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Allgemeine Gefeße.

Ein Gesez,

welches jeden Schreiber des Kreis- oder Distrikt-Gerichts der Vereinigten Staaten für den Distrikt von Colorado ermächtigt, Urkunden und andere Schriftstücke zu beglaubigen.

Sei es verordnet durch die Gesezgebung des Staates Colorado:

Beglaubigung

durch Vereinigte

richts-Schreiber.

Abschnitt 1. Urkunden, Bürgschaften und schriftliche Uebereinkommen, wodurch Grundeigenthum oder Theilhaber von urtunben schaft an demselben übertragen wird oder den Besigtitel desselben Staaten Gez berührt, können vor jedem Schreiber des Kreis- oder DistriktGerichts der Vereinigten Staaten für den Distrikt von Colorado, oder vor einem derartigen Gehülfsschreiber beglaubigt oder bewiesen werden, wobei ein solcher Schreiber die Beglaubigung unter dem Siegel des betreffenden Gerichtes zu bescheinigen hat. Abschnitt 2. Da nach Ansicht dieser Gesetzgebung eine Dringlichkeit vorliegt, so soll dieses Gesez mit seiner Annahme in Kraft treten.

Genehmigt am 6. Februar 1879.

Ein Gesek,

um der Staatsackerbau-Behörde $2000 zu leihen, damit sie die Staatsackerbauschule für allgemeinen Unterricht zu eröffnen im Stande ist.

Sei es verordnet durch die Gesetzgebung des Staates Colorado:

Abschnitt 1. Die Summe von zweitausend Dollars ist anmit aus irgend welchen im Staatsschaße befindlichen Geldern, Verwilligung. die nicht anderweitig angewiesen sind, verwilligt, um die Staatsackerbau-Behörde in den Stand zu seßen, eine Schule in der Staatsackerbauanstalt zu eröffnen und zu unterhalten, in Ueber

Auditor soll an= weisen.

gutschreiben.

einstimmung mit den Bestimmungen des Gesezes, durch welches die Staatsackerbau-Behörde geschaffen wurde.

Abschnitt 2. Der Staats-Auditor ist andurch ermächtigt, auf Vorzeigung von „Schuldverschreibungen“, die von der Staatsackerbau-Behörde ausgegeben und von dem Präsidenten unterzeichnet und dem Secretär gegengezeichnet worden, seine Anweisungen auf den in Abschnitt eins dieses Gesetzes geschaffenen Fond auszustellen.

Abschnitt 3. Es ist dem Staats-Schatzmeister zur Pflicht Schazmeister soul gemacht, aus dem Fond zu Gunsten der Ackerbauschule von Colorado, der durch Erhebung einer Steuer von einem Fünftel eines Mill für das Jahr 1879 geschaffen wird, die Summe von zweitausend Dollars zu ziehen, sobald dieser Betrag eingetrieben ist, und denselben dem allgemeinen Fond des Staates gutzuschreiben.

Dringlichkeits-
Klausel.

Abschnitt 4. Da es nothwendig ist, daß die Arbeiten auf der Farm schon im kommenden Monat März beginnen, so ist es die Ansicht dieser Gesetzgebung, daß eine Dringlichkeit vorliegt. Deßhalb soll dieses Gesetz mit seiner Annahme vollgültig in Kraft treten.

Genehmigt am 8. Februar 1879.

Erledigte Stel=
Ien.

Quorum.

Vergütung.

Ein Gesek,

zur Abänderung von Kapitel sieben der allgemeinen Geseze, überschrieben,
„Ein Gesez, wodurch eine Staatsackerbau-Behörde geschaffen wird
und deren Pflichten festgesezt werden.“

Sei es verordnet durch die Gesetzgebung des
Staates Colorado:

Abschnitt 1. Abschnitt drei von Kapitel sieben der allgemeinen Geseße ist anmit so abgeändert um zu lauten wie folgt:

Jede erledigte Stelle in genannter Behörde, die durch Tod, Resignation oder Wegzug aus dem Staate entstand, kann durch eine Mehrheit der Mitglieder besezt werden. Eine Mehrheit soll ein Quorum zur Vornahme von Geschäften bilden. Die Mitglieder der Behörde sollen jedes eine Vergütung von vier Dollars täglich erhalten, für jeden Tag, den sie thatsächlich bei Vornahme der erforderlichen Geschäfte der Behörde zugebracht

und wirkliche Reiseauslagen auf dem Wege nach und von den Sizungen der Behörde.

Abschnitt 2. Abschnitt zwanzig des genannten Kapitels sieben ist anmit so abgeändert um zu lauten wie folgt:

Die Staatsackerbau-Behörde soll allgemeine Controlle und Aufsicht über die Staatsackerbauschule und die dazu gehörige Farm und Ländereien haben, die der Schule durch Staats- oder National-Geseze einverleibt werden mögen; ebenso über alle Verwilligungen, die vom Staate zum Unterhalt derselben gemacht werden. Die Behörde soll volle Befugniß besizen, alle solche Verordnungen, Nebengeseße und Vorschriften, die nicht im Widerspruche mit dem Geseze stehen, zu erlassen, wie sie es zum erfolgreichen Betriebe der Schule und zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes für nöthig erachten mag.

Abschnitt 3. Abschnitt eilf des genannten Kapitels sieben ist anmit widerrufen und das Folgende an Stelle desselben ange

nommen:

Befugniß.

cretärs.

Der Secretär soll als Vergütung für seine Dienste einen Gehalt von einhundert Dollars jährlich beziehen bis zu der Zeit, Gehalt des Sewenn die Behörde eine Schule errichten und erhalten soll. Nachher soll die Behörde den Gehalt des Secretärs bestimmen im Verhältniß zu der von ihm verwendeten Zeit und den geleisteten Diensten.

Abschnitt 4. Abschnitt zwölf des genannten Kapitels sieben ist anmit widerrufen und das Folgende an Stelle desselben angenommen:

Die Behörde soll alljährlich eine solche Summe Geldes in die Hände des Schahmeisters bei Seite sehen, die nach Auslagen. ihrer Ansicht erforderlich sein möge, um die geseßlichen Auslagen der Behörde zu decken, ebenso für den Ankauf und den Transport von nöthigen Sämereien, Pflanzen und Bäumen und für Expreßgebühren, Postporto und andere zufällige Auslagen.

Genehmigt am 12. Februar 1879.

Ein Gesek,

um eine Bewilligung für die Staats-Gesundheitsbehörde für die Jahre 1879 und 1880 zu machen.

Sei es verordnet durch die Gesetzgebung des Staates Colorado:

Abschnitt 1. Es ist hiermit aus irgend welchen im Staatsschaze befindlichen und nicht anderweitig angewiesenen Geldern die Summe von achthundert Dollars verwilligt, um alle Auslagen der Staats-Gesundheitsbehörde während der Jahre 1879 und 1880 zu decken.

Genehmigt am 8. Februar 1879.

Ein Gesek,

um Bewilligungen zur Bezahlung ausstehender Staats-Schuldverschreibungen und der Zinsen auf dieselben zu machen.

Sei es verordnet durch die Gesetzgebung des Staates Colorado:

Abschnitt 1. Es ist hiermit aus irgend welchen im Staatsschaße befindlichen und nicht anderweitig angewiesenen Geldern die Summe von fünfundvierzigtausend Dollars verwilligt um, in Uebereinstimmung mit dem Geseze bereits ansgegebene, ausstehende Staats-Schuldverschreibungen zu bezahlen.

Abschnittt 2. Es ist hiermit aus irgend welchen im Staatsschaze befindlichen und nicht anderweitig angewiesenen Geldern die Summe von fünftausend Dollars verwilligt, um die Zinsen auf bisher, in Uebereinstimmung mit dem Geseße, ausgegebene Staats-Schuldverschreibungen zu bezahlen.

Genehmigt am 10. Februar 1879.

Ein Gesez,

um Vorkehrungen zu treffen für die gewöhnlichen Ausgaben der executiven, gefeßgebenden und richterlichen Abtheilungen des Staates und die Zinsen auf die öffentliche Schuld für die Jahre 1879 und 1880.

Sei es verordnet durch die Gesetzgebung des Staates Colorado:

Abschnitt 1. Um die gewöhnlichen Auslagen der executiven, geseßgebenden und richterlichen Abtheilungen des Staates

oder Zinsen auf die öffentliche Schuld für die Jahre 1879 und 1880 zu bestreiten, sind die folgenden Summen hiermit aus irgend welchen im Staatsschaze befindlichen, nicht anderweitig angewiesenen, Geldern verwilligt:

Für die Gehalte der Beamten der executiven Abtheilung, der Richter des Obergerichtshofes und der Distriktgerichte, der Gehalte. Distrikt-Anwälte, des Privatsecretärs des Gouverneurs, des Secretärs des Staatsrathes der Land-Commissäre und des Schreibers des Staats-Secretärs, zusäßlich des nicht verausgabten, im Beamten-Gehaltsfond vorhandenen Restes, der hiermit diesem Fonde übertragen wird, die Summe von fünfundvierzigtausend Dollars für das Jahr 1879 und die Summe von fünfundvierzigtausend Dollars für das Jahr 1880.

Für zufällige, durch Gesez bestimmte, Drucksachen, die Summe von dreitausend Dollars.

Zufällige Drucksachen.

Allgemeine zu

die Gesetzgebung

Für allgemeine zufällige Auslagen der executiven und der richterlichen Abtheilung die Summe von fünftausend Dollars für fällige Auslagen das Jahr 1879 und fünftausend Dollars für das Jahr 1880. Für Drucksachen für die Gesetzgebung, einschließlich der Geseze Drucksachen für und Journale der zweiten geseßgebenden Versammlung, zusäßlich der nicht verausgabten und vorhandenen Beträge aus den folgenden Fonds, welche hiermit auf diesen Fond übergetragen sind, nämlich: Ausschüsse der Gesetzgebung, Staatsgebühren, Codex, allgemeine Geseze, Verbesserungen an Staatsbauten, Special-Record des Staats-Secretärs und Bibliothek des Obergerichtshofes die Summe von zehntausend Dollars.

Für Miethen für die executive und die richterliche Abtheilungen, zusäglich des nicht verausgabten und in diesem Fond Miethen. vorhandenen Betrages, welcher Betrag anmit diesem Fond übertragen ist, die Summe von viertausend Dollars für das Jahr 1879 und die Summe von fünftausend Dollars für das Jahr 1880.

Tagen.

Für zufällige Auslagen in den executiven, geseßgebenden und richterlichen Abtheilungen, einschließlich der Bezahlung von Zufällige Aus Hausauffeher, Kohlen, Wasser, Gas, Abtrittreinigung, Schreibmaterialien und anderer zufälligen Auslagen genannter Abtheilungen, die Summe von dreitausend Dollars.

Diäten und

Für Diäten und Meilengelder der Mitglieder und Diäten der Beamten und Angestellten der zweiten geseßgebenden Ver- Meilengelber

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