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Mineralland.

Miethsbeträge,

meister zu entrichten, der ihm eine Empfangsbescheinigung dafür auf dem Miethscontrakte auszustellen hat. Gleichzeitig hat er eine zweite Empfangsbescheinigung bei dem Staatsauditor zu hinterlegen.

Wenn indessen Bau- oder Kalksteine, Kohlen oder anderes Mineral auf Staats- oder Schulländereien gefunden wird, so kann derartiges Land in passenden Abtheilungen für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre vermiethet werden, unter der Bedingung, daß dem Staate ein Entgelt in solchem Betrage entrichtet werden soll von dem Erträgniß oder der Erzeugung eines derartigen Steinbruches oder Bergwerkes, wie das Staats-Landcommissariat es festseßen mag.

Abschnitt 7. Alle Miethsbeträge für Staats- oder Schulwie zu behandeln ländereien, die jest oder später in den Staatsschaß einzufließen haben, sollen allerwegen in gleicher Weise behandelt werden, wie dies bereits jezt geseßlich für Unterbringung der aus dem Verkaufe von Staatsländereien erwachsenden Geldern vorgesehen ist.

Pflichten des Countyschulsuperinten denten.

Gesezwidrige

Abschnitt 8. Es ist dem Countyschulsuperintendenten eines jeden County zur Pflicht gemacht, mittelst geschriebener oder gedruckter Bekanntmachung alle Personen, welche sich auf Staatsländereien niedergelassen haben, ohne Abschließung eines Miethscontraktes, aufzufordern, die Ländereien innerhalb sechszig Tagen nach Empfang der Bekanntmachung zu verlassen. Sollten die Betreffenden aus irgend welchem Grunde verabsäumen, derartige Ländereien innerhalb der festgesetzten Zeit zu verlassen, so machen sie sich dadurch einer gesezwidrigen Besißergreifung schuldig. Wenn indessen ein auf irgend welchen Staatsländereien thatsächlich Ansässiger auf denselben Verbesserungen angebracht hat, so soll ihm das Vorrecht sie zu miethen zustehen; er muß aber in diesem Falle den Miethscontrakt vor Ablauf der oben vorgeschriebenen sechszig Tage abschließen.

Abschnitt 9. Gegen Jeden, der sich in angegebener Bestbergreifung Weise gefeßwidriger Besizergreifung von Staatsländereien schuldig macht, soll zur Wiedererlangung derselben gerichtlich eingeschritten werden im Namen des Volkes des Staates Colorado, und in gleicher Weise, wie dies in ähnlichen Fällen unter dem zu diesem Zwecke erlassenen Geseze zu geschehen hat. Wenn ein so Ansässiger der gesezwidrigen Besizergreifung schuldig befunden wird, soll er zur Bezahlung der Gerichtskosten und einer angemessenen Anwaltsgebühr für den den Staat in diesem Falle ver+retenden Anwalt verurtheilt werden.

Counthanwälte.

Abschnitt 10. Wenn vom Countysuperintendenten der Pflichten der Schulen dazu aufgefordert, ist es den Countyanwälten innerhalb der Counties, worin solche ungefeßliche Besizergreifung stattgefunden haben mag, zur Pflicht gemacht, Diejenigen, welche sich einer derartigen gesezwidrigen Besizergreifung solcher Staats-, ländereien schuldig gemacht haben, gerichtlich zu belangen.

intendent, wie

Die Rechnungen aller Countysuperintendenten für Dienste, die Countysupersie zur Wahrung der Interessen der Staatsländereien geleistet zu bezahlen. haben, sollen an die Staatsbehörde eingereicht und, wenn von dieser Behörde genehmigt, vom Staate in gleicher Weise bezahlt werden wie andere Auslagen, die aus der Vermessung und dem Verkaufe der Staatsländereien entstehen.

Gejetes.

Abschnitt 11. Die Bestimmungen dieses Gesezes sollen auslegung des so ausgelegt werden, daß unter demselben alle Ländereien eingeschlossen sind, die schon früher durch Schenkung des Congresses der Vereinigten Staaten an diesen Staat zu irgend welchen Swecken übergingen, oder die ihm später noch geschenkt werden mögen.

tlausel.

Ländereien.

Abschnitt 12. Da nach Ansicht dieser Geseßgebung eine DringlichkeitsDringlichkeit vorliegt, wie sie in Abschnitt neunzehn (19) von Artikel fünf (5) der Verfassung dieses Staates vorgesehen wurde, so soll dieses Gefeß mit seiner Genehmigung in Kraft treten. Abschnitt 13. Der Countyrath eines jeden County Berkauf von dieses Staates kann, wenn nach) seinem Ermessen es dem Wohle seiner Bürger dienlich sein würde, bei dem Staats-Landcommissariat darum nachsuchen, daß gewisse Striche Landes oder Theile von Ländereien (mit genauer Angabe solcher Stücke Landes oder Theilen von Ländereien), die vor der Vermessung der Staatsländereien dem Staate von der Bundesregierung geschenkt und von Bürgern der Vereinigten Staaten bezogen und verbessert wurden, abgeschäßt und verkauft werden. Das Landcommissariat soll darauf hin drei unparteiische Grundeigenthumsbesizer Abschäßung. in einem solchen County ernennen, die solche Stücke Landes oder Theile von Ländereien abzuschäßen haben und ebenso den Werth der auf jedem derselben etwa vorhandenen Verbesserungen. Die Abschäßer sollen eine beschworene Bescheinigung solcher Abschätzung an das Staats-Landcommissariat einsenden, worauf dieses, falls es den Verkauf für angemessen erachten sollte, denselben anordnen soll, und diese Ländereien sind alsdann in der jezt gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu verkaufen. Indessen soll

dieses Gesetz sich nicht auf den Verkauf von Schulländereien
erstrecken, auch dürfen nicht über einhundertundsechszig (160)
Acker an ein und dieselbe Person verkauft werden.
Genehmigt am 10. Februar 1879.

Annahme.

Dringlichkeitsflausel.

Abschrift an den
Präsidenten.

Ein Gesch,

zur Annahme der Bestimmungen des folgenden Gefeßes: „Ein Geseß, welches den verschiedenen Staaten und Territorien, welche Ackerbauund Gewerbeschulen errichten, öffentliche Ländereien bewilligt“, erlassen durch den Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika als Congreß versammelt. Genehmigt am 2. Jul 1862.

Insofern als der Staat Colorado Vorkehrungen für den Unterhalt einer schon errichteten Ackerbauschule innerhalb seiner Grenzen getroffen hat, deshalb

Sei es verordnet durch die Gesetzgebung des Staates Colorado:

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Abschnitt 1. Daß in Uebereinstimmung mit den Bestimmungen eines Congreßgefeßes der Vereinigten Staaten, nämlich: Ein Geseh, welches den verschiedenen Staaten und Territorien, welche Ackerbau- und Gewerbeschulen errichten, öffentliche Ländereien bewilligt", genehmigt am 2. Juli A. D. 1862, der Staat seine Zustimmung zu den Vorschriften und den Abänderungen des genannten Gesezes hiermit gibt und die in genanntem Geseße erwähnten Schenkungen sind hierdurch angenommen, mit allen darauf Bezug habenden Bestimmungen.

Abschnitt 2. Da bis jezt noch keine Vorkehrung für die Annahme und Zustimmung zu den Bestimmungen des genaunten Geseges getroffen wurde und da es nothwendig ist, daß die in genannten Geseze bezeichneten Ländereien sobald als möglich ausgesucht werden, so ist diese Gesetzgebung der Ansicht, daß die Dringlichkeit vorhanden ist, daß dieses Gesez sofort in Kraft trete; deßhalb soll dasselbe mit seiner Annahme in Kraft treten.

Abschnitt 3. Der Gouverneur des Staates soll dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Minister des Innern in der Stadt Washington, im Distrikte Columbia, eine beglaubigte Abschrift dieses Geseßes unter dem Siegel des Staates übermitteln.

Genehmigt am 27. Januar 1879.

Ein Gesch,

zur Abänderung eines Gefeßes für das Brandmarken, Hüten und Beaufsichtigen von Vieh und um gewisse darauf bezügliche Geseze zu widerrufen.

Sei es verordnet durch die Gesetzgebung des Staates Colorado:

Abschnitt 1. Die anmit geschaffenen Distrikte sollen "round up" Distrikte genannt werden und in folgender Weise begrenzt sein:

Abschnitt 2. Distrikt Nummer eins: Beginnend an Erster Distrikt. einem Punkte, wo die Staatsgrenze den Arkansas Fluß durchschneidet; dann genannten Fluß aufwärts zur Mündung des Purgatoire; dann lehteren Fluß aufwärts nach Smith's Canpn; dann genannte Schlucht hinauf bis an deren overes Ende; dann den Carrijo Bach hinunter bis zur Staatsgrenze; dann östlich nach der südöstlichen Ecke des Staates und von da nördlich nach dem Ausgangspunkte.

Abschnitt 3. Distrikt Nummer zwei: Beginnend an der zweiter Distrikt. Mündung des Purgatoire, dann den Arkansas aufwärts nach der Mündung des St. Charles; dann den letzteren Fluß aufwärts nach der Ostgrenze von Custer County; dann südlich nach der Nordgrenze von Huerfano County; dann in westlicher Richtung genannter Grenze entlang nach der westlichen Grenze des County; dann genannter Grenze entlang nach der nördlichen Grenze von Las Animas County; dann der letteren Grenze entlang nach dem Purgatoire; dann diesen Fluß hinunter nach dem Ausgangspunkte.

Abschnitt 4. Distrikt Nummer drei: Beginnend an der Dritter Distrikt. Mündung des St. Charles, dann den Arkansas hinauf nach der Grape Creek; dann dem östlichen Abhange der Wet Mountains entlang nach dem St. Charles; dann genannten Fluß hinunter nach dem Ausgangspunkte.

Abschnitt 5. Distrikt Nummer vier: Beginnend an der vierter Distrikt. südöstlichen Ecke von Custer County, dann der südlichen und westlichen Grenze des genannten County entlang zur Grenze von Fremont County; dann der westlichen Grenze des lezteren. County entlang nach dem Arkansas Flusse; dann den Arkansas hinunter nach Grape Creek; dann der Grenze von Distrikt Nummer drei entlang nach dem Ausgangspunkte.

Fünfter Distrikt.

Sechster Distrikt.

Siebenter
Distrikt.

Achter Distrikt.

Neunter Distrikt

Zehnter Distrikt.

Elfter Distrikt.

Abschnitt 6. Distrikt Nummer fünf soll auf den Theil von Las Animas County beschränkt sein, der westlich von dem Punkte liegt, wo der Carrijo Bach die südliche Grenze des Staates überschreitet.

Abschnitt 7. Distrikt Nummer sechs: Beginnend, wo die Ostgrenze von Pueblo County den Arkansas kreuzt, dann genannten Fluß hinauf nach Canon City; dann in nördlicher Richtung dem Fuße des Gebirges entlang nach der nördlichen Grenze von El Paso County; dann östlich genannter Grenze entlang nach der nordöstlichen Ecke des County; dann südlich nach dem Ausgangspunkte.

Abschnitt 8. Distrikt Nummer sieben: Beginnend an der nordöstlichen Ecke von El Paso County, dann südlich nach dem Arkansas; dann genannten Fluß hinunter nach der östlichen Grenze des Staates; dann nördlich nach der Höhenscheide zwischen dem Republican und Big Sandy; dann westlich genannter Höhenscheide entlang nach Cedar Point; dann nach River Bend; dann den Sandy hinauf nach dem Ausgangspunkte.

Abschnitt 9. Distrikt Nummer acht: Beginnend bei River Bend, dann westlich der Kansas Pacific Eisenbahn entlang nach dem Platte; dann genannten Fluß hinauf nach dem Gebirge; dann in südlicher Richtung dem Fuße des Gebirges entlang nach der nördlichen Grenze von El Paso County; dann östlich genannter Grenze entlang zu den Quellen des Sandy; dann den Sandy hinunter nach dem Ausgangspunkte.

Abschnitt 10. Distrikt Nuumer neun: Beginnend am Platte, an der Mündung von Sand Creek; dann den Plattefluß hinuntea nach der Mündung des Bijou; dann den Bijou hinauf nach Deer Trail; dann in westlicher Richtung der Kansas Pacific Eisenbahn entlang nach Sand Creek; dann diesen Bach hinunter nach dem Ausgangspunkte.

Abschnitt 11. Distrikt Nummer zehn: Beginnend an der Mündung des Bijou; dann genannten Bach hinauf nach Deer Trail; dann in einer geraden Linie nach Agate Station; dann nach Cedar Point; dann dem Höhenzuge zwischen dem Republican und Big Sandy entlang nach der Ostgrenze des Staates; dann nördlich genannter Grenze entlang nach dem Platte; dann genannten Fluß hinauf nach dem Ausgangspunkte.

Abschnitt 12. Distrikt Nummer elf: Beginnend an der Mündung von Lodge Pole Creek in den Platte; dann diesen

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