ihnen vor, daß der besagte Friedr. Ruß, dem ich durch einen Lehrbrief zu dienen gefeßlich verpflichtet bin, welche Lehrzeit noch nicht abgelaufen ist, (und der keine Geldsumme als Entschädigung für meine Lehre empfangen. hat, noch zu empfangen gesetzlich berechtigt ist,) mich, den besagten Carl Beischlag, der ich, wie vorbesagt sein Lehrling bin, mißhandelt upk

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