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zeugen, Professor Veit (4), zu einer Entgegnung. Ein Grund, sagt V., die Angabe des Angeschuldigten zu bezweifeln, dass er den Mutterkuchen gefühlt und deshalb Placenta praevia diagnosticirt habe, liegt nicht vor, seine Diagnose war aber keine ganz exacte, da es sich, wie schon aus der Angabe des Obductionsprotocolls, dass das untere Ende der Placentarstelle nur 9 cm von der vorderen Muttermundslippe entfernt war und wie sich auch bei der Besichtigung des aufgehobenen Uterus durch V. herausstellte, nicht um

Placenta praevia, sondern um den sog. „tiefen

Sitz der Placenta gehandelt habe, welche Anomalie Blutungen zwar nicht vor der Geburt, aber im weite ren Verlaufe der Eröffnungsperiode bedingen könne. Wenn der Angeschuldigte das Accouchement forcé der Tamponade vorgezogen, SO könne darin ein Kunstfehler nicht erblickt werden, da der Streit, welches Mittel den Vorzug verdiene, ein sehr alter ist. Die constatirten Rupturen können auch unter den Händen sehr geübter Geburtshelfer geschehen und die quere Abschälung der Schleimhaut ist wahrscheinlich durch den Kindskopf entstanden, da sie eine Richtung von oben nach unten hatte. (Dem widerspricht W. in einer Erklärung 1. c. S. 387, worin er betont, dass die Richtung umgekehrt, nämlich von unten nach oben ging, was auch mit der von ihm in seinem obigen Aufsatze gebrachten Zeichnung übereinstimmt). Die Annahme des Chloroformtodes hält V. für bedenklich, weil die Menge des Chloroforms eine unbedeutende gewesen, und zugleich für unnöthig, weil sich der Tod noch anderweitig erklären lässt, nämlich durch Lufteintritt in die Venen. (Lag nicht, da trotz der Frische der Leiche das Herz sehr schlaff war, einfach fettige Degeneration des Herzens vor? In diesem Falle hätte sowohl der schwere Geburtsact als die Chloroformnarcose auch ohne Verschulden des Arztes Herzlähmung bedingen können, die ja bei so erkranktem Herzen durch die verschie

densten Gelegenheitsursachen provocirt werden kann. Refer.)

Bei einer Schwangeren, welche schon durch 3 Wochen zeitweise Blutungen aus den Genitalien hatte, fand die herbeigeholte Hebamme keine Blutung, den Muttermund fingerweit und einen harten Körper vr liegend. Nach 2 Tagen waren, ohne dass mittlerwele Blutungen eingetreten wären, Wehen vorhanden die Hebamme fühlte durch den markstückweiten Mr. termund einen harten Theil und daneben einen weichen der nicht blutete und den sie für die Placenta hielt, Sie unterliess es aber sofort einen Arzt zu holen. As dieser endlich gerufen wurde, fand er die Placenta vorgelagert und extrahirte durch Wendung ein todtes Kind, wobei sich sofort nach Zurückdrängung des Kopfes viel retinirt gewesenes Blut und Fruchtwasser entleerte. Nach der Extraction fand der Arzt einen Querriss an der hinteren Wand des unteren Segmentes, durch welchen man mit 3 Fingern in de Bauchhöhle gelangen konnte. Nach 3 Tagen start die Frau. Das von Mair (5) abgegebene Gutachter nimmt als wahrscheinlich an, dass der Riss schon v Ankunft des Arztes in Folge der langen Einkeilung des Kopfes entstand, dessen lange Dauer theilweise durch die Unwissenheit der Hebamme verschuldet war Auch kann das Mitpressen, zu welchem die Gebaretdvon der Hebamme aufgefordert wurde, zur Entstehung der Ruptur beigetragen haben. Trotzdem nimmt das Gutachten keine fahrlässige Tödtung an und s auch in dem Vorgehen der Hebamme keine solch Unfähigkeit, Sorglosigkeit und Rohheit, dass der Artrag zu stellen wäre, vom § 53 Abs. 2 d. R.-G.-U Gebrauch zu machen, beantragt aber eine Disciplinar strafe wegen Pflichtvernachlässigung. Die Hebamm wurde zu 20 Mark und Tragung der Kosten verurtheilt

Darf ein Arzt von einem Sterbenden ein ver siegeltes Packet oder andere für eine dritte Person bestimmte Objecte übernehmen? Legrand dr Saulle (6) beantwortet diese Frage an der Hand mehrerer vorgekommener Fälle im verneinenden Sicce indem er meint, dass sich der Arzt in die privater Angelegenheiten seiner Patienten nicht hineinmenger soll und dass die Standesehre die Ablehnung solc.r Zumuthungen erfordert.

Gesundheitspflege

bearbeitet von

Prof. KNAUFF in Heidelberg.

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A. Allgemeines.

1) Sander, F., Handbuch der öffentl. Gesundheitsfege. 2. Auflage. 692 Ss. gr. 8. Leipzig. 2) Hirt, System der Gesundheitspflege. 3. Aufl. 261 Ss. T. 8. Breslau. 3) Ueber Förderung des hygien. Lterrichts. XI. Versammlung des deutschen Vereins 3ft Gesundheitspflege. V. J. Schr. f. öffentl. Ges. PA. S. 7-27. - 4) Bex, L'enseignement pratique de l'hygiène. Ann. d'hyg. publ. T. XIV. p. 481-501. -5) Wasserfuhr, H., Die neuere Entwickelung der Hygiene in Frankreich. V. J. Schr. f. öffentl. Ges. Pfl. E. 373–406. — 6) Rochard, J., Influence de l'hygiène sur la grandeur et la prosperité des nations. Annales hyg. publ. T. XIII. p. 16-52. 7) Salomon, M, Die Entwickelung des Medicinalwesens in England. 47 Ss. S. München. 8) Moore, J. A., Sanitary rganisation in Ireland in its medical aspect. Dublin urn. of med. sc. March. p. 197-212. (Darlegung und Kritik derselben mit Verurtheilung der schechten Verwaltung.) 9) Les institutions sanitaires en Italie. 511 pp. 4. Milan. 10) Krieger, J., Topographie der Stadt Strassburg nach ärztl. hygien. Gesichtspunkten bearbeitet. 496 Ss. 8. Strassburg. - 11) Körösi, J., Ueber den Einfluss der Wohlhabenheit und der Wohnungsverhältnisse auf Sterblichkeit und T desursache. Vortrag. 63 Ss. 8. Stuttgart. 12) Blasius, Custer und Böckh, Der V. internationale Longress für Hygiene und Demographie im Haag. 1884. V. J. Schr. f. öffentl. Ges. Pfl. p. 193-274. 13) Hirt, Die Health Exhibition" in London 1884. V. J. Sehr. f. öffentl. Ges. Pfl. S. 111-117.

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unter die staatliche Behörde, die Innzucht des Universitätsprofessorenthums aufhören, die Studienzeit der Mediciner nach Absolution eines humanistischen Gymnasiums auf 51⁄2 Jahr verlängert, dabei auch insbesondere die allgemeinen Fächer wie Geschichte der Medicin mehr berücksichtigt, und der durch die höheren Anforderungen an das Studium der Medicin zu erwartende Ausfall an der Zahl der Aerzte durch practicirende Apotheker ersetzt werden müsse.

Der von der Kgl. italienischen Gesellschaft für Hygiene verfasste und dem König Humbert gewidmete Bericht über das Sanitätswesen in Italien (9) bildet ein Werk, dass seinen Verfassern und ihrem Lande zu aller Ehre gereicht. Mit Stolz führen dieselben im Einzelnen aus, dass das junge Königreich die gute Tradition des alten Italiens, der Medicin eine besonders günstige Pflanzstätte zu bieten, vollauf gerecht geworden ist.

Dem Werke ist ein Verzeichniss der in Italien 1872-1881 erschienenen Arbeiten über Hygiene vorausgeschickt, welches 108 Seiten füllt und über dreitausend Bücher, Brochüren und Journal-Artikel, verfasst von 500-600 Autoren, aufführt. In dem ersten der zwanzig Artikel, aus welchen das Ganze besteht, ist die Entwickelung der gesetzlichen Organisation dargestellt; sie beginnt 1847 u. 1848 mit den kgl. Edicten für Piemont. Dieselben wurden auch unter Abänderungen auf die später angeschlossenen Theile Italiens ausgedehnt. Die letzten grösseren organisatorischen Arbeiten erfolgten 1874. Nach dem jetzt geltenden Gesetze ressortirt das Medicinalwesen unter dem Ministerinm des Innern als Centralbehörde; in den Provinzen untersteht dasselbe den Präfecten, in den Arrondissements den Unterpräfecten und in den Communen den Syndici. Dem Minister, den Präfecten und Unterpräfecten stehen Gesundheitsräthe entsprechender Gradation zur Seite. Die höchste dieser Behörden, welche dem Ministerium beigegeben ist, besteht aus dem Vorsitzenden (dem Minister), dem Generalprocurator, sechs ordentlichen und sechs ausserordentlichen Räthen. Drei der ordentlichen Mitglieder sind unter den Professoren oder Doctoren gewählt, einer aus den Pharmaceuten, die übrigen aus dem richterlichen oder Verwaltungspersonal. Die ausserordentlichen Mitglieder werden in derselben Mischung ernannt, eines davon muss aber Veterinär sein. Die Gesundheitsräthe der Provinzen unter dem Präfecten als Präsident werden gebildet von einem Vicepräsidenten, dem kgl. Tribunal

procurator, sechs ordentlichen und 4 ausserordentlichen Mitgliedern; die Gesundheitsräthe des Arrondissements unter dem Vorsitze des Unterpräfecten von einem Vicepräsidenten, dem Procurator, drei ordentlichen und zwei ausserordentlichen Mitgliedern. Die Mitglieder der Central-Gesundheitsbehörde werden vom König ernannt, die Provinzialbehörden vom Minister des Innern und zwar auf drei Jahre mit evt. Wiederernennung. Die Thätigkeit dieser Collegien erstreckt sich auf alle Gebiete des Medicinalwesens, ist aber eine consultative mit dem Rechte der Antragstellung. Die Syndici überwachen die Ausführung der Gesetze und der Verordnungen. Mit der Beschaffung eines neuen einheitlichen Medicinalgesetzes, welches in den Jahren 1866-1877 vorbereitet, in diesem Jahre vor der Kammer verhandelt, aber ohne Entscheidung gelassen wurde, ist der Verf. des Abschnittes (C. Zucchi) nicht einverstanden. Er wünscht vielmehr, obwohl er die Mangelhaftigkeit der bestehenden Gesetze und Verordnungen anerkennt, eine bessere Handhabung derselben durch Betheiligung weiterer Kreise an der practischen Hygiene. Eine Reihe wichtiger Specialgesetze sanitärer Natur: betr. die Verpflegung der Geisteskranken, Kinderund Frauen-Arbeit in Fabriken, Verbesserung ungesunder Ländereien u. A. sind in Vorbereitung; andere wichtige Zweige des öffentlichen Sanitätswesens : über Aufsicht der Schulen, Behandlung der Abfallstoffe in Städten, Regelung des Reisbaus u. A. noch im Stadium der öffentlichen Discussion und der Anregung von Seiten der ärztlichen Kreise.

In einem Anhange zu dem Militärsanitätswesen wird die Ausdehnung des Rothen Kreuzes" in Italien geschildert, welches 1863/64 von Genf aus in allen Culturstaaten festen Fuss gefasst, und 1864 in Mailand den ersten Verein in's Leben gerufen hat. Im Jahre 1882 erfolgte eine gesetzliche Regelung, welche die Mitglieder des Rothen Kreuzes in solche erster Reihe scheidet, welche unter militärischem Befehle stehen und im Kriegsfalle mobilisirt werden und solche zweiter Reihe, welche entfernt vom Kriegsschauplatz Verwendung finden. Eine Eigenthümlichkeit des italienischen Sanitätswesens ist die Bedeutung der Communalärzte, d. h. solcher Aerzte, welche von den Gemeinden angestellt sind zur unentgeltlichen Behandlung der Armen oder der ganzen Bevölkerung. Letztere Einrichtung haben Tausende von Gemeinden schon seit langer Zeit getroffen und beibehalten. Die Stellung dieser Gemeindeärzte scheint bei nur sehr bescheidenen materiellen Vortheilen grosse Selbstverleugnung von Seiten der Aerzte zu verlangen. Der Umfang des Hospitalwesens erhellt einigermassen aus der Zahl der jährlich Verpflegten; sie beträgt für die eigentlichen Krankenhäuser 443,237 im Mittel, d. h. auf 1000 Einwohner 15,82. Die Geisteskranken, welche in Anstalten verschiedener Art untergebracht sind, belaufen sich (1881) auf 18411, davon 7887 in Anstalten, welche der Provinzialverwaltung unterstehen, und 9099 in Wohlthätigkeitsanstalten unter geistlicher Leitung. Das Findelkinderwesen ist in einem vollständigen Umschwung begriffen. Die,,Thürme“, die Abgabestätte der den Eltern lästigen unehelichen aber auch ehelichen Kinder sind theilweise schon geschlossen, oder sollen nach und nach geschlossen werden. Dagegen soll die öffentliche Krankenpflege alle unversorgten Neugeborenen gegen Namensnennung der Mutter in geeignete Kinderpflegeanstalten aufnehmen. Die unverheiratheten Mütter sollen durch die öffentliche Armenpflege in Stand gesetzt werden, ihre Kinder selbst zu ernähren und erziehen. Die Kinder sollen den Namen ihrer Eltern bezw. ihrer Mutter führen. Gleichem Zwecke soll die Förderung der Krippen dienen. Der Abschnitt über Schutzpockenimpfung giebt kein klares Bild über die Vollständigkeit ihrer Durchführung. Nach der grossen Zahl vorkommender Blatternerkrankungen ist dieselbe

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noch erheblicher Verbesserung fähig. Mehrfach sind Anläufe zur animalen Vaccination verzeichnet. Eine geregelte und vollständige Statistik über Bewegung der Bevölkerungsziffer, sowie über Mortalität hat ers: 1881 begonnen. Mit einer gewissen Bevorzugung ist der Artikel über Leichenverbrennung behandelt, welber allein 104 Seiten füllt und mit zahlreichen Abb dungen von Verbrennungsapparaten geschmückt st In den Jahren 1876-84 wurden in 31 Städten Teeine für Leichenverbrennung gegründet. Eine Zasammenstellung der wirklich ausgeführten Verbren nungen fehlt; für Mailand werden 304 verzeichnet für die übrigen 90. Eine andere Specialität Italien. die Anstalten und Schulen für rachitische Kinder bietet ungleich mehr Befriedigung. Dieselben nahner von Turin ihren Ausgang, woselbst 1871 die erste derartige Anstalt gegründet wurde; Mailand folge 1873, Verona, Genua, Cremona, Mantua reihten s in rascher Folge an. Die Einrichtungen entsprechbald mehr den Bedürfnissen von Schulen, die ander mehr eigentlichen Heilanstalten. In dieselbe Reb von Wohlthätigkeitsanstalten, um welche Italien b neidet werden darf, gehören die zahlreichen Seehosp für rachitische und scrophulöse Kinder, deren sich am Mittelmeere 13, am Adriatischen 7 befinden un die durch Vereine in zahlreichen Städten auch de Binnenlandes gegründet wurden und unterhalten wer den. Sie bilden zum Theil recht stattliche und fällige Gebäude. Einzelne nehmen während der Sais: mehrere hundert Pfleglinge auf (Viareggio z. B. Jahre 1882 850). Endlich sind auch Anfänge m regelmässigen Ausrüstung von Feriencolonnien g

macht.

Krieger (10) hat anlässlich der Naturforscher versammlung in Strassburg eine Topographe dieser Stadt veröffentlicht, die sowohl hinsichtlit Fülle und Bedeutung des Stoffes als auch Gediegerheit und Vollständigkeit der Bearbeitung die höchster Anforderungen erfüllt und sich weit über das Niveat einer Gelegenheitsschrift erhebt. Eine grosse Zahlvon M.:arbeitern der verschiedenen Berufsstellung haben einzelne der 36 Abschnitte übernommen, darunter niet wenige Alt-Strassburger Gelehrte, denen namentlet werthvolle historische Capitel zu verdanken sind. Dieser persönlichen Vereinigung entspricht das Geprigs des Ganzen; in fast jedem Abschnitte finden u nehmen die Bearbeiter reichlich Gelegenheit, der Le stungen aus den Zeiten vor 70 rühmend zu gedenken. Das Referat kann natürlich nur vereinzelte Bructstücke liefern.

Einer Uebersicht über die Geologie mit Hydrogra phie prähistorischen und historischen Zeiten, über ethnologische und politische Vergangenheit und über Klim folgt eine Darstellung der räumlichen Entwickelung der Stadt, die in einem 7 maligen Hinausschieben der Festungswerke ihren Ausdruck findet. Während de im 1. Jahrh. n. Chr. errichteten Mauern des alten Argentoratum 19 Hectaren einschlossen, umfassten die Werke der vorletzten Erweiterung unter Vaubar (1631-1686) 230, und umfasst die neue Umwallurg von 1880 614 Hectaren. Die durchweg im Bereiche alter Wasserläufe erbaute Stadt erhebt sich naturgemäss nur wenig über die mittlere Spiegelhöhe der jetzt gesammelten Flüsse Ill und Rhein, die neuen Stadtteile nur 12 m über die Cote 135,58 m welche de Flüsse innehalten. Die alten Stadttheile sind stellerweise durch eine 7 m starke Culturschicht erhöht. Die Durchlässigkeit des Bodens variirt an verschiedenen Stellen erheblich. In den älteren und ältester Stadttheilen ist sie anscheinend geringer, als in der

ern (der V Erweiterung, 1404-1441). Dieser BeKrutenau) steht auch hinsichtlich Bodenkrankheiincl. Typhus), jenen an Salubrität nach. Das ndwasser, welches im Bereiche der Niederungen bis man die Oberfläche tritt, wird nur theilweise von Schwankungen der Flüsse berührt, mehr vom n. als von der Ill, deren Bett ungleich weniger hässig ist als jenes; den herrschenden Einfluss n die meteorologischen Vorgänge, natürlich zumeist egenmenge. Im Bereich der Stadt liegt eine oberche Bodenwasserschicht, vielfach nur wenig über Tiefschicht. Obwohl beide vielfache Verbindung 1 poröse Bodenschichten zu haben scheinen, wahrt das Tiefwasser eine eigene Zusammensetzung. is jetzt festgestellten Einzelheiten über diese und a einschlägige Vorgänge verdienen ein allgemeiInteresse. Unter den sanitären öffentlichen Wersteht obenan die neue Wasserleitung aus den 1877-79, welche oberhalb Strassburg in der des Rheins erschlossenes Bodenwasser von günZusammensetzung und beliebiger Menge der Stadt rt. Die Werke sind jetzt auf eine Leistung von per Kopf und Tag bei einer Einwohnerzahl von Weingerichtet. Die Kanalisation ist zum Theil Datums und dem entsprechender Bauart. Die gente werden in Abtrittgruben gesammelt und Abfuhr mit pneumatischer Entleerung fortge

Eine Uebersicht über die Ergebnisse der terungsstatistik zeigt: Die Einwohnerzahl betrug -1827 51,516 (berechnetes Mittel), 1860-69 9, 1884 (Volkszählung) 101,839. Die Geburtsziffer ebendgebornen (per Mille Lebender) von 1817 bis 32-35, 1872-82 41,2, 1883-84 36,0.

Die

ffer 1817-69 32,57 (mittel), 1872-82 32,5, -84 27,5. In einer graphischen Darstellung sind anerzahl, Sterbe-, Geburts und Eheschliessungsvon der Pestepidemie 1541 an bis 1884 dargeDie Darstellung zeigt selbstredend manche aber doch eine Vollständigkeit und eine Ueberiber diese Vorgänge, in welchen sich die reiche hte Strassburgs während der letzten Jahrhunabspiegelt, wie sie nur für wenige Städte noch bar sein dürfte.

rösi (11) stellt für Budapest den,,Einfluss Johlhabenheit" auf die Sterblichkeit Berechnung der mittleren Lebensdauer der vernen Wohlhabenheitsclassen fest, deren er für Zweck drei unterscheidet: 1. Reiche, 2. Mitteland 3. Arme. Dieselbe stellt sich pro 1874-81.

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K. bestimmte relative Intensität der infectiösen Krankheiten (Croup, Diphtheritis, Keuchheusten, Masern, Scharlach, Blattern, Typhus). Hierbei werden nur zwei Wohlhabenheitsclassen berücksichtigt, indem der besser situirte Theil der obigen Classe 2 zu den Reichen, der unbemitteltere zu den Armen geschlagen wird. Es ergiebt sich für die Jahre 1876-82, dass auf 10000 nicht infectiöse Todesfälle bei Reichen 1641 infectiöse Krankheitsto desfälle, und bei Armen 1406 dito entfallen. Es sterben also bei den Reichen relativ d. h. im Vergleich zu den nichtinfectiösen Todesfällen mehr Menschen (circa 14 pCt.) an infectiösen Krankheiten. Dieser Mehrbetrag ist aber nur für die Gesammtheit der genannten infectiösen Krankheiten gültig; bei Feststellung des Verhaltens der einzelnen unter ihnen ergiebt sich, dass ihre relative Intensität bei den Reichen theils geringer, theils grösser ist als bei den Armen. Es kommen auf 10000 nicht infectiöse Todesfälle

bei Reichen bei Armen Verhältniss 100: Typhustodesfälle 244,5 Maserntodesfälle Blattern

118,8

164,0

279,6

164,5

285,4

114

138

174

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Bei einer Reihe der wichtigern nichtinfectiösen Krankheiten zeigen die Armen (insbesondere bei Lungentuberculose und Lungenentzündung) bei andern die Reichen (Gehirnkrankheiten, organ. Herzfehler, Bright'sche Krankheit), eine grössere Intensität.

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Zur Untersuchung über den Einfluss der Kellerwohnungen" ist die Sterblichkeit der Kellerbewohner mit derjenigen von Nichtkellerbewohnern verglichen. Bei directer Bestimmung, d. h. Ermittelung der Sterblichkeitsziffer zu den Lebenden ergab sich, dass in den Jahren 1879-82 verstarben von

10000 10000 Kellerbewohnern Nichtkellerbewohnern an sämmtl. Infectkrkhtn. 546,4 an Croup

"

Diphtherie

Keuchhusten

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Masern

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Scharlach

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341,1

58,3

41,1

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Bemerkenswerth ist die grössere Sterblichkeit der besser (Nicht-Keller) Wohnenden an Diphtheritis und Scharlach, als die der Kellerbewohner, ein Ergebniss, welches bei Berechnung derselben Krankheitsgruppe nach der relativen Intensität (Verhältniss der nicht in

fectiösen Krankheitstodesfälle zu den infectiösen) noch stärker hervortritt. K. ist geneigt, dieser letzteren Art der Berechnung einen grösseren Werth beizumessen, als der directen.

"

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Der Einfluss überfüllter Wohnungen“ auf das Auftreten infectiöser Krankheiten ist wieder indirect aus der relativen Intensität berechnet. Die Gesammtzahl der infectiösen Krankheitstodesfälle steigt mit der Zahl der Inwohner eines Zimmers bedeutend; am stärksten ist der Ausschlag für Masern und (in abnehmender Reihe) für Keuchhusten, Croup und Diphtheritis, während Scharlach merkwürdiger Weise durch die Ueberfüllung der Zimmer garnicht begünstigt wird. Der Einfluss der Wohnverhältnisse" auf die durchschnittliche Lebensdauer wird zunächst mit Rücksicht auf die Höhenlage bestimmt. Es starben mit Auslassung der unter 5jährigen 1872-1882 4179 Kellerbewohner im durchschnittlichen Alter von 39 Jahr 11 Monaten, 26396 Parterrebewohner mit 42J. 3 M., 8021 im I. und II. Stock mit 44 J. 2 M. und 811 im III. und IV. Stock mit 42 Jahr 2 M. Bezüglich der Wohnungsdichtigkeit wurde ermittelt, dass das Durchschnittsalter der Verstorbenen betrug bei höchstens 2 Inwohnern pro Zimmer 36 Jahr 5 Mon., bei 2-5 Inwohnern 33 J. 2 M., bei 5-10 Inw. 31 J. 11 M., bei mehr als zehn 30 J. 6 M.

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1) Sörensen, Th., De ökonomiske Forholds og Beskaeftigelsens Indflydelse paa Dödeligheden. 2. Afdeling. Provinsbyerne. Kjöbenhavn. 151 pp. 2) Derselbe, Staten og Arbejderforsikringen. Ugeskrift for Laeger. R. 4. Bd. 12. p. 465, 485. 3) Derselbe, Om Drankersygdomme, Selvmord og Ulykkestilfälde, samt deres Betydning for Dödeligheden. Ibid. R. 4. Bd. 11. p. 445, 465. 4) Derselbe, Et Forsög paa Dranker-Statistik. Hospitals - Tidende. R. 3. Bd. 3. p. 945. 5) Björkmann, E., Bör fallandesot utgöra hinder for äktenskap? Eira. p. 177.

Die vorliegende Arbeit von Sörensen (1) schliesst sich in Form und Bearbeitung genau an die erste Abtheilung desselben Werkes (Kopenhagen betreffend), und die Resultate stimmen, wie man es erwarten

konnte, ziemlich genau überein. Auch hier hat der Verf. nicht die Bevölkerung unter 20 Jahren mitgenommen; er bedient sich derselben Wohlstandsgruppen; 1) Die eigentliche Arbeiterbevölkerung, 2) subalterne Beamte, Kleinhändler, Comptoirbediente u. s. w., 3) grössere Kaufleute, höhere Beamte, Rentiers. Aerzte, Sachführer u. s. w. wie früher.

Während die statistische Grundlage der ersten Abhandlung die Volkszählung von 1870 und die Todtenscheine für 1865–74 waren, benutzt der Verf. hier die Volkszählung von 1880 und die Todtenscheine für 1876-83 (weil das statistische Bureau erst seit

1876 die originalen Todtenscheine der Provinzstädie empfängt).

Die gesammte Einwohnerzahl der Provinzialstälte m Jahre 1880 war 280,908, wovon 153,729 über 20 Jahre alt. Gruppe I umfasst von diesen (153,729) 84,498 m. 12,043 Gestorbenen (8 Jahre), Gruppe II 53,444 7998 Gestorbenen und Gruppe III 15,800 mit 2658 Sterbefällen. Eine Vergleichung der Sterblichkeit deser drei Gruppen nach Geschlecht und Altersklassen ves theilt ergiebt, dass die relative Mortalität der Arbetar klasse ca. 25 pCt. grösser ist, als die der Gruppe 1. die männliche Altersklasse 20-25 Jahre und die wer liche Altersklasse 20-35 Jahre, wo der Unterschied verschwindend ist, ausgenommen. Der Untersche zwischen den Gruppen II und III ist kaum bemerkbar In allen drei Gruppen findet sich ein Uebergewebt der Mortalität auf Seiten der Männer, welches in Gruppel schon vom 35. Jahre, in Gruppe II und III erst ve 45. Jahre eintritt; nach dem 65. Jahre und in der jüngeren Altersklassen ist das Uebergewicht der Männer kleiner oder gar unsicher.

Die Todes ursachen hat der Verf., wie in 1ersten Abtheilung, in 6 Gruppen gesammelt (epidem Krankheiten, Krankheiten des Nervensystems, Luftwege, des Kreislaufes und der Unterleibsorgan.. wozu er, ausser den auch für Kopenhagen mitgenomm nen Krankheiten der Trinker, Selbstmorden und Utglücksfällen noch krebsartige Krankheiten gefügt bar Die Tuberculose giebt besonders vom 45 bis 65. Jabr ein bedeutendes Uebergewicht der Sterblichkeit Männer, und dieser Zuwachs fällt entschieden auf 1. Gruppe der Arbeiter, wo die Sterblichkeit der Männer schon vom 35. Jahre eine grössere ist, als die der zw anderen Gruppen, während dasselbe für Weiber en vom 65. Jahre an der Fall ist.

Für die nur aus den Provinzialstädten gesammelter krebsartigen Krankheiten findet sich für Männer keiner Altersklasse ein Unterschied zwischen den 1Grupper. Für Weiber zwischen 35 und 55 Jahrer die Sterblichkeit in der Arbeitergruppe etwas grisser als durchschnittlich. Die Sterblichkeit durch Trus sucht, Selbstmord und Unglücksfälle ist wie für Koparhagen in den niederen socialen Gruppen erbetit grösser als in den höheren, besonders auf Seiten männlichen Geschlechts ausgesprochen.

Für die speciellen Gewerbe hat der Verf. die Stert lichkeit nach der Methode der berechneten Gestorbere (Westergaard) bestimmt. Für Bäcker, Schuster, Tischle Gerber, Fischer und männliche und weibliche Beder findet der Verf. eine geringere Sterblichkeit als durch schnittlich, für Buchdrucker, Buchbinder, Metze Tagelöhner, Näherinnen, Schankwirthe und Comptoirista eine grössere Sterblichkeit als durchschnittlich, et durchschnittliche oder beinahe durchschnittliche Starhe lichkeit dagegen für Sattler, Maler, Blechschmiede Schneider, Schmiede, Maurer, Zimmerleute und, von dir Verhältnissen in Kopenhagen abweichend, für die bei der Tabaksindustrie Beschäftigten, für welche in Koperhagen das Sterblichkeitsverhältniss sehr ungünstig war. Derselbe (2) hat theils während seiner Bescha gung mit statistischen Arbeiten theils als Mitglie einer von der Regierung zur Untersuchung der Frag von der Unfallversicherung der Arbeiter niedergesetzte. Commission Gelegenheit gehabt, die Frage zu übe ̃legen, ob der Staat die Versicherung der Arbei ter gegen Krankheit, Unglücksfälle und Altersschwache erzwingen soll, oder ob Veranstaltungen diese Art der privaten Initiative überlassen werden sollen. vielieicht vom Staate unterstützt. Mit Rücksicht auf Versicherung gegen Krankheit meint der Verf.. dass die öconomischen Verhältnisse mehrerer Arbeiter, und

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