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1819

Der Herr Graf von Bernstorff bemerkte bei dieser Veranlassung, dass man sich von den bevorstehenden wiener Verhandlungen die gedeihlichsten Resultate werde versprechen können, wofern alle dabei betheiligten Regierungen die Instructionen ihrer Bevollmächtigten in demselben Geiste abfassen wollten, welcher die carlsbader Verhandlungen belebt habe. Es sei daher zu Sicherung des Zwecks dieser Versammlung vor allem zu wünschen, dass gedachte Regierungen zwar einerseits ihre Ansichten und Wünsche möglichst scharf und bestimmt aussprechen, andrerseits aber ihre Abgeordneten ermächtigen wollten, sich zu allen denjenigen Modificationen und Ausgleichungen zu verstehen, ohne welche ein allseitig freundliches Einverständniss und eine unbedingte Einmüthigkeit der Beschlüsse nicht würden erzielt werden können. Sämmtliche Herrn Minister stimmten dieser Bemerkung bei und versprachen, jeder von seiner Seite, so wie seine Stellung es ihm erlaube, zu dem angegebenen Zwecke mitzuwirken.

Herr Graf von Bernstorff erklärte hierauf, dass er es sich bei dem Schlusse der hiesigen Verhandlungen zur Pflicht machen müsse, das Gefühl der lebhaftesten Dankbarkeit auszusprechen, mit welchem der Königl. preussische Hof in der Veranlassung dieser Verhandlungen einen neuen und ausgezeichneten Beweis der immer wachen und thätigen Fürsorge Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich für das Wohl und die Ruhe Deutschlands erkannt haben.

Worauf sämmtliche anwesende Herren Minister dem Herrn Fürsten von Metternich zu erkennen gaben, dass dieses Gefühl der Dankbarkeit gegen des Kaisers Majestät von ihren respectiven Höfen in dem vollsten Maasse getheilt werde.

Hierauf erwiederte der Herr von Metternich, wie er es sich zur Pflicht machen werde, diese Gesinuungen der Conferenz zur Kenntniss des Kaisers zu bringen.

Er kenne übrigens die Gefühle Sr. Majestät zu gut, um nicht als Bürge dafür einzutreten, wie sehr Allerhöchstdieselben es Sich zum umwandelbaren Geschäfte machen würden, stets im treuen Sinne des Bundes, dem gemeinsamen Besten mit Rath und That an die Hand zu gehen. Se. K. K. Majestät hätten, als die erste Veranlassung zu der hier so glücklich geendeten Zu

sammentretung, Sich unbedingte Verdienste um die Ge- 1819 sammtheit der deutschen Regierungen erworben, auf welche Allerhöchstdieselben jedoch nie einen andern Werth legen würden, als dem deutschen Vereine die Ueberzeugung gewährt zu haben, dass Allerhöchst Ihnen die Ruhe des gemeinsamen Vaterlandes vor Allem theuer sei, und wie bereit Sie seien und stets sein würden, jedem Uebel mittelst der vereinten Kraft ihrer Bundesgenossen die Spitze zu bieten, jedes Recht zu schützen und jedes Gute zu befördern.

In seinem persönlichen Namen bat der Herr Fürst von Metternich die verehrungswerthen Mitglieder der Conferenz, seinen tiefgefühlten Dank für die vielfachen Beweise von Vertrauen zu empfangen, welche derselbe im Verlauf der Verhandlungen ununterbrochen erprobte. Sein innigster Wunsch sei, dass dieselben sein Gefühl des wahrhaft Guten und Nützlichen, welches von hier aus ergehen müsse, in seiner ganzen Fülle theilen möchten. Hierin werde derselbe den ersten und schönsten Lohn seiner Bemühungen und zugleich die sicherste Bürgschaft finden, dass der gelegte Keim zur gereiften Frucht gedeihen werde. Der Herr Fürst glaube bei dieser feierlichen Gelegenheit seine Ueberzeugung aussprechen zu müssen, dass jeder halb ausgeführte oder rückgängige Schritt in den Grundsätzen, welche der Conferenz vom ersten Augenblicke an während ihrer ganzen Dauer so lebendig vorschwebten, durch den Umsturz alles Rechts gestraft werden würde, so wie jede Gefahr der Zeit durch das engste Festhalten an diese Grundsätze, und durch ihre fernere Ausbildung im Geiste der Wahrheit, welcher stets unzertrennlich von jener wahren Mässigung sei, zum Wohle Deutschlands beseitigt werden.

könne.

Der Herr Fürst von Metternich dankte hierauf mit lebhafter Zustimmung der ganzen Versammlung, dem Herrn Freiherrn von Plessen für die Bereitwilligkeit und Unverdrossenheit, mit welcher er sich während der jetzt geschlossenen Verhandlungen, der Füh rung der Protokolle unterzogen habe. Wobei die ausgezeichnete und einsichtsvolle Weise, auf welche diese Aufgabe von ihm erfüllt worden war, von allen Seiten anerkannt wurde.

Schliesslich drückte die Versammlung dem Herrn

1819 Hofrath von Gentz ihre wärmste Erkenntlichkeit für die wichtige Unterstützung aus, so sie in seinen durch das volle Gepräge seines grossen Talents ausgezeichneten Arbeiten gefunden.

Beilagen

zu den Carlsbader Protokollen.

Beilage A.

(zu dem ersten Protokoll.)

Punctation

für die Hauptgegenstände dieser Verhandlungen. (Vorgelegt von dem K. K. österreichischen Bevollmächtigten, Fürsten von Metternich.

Allgemeine Grundsätze.

1. Der deutsche Bund besteht als ein politischer Körper, dessen wesentliche Bestimmungen in den Art 1 und 2 der Bundesacte rein ausgesprochen sind.

Er besteht als eine für die Erhaltung des Gleichgewichtes und der allgemeinen Ruhe wesentliche und wahrhafte europäische Institution und er geniesst die allgemeine Garantie, welche die Existenz jedes europäischen Staates in Folge der Wiener Congressacte sichert *).

II. Sobald der deutsche Bund besteht, und als eine europäische politische Institution bestehen muss **), dürfen in seinem Innern keine Grundsätze in Anwendung gebracht werden, welche mit seinem Grundbegriff und Existenz unvereinbar wären.

III. Der deutsche Bund wird, nach Art. 4 der Bundesacte, als Gesammtheit durch die Bundesversammlung repräsentirt.

Die Bundesversammlung ist demnach in Beziehung auf den Bund und dessen inneres Wesen und in spezieller Rücksicht auf die Art. 1 und 2 der Bundesacte, die oberste politische Behörde in Deutschland. Alle legalen Beschlüsse müssen als Gesetze des Bundes unverbrüchlich ausgeführt und gehandhabt werden.

*) S. d. Note zu Prot. 8 No. II. und die zweite nachfolgende Note. **) S. die folgende Note.

Specielle Anwendung dieser Grundsätze. IV. Der Augenblick, in welchem das systematische Treiben einer revolutionären Partei die Fortdauer und Existenz aller Regierungen bedroht, macht es ihnen zur Pflicht, sich aufs engste zu vereinigen.

V. Die Anwesenheit mehrerer Minister von bedeutenden deutschen Höfen in Carlsbad, soll zu der nähern Uebereinkunft benutzt werden. Sollte der Versuch zu glücklichen ersten Resultaten führen, SO wäre diese Uebereinkunft durch das Zusammentreten der deutschen Cabinette in der kürzest möglichen Zeit zu vervollständigen.

VI. Die vorzüglichsten Gegenstände einer solchen Uebereinkunft zerfallen in zwei Classen; je nachdem sie entweder durch ihre Dringlichkeit augenblickliche Massregeln erfordern, oder wegen ihres Zusammenhangs mit den Grundverhältnissen des deutschen Bundes, ausführlichere Berathungen nothwendig machen.

Zu der 1. Classe gehören:

1) die ungesäumte Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Presse in Deutschland;

2) die dringendsten Massregeln in Hinsicht auf die Universitäten, Gymnasien und Schulen;

3) Massregeln in Ansehung der bereits entdeckten Umtriebe der Parteien.

In die zweite Classe möchten zunächst folgende Puncte aufzunehmen sein:

a) die nähere Bestimmung (oder Berichtigung)
und Erläuterung (Interpretation) des Artikels
13 der Bundesacte;

b) eine permanente Instanz, um den öffentlichen
Rechtszustand der Bundesstaaten zu sichern, und
ihre zum gerichtlichen Wege geeigneten Streitigkeiten
unter einander zur schnellen Entscheidung zu bringen;
c) die Einführung einer Bundes - Executions-Ord-
nung, mit Anordnung von ausreichenden kräftigen
Mitteln, um sowohl die Beschlüsse des Bundes-
tags, als auch die Erkenntnisse der gerichtlichen
Instanz in ungehinderte Vollziehung zu setzen:
d) die Erleichterung des Handels und Verkehrs
zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, nach Art.
19. der Bundesacte.

1819

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(Zu dem ersten Protokoll. Vorgelegt von dem Fürsten
v. Metternich.

Aufstellung

des Standpunktes, aus welchem eine im deutschen Bunde zu ergreifende Massregel gegen den Unfug der Presse beurtheilt werden muss.

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Die deutschen Höfe sind vollkommen befugt, sich über Maasregeln, die ihnen zur Erhaltung der inneren Rube Deutschlands im reinen Sinn der wechselseitigen Unterstützung, welche die Grundlage des deutschen Bundes ist, dienlich scheinen, mit einander zu vereinigen.

Sie gehen hierbei von dem Grundbegriffe des Bundesvereins aus, dass nämlich Deutschland aus souverainen Staaten besteht, die sich zu wechselseitigem Schutz und Hülfe verbündet haben.

Die innere Ruhe des Bundes kann, durch materielle Eingriffe eines Bundesstaates in die Souverainetätsrechte der andern, gestört werden. Diese Störung kann aber auch durch moralische Einwirkung der Regierungen auf einander, oder durch Umtriebe einer Partei veranlasst werden. Wird eine solche Partei in einem oder mehreren Bundesstaaten geduldet, geniesst sie eines wirklichen Schutzes, wird ihr auch nur die Freiheit gelassen, auf andere Staaten fortdauernd verderblich zu wirken; so ist die innere Kuhe des gesammten Bundes bedroht, und der Fürst, welcher den Unfug in seinem Lande verstattet, macht sich der Felonie gegen den Bund schuldig.

Die deutschen Regierungen müssen längst zu der Ueberzeugung gelangt sein, dass die Presse in Deutschland beinahe ausschliessend einer alle bestehende Ordnung und Institute untergrabenden Partei dient, und dass diese Partei mächtig genug geworden ist, um alle besser denkenden Schriftsteller durch Kunst oder durch Widerwillen zum Schweigen zu bringen. Man kann ohne Uebertreibung behaupten, dass es heute nicht eine einzige als Privatunternehmung erscheinende Zeitschrift in Deutschland gibt, welche die Wohlgesinnten als ihr Organ betrachten könnten, ein Fall, der selbst in dem Zeitpuncte der blutigsten Anarchie in Frankreich ohne Beispiel ist.

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